Hallo,
man stelle sich vor, es passiert ein Unfall zwischen einem Auto und einem Fahrrad. Beide trifft ein gewisses Verschulden. Der Fahrradfahrer hatte das Auto ornungswidrig rechts überholt, das Auto war im gleichen Moment ohne zu blinken rechts zum Parken eingebogen.
Nach meiner Ansicht müssten in so einem Fall beide Parteien anteilig zur Schadensregulierung verpflichtet sein, der KFZ-Fahrer schon als Gefährdungshafter, aber der Radfahrer doch sicher auch, wegen des ordnugnswidrigen Verhaltens!?
Wer müsste in so einem Fall für den Schaden an dem Auto aufkommen, mit welcher Rechtsgrundlage?
Welche Rolle spielt dafür die Schuldfeststellung im Poilizeiprotokoll, dass an der Unfallstelle aufgenommen wurde?
Vielen Dank, für Eure Antworten,
Lorinda