Pferd mit Mängeln---Rückgaberecht

Ein ,vor 21 Tagen, gekauftes Pferd weist deutliche charakterliche Mängel auf, die nach Recherche der Käuferin laut Zeugenaussagen schon vor dem Kauf bestanden haben. Nun möchte die Käuferin den Kauf rückgängig machen, aber die Verkäuferin sei angeblich zahlungsunfähig.
Nun möchte die Käuferin, einen Mahnbescheid verschicken.was muss sie vorab tun?
In welcher Frist muss die Verkäuferin das Pferd zurück nehmen?
Danke!

hi

Ein ,vor 21 Tagen, gekauftes Pferd weist deutliche
charakterliche Mängel auf, die nach Recherche der Käuferin
laut Zeugenaussagen schon vor dem Kauf bestanden haben.

und das wurde vor dem Kauf von den Käufern nicht festgestellt ?

möchte die Käuferin den Kauf rückgängig machen, aber die
Verkäuferin sei angeblich zahlungsunfähig.

wurden die Charaktermängel denn nicht vorher festgestellt ? Beissen,schlagen,Sattelzwang etc. bemerkt man meistens sofort im Umgang

Hat die Käuferin mit der Verkäuferin gesprochen ? Geschrieben ?

was stand im Kaufvertrag ?

Ist es eine gewerbliche Händlerin oder war es ein privatverkauf ?

Nun möchte die Käuferin, einen Mahnbescheid verschicken.was
muss sie vorab tun?

In welcher Frist muss die Verkäuferin das Pferd zurück nehmen?

Je nachdem was vorausgegangen ist und ob es ein privatverkauf war oder nicht muss sie das Pferd garnicht zurücknehmen deswegen müssen die oberen Fragen erstmal beantwortet werden.

Gruß H.

Hallo Hexerl,

und das wurde vor dem Kauf von den Käufern nicht festgestellt

nein das Pferd war vermutlich gedopt

Hat die Käuferin mit der Verkäuferin gesprochen ? Geschrieben

ja hat sie

was stand im Kaufvertrag ?

Die Haftung des Verkäufers für etwaige Mängel ergibt sich aus dem BGB.
Ausserdem:
„Der vorstehende Kuafvertrag wird erst wirksam,wenn das verkaufte Pferd durch den vom Käufer zu beauftragenden Tierarzt untersucxht ist und diese Untersuchung ergibt, dass das Pferd gesund ist.“
Das Pferd ist laut dieser Untersuchung aber nicht gesund.

Ist es eine gewerbliche Händlerin oder war es ein
privatverkauf?

Privatverkauf!

Hexerl, dass die Verkäuferin das Pferd zurücknehmen muss wurde mir schon von mehreren Personen bestätigt.
Frage war nur , ob ich vor dem Mahnbescheid noch eine Frist setzen muss?

Gruß Lisa

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Ein ,vor 21 Tagen, gekauftes Pferd weist deutliche
charakterliche Mängel auf, die nach Recherche der Käuferin
laut Zeugenaussagen schon vor dem Kauf bestanden haben.

und das wurde vor dem Kauf von den Käufern nicht festgestellt

Na offensichtlich nicht wenn recherchiert wurde ob die Mängel schon vor dem Kauf bestanden.

wurden die Charaktermängel denn nicht vorher festgestellt ?
Beissen,schlagen,Sattelzwang etc. bemerkt man meistens sofort
im Umgang

Koppen, Weben, Panikattacken bei Kuhsichtung (o.ä.), Angriffe auf gescheckte Artgenossen, (starke) Abneigung gegen Kinder/Männer/Frauen… mir fällt vieles ein was von VKs gerne verschwiegen wird (und bei der Vorstellung zu kaschieren und zu umgehen wissen) und beim Kauf nicht gleich offensichtlich ist aber je nach Nutzungswunsch des Käufers das Pferd für ihn unbrauchbar macht.
Vielen fehlt dann auch das fachliche Wissen/Zeit/Geduld/Mut solche Pferde zu korregieren.

http://www.frag-einen-anwalt.de/R%FCckgabe-Pferd-wg…
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
http://www.e-juristen.de/Rechtsberatung/Pferde-Pferd…

Also am besten mit dem Kaufvertrag zu einem richtigen Anwalt latschen.

MfG
Lilly

Frage war nur , ob ich vor dem Mahnbescheid noch eine Frist
setzen muss?

Hallo,

der Rücktritt vom Vertrag wegen Mangels muss gegenüber dem anderen erteilt werden. Den Zugang der Erklärung muss man beweisen können. Der Rücktritt sollte hier ohne Nachfristsetzung möglich sein, weil eine Nacherfüllung mutmaßlich nicht in Betracht kommt (keine Mängelbehebung, keine Neulieferung mögich). Nach § 346 I BGB sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und das sofort und Zug um Zug.

Insoweit kann man problemlos den Mahnbescheid beantragen, ob das allerdings sinnvoll ist, ist fraglich.

Wenn ich den Vorthread richtig verstehe, steht aber noch die Frage im Raum, wer hier wirklich Vertragspartner ist. Wenn X für Y verkauft, dann ist Y zur Rückzahlung verpflichtet, auch wenn das Cash tatsächlich an X ging. Wenn X verkauft hat ohne von Y hiermit beauftragt worden zu sein, ggf. auch direkt gegen X.

Da hier alles nicht eindeutig ist und die Verkäuferin wohl gegen den Mahnbescheid auch vorgehen wird, sollte eine sofortige Klage in Betracht gezogen werden, davor allerdings eine umfassende anwaltliche Beratung!

Mfg vom

showbee

Hallo!

Ich beziehe mich auf den rein fiktiven Fall eines mangelhaften Pferdes…
Die Adresse eines guten Abdeckers bekommst Du von mir gerne per Mail. Pferdesalami kann man für ca. 4 Euro pro Kilo veräußern. Das begrenzt den Schaden.

Sollte das Pferd dennoch zurückgegeben werden wollen, so empfehle ich, mehr Details zu senden.
Ist der Verkäufer gewerblich aufgetreten? Was steht im KV? Wie hoch war der KP?

Evtl. lohnt es sich, einen RA zu konsultieren.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Wenn die Verkäuferin tatsächlich zahlungsunfähig sein sollte brennt der Hut oder es ist eh schon zu spät!

D.h. in so einem Fall sollte die Käuferin sofort zu einem Anwalt und zwar so schnell wie möglich.

Gruß
Tom