Hallo,
mal angenommen, ein Arbeitnehmer (A) verfügt über einen Generalschlüssel einer Niederlassung seiner Firma. A kündigt nun und sollte den Schlüssel zurückgeben, kann ihn aber nicht mehr finden. Der Austausch aller Schlösser kann natürlich sehr teuer werden…
Inwieweit kann A haftbar gemacht werden? Gibt es eine Versicherung, die A für die Kosten des entstehenden Aufwands heranziehen kann? (Haftpflicht, o.ä.?)
Vielen Dank für eine Auskunft!
Gruß,
Ecki
Eine *normale* Haftpflicht (gibt es die überhaupt?), übernimmt solche Schäden nicht. Als Arbeitnehmer mit Schlüsselverantwortung sollte einen möglichen Verlust in die Haftpflicht mit aufnehmen.
Gegebenfalls sollte Person A mal seine Versicherungunterlagen durchforsten, vielleicht ist ja gegen Verlust eines Arbeitsschlüssels versichert.
Nicolle
Inwieweit kann A haftbar gemacht werden?
Gibt es eine
Versicherung, die A für die Kosten des entstehenden Aufwands
heranziehen kann? (Haftpflicht, o.ä.?)
Wenn, dann käme wohl nur die Haftpflichtversicherung dafür in Frage. A sollte halt einfach mal dort anfragen oder dieser Fall dort mit versichert ist, da dies auch auf die Versicherungsbedingungen ankommt die er dort unterschrieben hat.
Hallo Ecki,
/t/schluessel-verloren–2/2054956/11
Da geht es zwar um Hausschlüssel, aber vielleicht eine Überlegung wert.
Gruß
Sticky
Hallo Ecki, du Pechvogel,
erst mal mein Beileid…!
Wegen des Zylinderaustausches, der auf da auf den Arbeitnehmer A zukommen könnte, eine Überlegung zur Kostenhöhe:
- Wie viele Türen wurden mit dem Schlüssel geöffnet? So viele Zylinder wären ja dann fällig, und zwar werden diese dann als gleichschließend hergerichtet von einem Schlüsseldienstunternehmen. Normalerweise kostet ein Abus-Zylinder bei einer anständigen Firma im Verkauf 50-60 Euro, je nach Länge (Standardzylinderlänge ab 30x30 mm), aber bei gleichschließenden ist es leider mehr. Ich würde in so einem Fall keinen Schlüsselnotdienst aus dem Telefonbuch anrufen (der würde diese Zylinder sowieso wahrscheinlich irgendwo machen lassen müssen und dran verdienen), sondern zu einem guten Schlüsseldienstgeschäft gehen und erst mal bezüglich des Vorgehens und der Kosten fragen (Festpreis vereinbaren wg. Monteureinsatz, nicht dass der hübsch langsam arbeitet und jede angefangene Stunde neu berechnet!). Die Schlüssel selbst kosten dann pro Stück ja nicht so wahnsinnig viel.
Gruß, Susanne
Hallo Susanne,
Wenn’s eine große Firma ist mit einem Schloß-System von zB EVVA (Abus kannst du im Profibereich wirklich vergessen), dann kostet eine Anlage mit 20 Schlössern mal schnell zwischen 150.000 und 300.000 €.
Gruß
Sticky
Hallo,
meines Wissens wären alle Haftpflichten sinnlos.
Die Zahlen nur wenn man nachweisen kann, dass der Verlust des Schlüssels praktisch höhere Gewalt war, beim Mitverschulden wird die Leistung ausgeschlossen.
Zur Haftung des Angestellten noch drei Einwürfe:
-
Muss ein Arbeitnehmer für durch „einfache“ Fahrlässigkeit entstandene Schäden im Rahmen seiner Arbeit überhaupt haften?
Muss der Handwerker dem ein Bohrer abbricht, oder der Elektrtiker dem eine Leuchstoffröhre runterfällt diese seinem Chef überhaupt ersetzen? Und muss jemand dem „einfach“ ein Schlüssel verloren geht diesen überhaupt ersetzen?
-
Müssen hier die Schlösser überhaupt (auf Kosten des Angestellten) ersetzt werden? Es kann weder nachgewiesen werden, dass dieser Schlüssel überhaupt in den Besitz von irgend jemand anderem gekommen ist (könnte auch auf dem Grund eines Sees liegen), noch ist sicher dass dieser Jemand wüsste wofür des Schlüssel ist, noch gibt es Hinweise, dass dieser ihn überhaupt missbräuchlich nutzen wird. Bei sovielen Unwägbarkeiten (wie ist das hier mit „in dubio pro reo“?) scheint mir das auch recht fragwürdig.
-
Würde der Angestellte Anzeige gegen Umbekannt wegen Diebstahls des Schlüsels erstatten, könnte auch niemand das Gegenteil beweisen. Wer müsste denn dann Zahlen?
Gruß
Werner
Abend Susanne,
was du geschrieben hast mag für den privaten Bereich sinnvoll
sein (hätte ich auch meine Zweifel) aber sonst nicht.
Wenn bei uns ein Hauptschlüssel weg kommt, dann reden wir über
ca. 8.000€. Austausch aller Schließzylinder, Ersatz aller im
Umlauf befindlichen Schlüssel und die Arbeitsstunden.
Da ist nix mit Abus, den billig Schlüsseldienst…
Gruß
Stefan
Abend Ecki
Inwieweit kann A haftbar gemacht werden? Gibt es eine
Versicherung, die A für die Kosten des entstehenden Aufwands
heranziehen kann? (Haftpflicht, o.ä.?)
Ich befürchte das wird für den Arbeitnehmer teuer. Ich habe extra
eine Schlüsselversicherung für meine Arbeitnehmer um solchen
Problemen vorzubeugen.
Letztendlich hast du bei der Ausgabe des Schlüssels gewußt was
dies bedeutet.
Gruß
Stefan
Hallo Ecki,
dafür ist die Betriebshaftpflichtversicherung des AG zuständig.
Sofern es sich nicht um einen 2-Mann Betrieb handelt,ist bei Firmen
immer damit zu rechnen,das ein Schlüssel zerstört wird (bei Frost abbricht zum B.) oder abhanden kommt…(zum B. Mitarbeiter verliert ihn).
mfg
Hallo
Mittlere Fahrlässigkeit dürfte kaum zu umgehen sein. Wir reden ja immerhin von einem Generalschlüssel und daher entsprechender Sorgfaltspflicht. Auch grobe Fahrlässigkeit - also bis zu volle Haftung - könnte je nach Richter dabei rumkommen. Eventuell wäre es daher klug, frühzeitig einen Fachanwalt hinzu zu ziehen.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
über die Umstände des Verlustes ist aber NICHTS bekannt. Auf welcher Grundlage soll dann der Grad der Fahrlässigkeit festgestellt werden? Jede Aussage dazu ist dann 100% Spekulation, oder ist hier eine Beweislastumkehr vorgesehen?
Ist es rechtlich haltbar auszusagen, dass ein Generalschlüssel gar nicht „einfach“ fahrlässig verloren werden kann?
Hört sich für mich ziemlich unsinnig an.
Gruß
Werner