Unfall zwischen Fahrrad und Auto

Hallo,

man stelle sich vor, es passiert ein Unfall zwischen einem Auto und einem Fahrrad. Beide trifft ein gewisses Verschulden. Der Fahrradfahrer hatte das Auto ornungswidrig rechts überholt, das Auto war im gleichen Moment ohne zu blinken rechts zum Parken eingebogen.
Nach meiner Ansicht müssten in so einem Fall beide Parteien anteilig zur Schadensregulierung verpflichtet sein, der KFZ-Fahrer schon als Gefährdungshafter, aber der Radfahrer doch sicher auch, wegen des ordnugnswidrigen Verhaltens!?
Wer müsste in so einem Fall für den Schaden an dem Auto aufkommen, mit welcher Rechtsgrundlage?
Welche Rolle spielt dafür die Schuldfeststellung im Poilizeiprotokoll, dass an der Unfallstelle aufgenommen wurde?
Vielen Dank, für Eure Antworten,
Lorinda

Hallo!

Wer müsste in so einem Fall für den Schaden an dem Auto
aufkommen, mit welcher Rechtsgrundlage?

Der Radfahrer würde möglicherweise aus § 823 BGB haften, bei einem Mitverschulden des Autofahrers würde dessen Anspruch nach § 254 BGB gekürzt werden.

Welche Rolle spielt dafür die Schuldfeststellung im
Poilizeiprotokoll, dass an der Unfallstelle aufgenommen wurde?

Keine. Die Polizei nimmt einen Sachverhalt auf. Wie der rechtlich zu bewerten ist hat im Streitfall der Richter zu entscheiden, nicht die Polizei.

Gruß,

Florian.