Person A hat ein Installationsprogramm erstellt, mit dem für ein Spiel bestimmte Erweiterungen (Addons) automatisch installiert werden, die im Internet kostenlos erhältlich sind. Das Installationsprogramm wird auf der Homepage A kostenlos zum Download angeboten. Ebenfalls steht in der Lizenz des Installationsprogramm, das es nur über Hompage A verbreitet werden darf und KOSTENLOS ist.
Nun hat Person A zufällig in einem Onlineauktionshaus z.B. ebay dieses Installationsprogramm gefunden, wie es von einer Person B für 10 € verkauft wird und in Auktionen davor bereits verkauft wurde.
B kostenpflichtig abmahnen lassen und Schadenersatz verlangen. Anwalt fragen. Hat das von A erstellte Programm ein Erkennungsmerkmal, oder kann das auch abgeschrieben sein? Dann wird es nämlich schwierig bzgl. Urheberschaft …
oder kann das auch abgeschrieben sein? Dann
wird es nämlich schwierig bzgl. Urheberschaft …
Naja, nicht wirklich. Programmierstile sind mindestens so individuell wie Schreibstile. Und das man ein Programm, was auch nur minimal über „Hello World!“ hinausgeht GENAU gleich programmiert ist praktisch ausgeschlossen.
DU bekommst aber auch nur die Exe vom Verkäufer und müsstest die Anwendung disassamblieren um nachzuweisen, dass es genau so ist wie deins oder legt dir der verkäufer „seinen“ Quellcode offen?
Bzw. lässt sich von „aussen“ erkennen, dass es DEINE Anwendung ist?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
schade, dass ich Deine Antwort mangels Fachverstand nicht umsetzen
kann.
Denn ich hätte ja glatt gesagt, theoretisch schon, aufgrund des
Urheberschutzes. Das es rein technisch anscheinend nur mit hohem
Aufwand verbunden ist, wusste ich gar nicht.
Wäre das denn in etwa für einen der nicht 5-stellige Monatsgehälter
bezieht irgendwie stemmbar, das zu finanzieren, oder nur ein einziges
Mal?
Würde mich über mehr input von der praktischen Seite freuen - Jaschiii
DU bekommst aber auch nur die Exe vom Verkäufer und müsstest
die Anwendung disassamblieren um nachzuweisen, dass es genau
so ist wie deins oder legt dir der verkäufer „seinen“
Quellcode offen?
Steht im Beitrag nicht, um was für ein Programm es sich handelt. Muss also nicht unbedingt eine exe sein.
Gibt es wohl genügend Anhaltspunkte um einen Anfangsverdacht zu begründen. Ist z.B. das Programm EXAKT gleich groß (also bis auf’s Byte genau), so kann das wohl kaum ein Zufall sein, oder?
Wenn Du einen Anfangsverdacht hast, kannst Du eine Offenlegung des Sourcecodes zumindest vor einem Sachverständigen vor Gericht fordern.
Bzw. lässt sich von „aussen“ erkennen, dass es DEINE Anwendung
ist?
Ich nehme an, Du zielst darauf ab, dass es schwer wird zu beweisen, wer denn der Urheber ist. Auch das ließe sich vor Gericht leicht klären, ich glaube kaum, dass der „Verkäufer“ sich mit dem Sourcecode des Programmes so gut auskennt wie der Programmierer selbst. und das spricht eine eindeutige Sprache.
DU bekommst aber auch nur die Exe vom Verkäufer und müsstest
die Anwendung disassamblieren um nachzuweisen, dass es genau
so ist wie deins oder legt dir der verkäufer „seinen“
Quellcode offen?
Schmarrn, wenn das Programm gleich aussieht wie das von dem ich den
Source habe, dann gibt es haue.
Bzw. lässt sich von „aussen“ erkennen, dass es DEINE Anwendung
ist?
An den Dialogen, an der Benutzeroberfläche, alles relativ easy.