Hallo,
- Abkömmling A behauptet, er „vermutet“, dass Abkömmling B erhebliche Geldsummen vom Erblasser erhielt sowie ein PKW finanziert wurde. Es liegen A keine Beweise vor. Auch vom Anwalt von A angeforderte Kontobewegungen der letzten 10 Jahre geben keinen Hinweis auf eventuelle Geldüberweisungen oder Zuwendungen. Frage: Was kann B noch tun, um zu zeigen, dass er nichts erhalten hat, sondern A nur seinen Erbteil erhöhen will?
2 Abkömmling A beantragt Prozesskostenhilfe und gibt an, nach §115 ZPO, kein einzusetzendes Einkommen zu haben und unvermögend zu sein. A hat aber Anspruch auf sein Erbteil von ca. 8000,-€, welches er jederzeit erhalten kann. Desweitern erhielt A von B einen Barbetrag von 1300,-€ (mit Quittung) aus einer Grundstücksveräußerung. Akömmling A ist EU-Rentner, hat also somit regelmäßiges Einkommen. Frage: Welche Aussichten auf PKH besteht für A? Ist EU- Rente einzusetzendes Einkommen nach §115 ZPO ??