Führerschen mit 17

Ich wusste nicht wo ich reinpacken sollte… aber denke mal das es hier ganz gut passt…

Ich habe eine Frage zum Führerschein mit 17…
Man macht ja entweder die Klasse B oder DE… aber nebenbei bekommt man noch andere Klassen auf den Lappen… ich glaube m,s und t… die Klasse B/ Be darf man selbstverständlich nur in Begleitung fahren… aber was ist mit den anderen Klassen… Die kann man ja normalerweise schon mit 16 machen… und auf dem Lappen steht auch nur das man bei Klasse B/Be begleitung haben muss…???

Hi,
ich sehe die Lage so:
Da die anderen Klassen nur eine „Zugabe“ sind…
Man hat diese Klassen ja nicht schon voher erworben. Die entsprechenden Rechte daraus also auch nicht.
Die Probezeit und deren Bedingungen gelten also auch dafür… so unsinnig 2 Personen auf einer Mofa auch sein mögen… und so unerlaubt.
Wenn man die Probezeit nicht „besteht“ verliert man alle nicht vorher erworbenen Klassen.

Gruß
BJ

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Danke für die Antwort…Mhh so könnte man das ganze natürlich auch sehen. Ich habe meinen ehemligen Fahrlehrer gefragt. Er meinte das man die anderen Klassen auch ohne Begleitung fahren darf… Ich bin mir da aber trotzdem nicht sicher… :wink: Is ja auch mehr interessehalber… Trotzdem würde ich mich noch über ein paar Antworten diesbezüglich freuen…
Gruß Schlaxx

Hallo!

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein…

Zitat:

„Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S und L. Und für diese gelten die Auflagen nicht, weil das Mindestalter ja schon erreicht ist. Wenn der 17-Jährige ein Kleinkraftrad fährt, muss auch kein Begleiter mitfahren.“

Gruß,

Florian.