mal angenommen ein Mensch hat seine Gesellschaft betrogen. Er hätte z.B. dem Kundenstamm seiner Gesellschaft Versicherungen einer anderen Gesellschaft verkauft.
Hat die geschädigte Gesellschaft ein Recht darauf schon gezahlte Provisionen zurück zu fordern?
Hat die geschädigte Gesellschaft ein Recht darauf schon
gezahlte Provisionen zurück zu fordern?
Hallo,
na klar! § 87a Abs. 2 HGB macht es deutlich: „Steht fest, dass der Dritte nicht leistet, so entfällt der Anspruch auf Provision; bereits empfangene Beträge sind zurückzugewähren.“
Im übrigen wohl auch Anspruch auf Schadenersatz gem. § 280 I BGB sowie § 823 I BGB sowie möglicherweise § 823 II BGB iVm 263 I StGB und § 826 BGB.
mal angenommen ein Mensch hat seine Gesellschaft betrogen. Er
hätte z.B. dem Kundenstamm seiner Gesellschaft Versicherungen
einer anderen Gesellschaft verkauft.
Die Gesellschaft hat im nachgewiesenen Betrugsfall das Recht
sämtliche Provisionen, die dieser Mensch bisher erhalten hätte, für
angenommen drei Jahre oder so, zurückzufordern?
Alle die Provisionen, die sie zu viel bezahlt hat, nicht alles. Dazu noch weitere Schadenersatzansprüche, die aus der Wettbewerbsverletzung entstanden sind. Hier hilft ein Rechtsanwalt und das schnell.