Hallo,
folgender Fall:
ehemalige Eigentümer vom Nachbargrundstück trägt eine gigantische Menge erde vom Nachbargrundstück ab um ein 20 Familienhaus zu bauen.
Er errichtet eine Hangabsicherung auf seinem Grundstück, zusätzlich errichtet er auf dem Grundstück des Nachbarn oberhalb der eigentlichen Absicherung eine Art Sichtschutz, der für einen Teil vom Hang als Absicherung fungiert. Diese Absicherung stürzt ein.
Wer muss nun den Hang erneut absichern?
Danke & Grüße
Hallo Fragewurm,
folgender Fall:
ehemalige Eigentümer vom Nachbargrundstück trägt eine
gigantische Menge erde vom Nachbargrundstück ab um ein 20
Familienhaus zu bauen.
Wieso baggert der einfach auf seinem ehemaligen Grundstück rum ?
Oder war das vor dem Verkauf ?
Er errichtet eine Hangabsicherung auf seinem Grundstück,
zusätzlich errichtet er auf dem Grundstück des Nachbarn
oberhalb der eigentlichen Absicherung eine Art Sichtschutz,
der für einen Teil vom Hang als Absicherung fungiert.
Und wieso baut er einfach auf fremden Grundstücken ???
Gabs dazu Baugenehmigungen ?
MfG Peter(TOO)