Agb-vorlage

hallö
gibt es vielleicht im netz vernünftige (!) agb-vorlagen für online-shops und dergleichen? (freiberufl. designer mit normalem verkauf und anfertigungen nach kundenaufträgen)
hab mich über bmwi und so eingelesen, und ich bilde mir ein zu wissen, was inhaltlich rein muss :wink: bloß bin ich mir halt unsicher bei den formulierungen…
ich weiß ja, dass das beste wäre, sich die agb vom anwalt absegnen zu lassen, allerdings fehlt mir momentan noch definitiv das geld dazu :frowning:
lg
JuLi

gibt es vielleicht im netz vernünftige (!) agb-vorlagen für
online-shops und dergleichen? (freiberufl. designer mit
normalem verkauf und anfertigungen nach kundenaufträgen)
hab mich über bmwi und so eingelesen, und ich bilde mir ein zu
wissen, was inhaltlich rein muss :wink: bloß bin ich mir halt
unsicher bei den formulierungen…

Hallo,

wenn man keine eigene Idee hat, wird das schwer. In AGB regelt man idR nur dass, was eben von der gesetzlichen Lage abweichen soll und auch abweichen kann. Alles andere muss nicht noch in AGB geregelt sein, auch wenn das oft geschieht, das bläht das „Kleingedruckte“ nur auf, ist aber völlig unerheblich.

Also sollte man vom Problem zur Lösung gehen und nicht von der Lösung (Dritter) zum eigenen Problem. Man sollte überlegen, wo Probleme bei der Abwicklung von Geschäften gerade in eigener Sache enstehen könnten, dann prüft man den gesetzlichen Regelfall und erst im Anschluß steht die Frage, ob man mit AGB eine Abweichung machen kann und wie diese auszusehen hat.

Mfg vom

showbee

naja, so ganz stimmt das wohl nicht, da man dazu verpflichtet ist, die kunden deutlich darauf hinzuweisen, wie das zb mit rückgaberecht etc. ist.
und wie gesagt ist nicht der inhalt mein problem, sondern ich hätte gerne vorlagen für gültige formulierungen.
lg
JuLi

naja, so ganz stimmt das wohl nicht, da man dazu verpflichtet
ist, die kunden deutlich darauf hinzuweisen, wie das zb mit
rückgaberecht etc. ist.

Hallo,

nein, das ist schlicht Falsch! Verpflichtungen zu AGB gibt es nicht.
Man darf mit AGB nicht Informationspflichten verwechseln, welches aus
Verbraucherschutzgründen bestehen. Das sind KEINE AGB!!!
Hierzu gibt es gesetzliche Vorlagen in der BGB-Info-VO

http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/index.html

wo es 2 Muster gibt:

Widerruf http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/anlage_2_24.html
Rückgabe http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/anlage_3_25.html

Aber ich wiederhole mich gerne, das sind KEINE AGB!

Mfg vom

showbee

bei mir kommt die rücksende-regelung aber in die agb, weil ich die 40 euro ausnahme nutzen will…
außerdem geht es hier ja nicht darum, den kunden mit juristischen schreckensszenarien und harten worten, die nach „verklagen!“ klingen, zu verscheuchen, sondern mit der angabe der bedingungen vertrauen zu schaffen! und das kann man auch mit der angabe von dingen, die sowieso gelten, aber jeder gerne noch mal als bestätigung liest, vor allem, wenn er nicht weiß, dass sie sowieso gelten.

ok, dann noch mal anders herum: können agb auch in einem äh flotten freien text erläutert werden und trotzdem im problemfall vor gericht bestand haben bzw. keine abmahnungen nach sich ziehen?

lg
JuLi

Hallo,

bei mir kommt die rücksende-regelung aber in die agb, weil ich
die 40 euro ausnahme nutzen will…

na, dann hast du doch ein regelbares Problem.

außerdem geht es hier ja nicht darum, den kunden mit
juristischen schreckensszenarien und harten worten, die nach
„verklagen!“ klingen, zu verscheuchen, sondern mit der angabe
der bedingungen vertrauen zu schaffen!

den Kunden verschrecken idR überlange AGB und überlang werden sie
dann, wenn sie geschwätzig sind, also etwas enthalten was auch qua
gesetz gilt.

und das kann man auch
mit der angabe von dingen, die sowieso gelten, aber jeder
gerne noch mal als bestätigung liest, vor allem, wenn er nicht
weiß, dass sie sowieso gelten.

nunja, ich glaube das kommt auf den kundenkreis an. bei AGB im
Unternehmerverkehr wage ich das zu bezweifeln, genauso bei 3 seiten
AGB in jeder ebay auktion.

ok, dann noch mal anders herum: können agb auch in einem äh
flotten freien text erläutert werden und trotzdem im
problemfall vor gericht bestand haben bzw. keine abmahnungen
nach sich ziehen?

klar, nicht die schreibweise macht eine AGB, sondern die art der
regelung (vorformulierte vertragsbedingung vom verwender gestellt).
ob man schreib

„§ … BGB ist unanwendbar.“

oder

„Hallo Kunde, wir wollen dich aufmerksam machen, das wir von unserem
Recht gebrauch machen und die unsinnige Regelung des § … BGB nicht
anwenden. Das ist auch zu deinem Gunsten, weil wir so Geld sparen und
nur so unsere geilomaten Tiefstpreise kalkulieren können.“

ist schnurz piep egal.

Man sollte aber auch keine Romane schreiben, weil man dann schnell
„unklare“ AGB hat und diese sind widerum nicht gültig.

Insoweit gilt mein erstes Statement weiterhin: über Regelungsprobleme
im klaren sein und dann einen Profi ranlassen. Wahlweise gibt es auch
Vorlagen in diversen Bibliotheken, aber dann immer mit der Gefahr

a) das man es verbockt
b) die AGB nicht wirksam ist
c) ein Verbraucherverband einen zahlen lässt
d) der Kunde vergrault ist

Obwohl ein Anwalt schön für falsche AGB und deren „Spätfolgen“
haftet.

Mfg vom

showbee

1 Like

meine ursprüngliche frage ist zwar nicht wirklich beantwortet, aber lieben dank für die anderen infos :wink:
wär nur ganz nett, wenn du mir die fähigkeit zusprechen könntest, dass ich meinen kundenkreis schon einschätzen und zudem selber beurteilen kann, ab welcher länge agb nervtötend werden :stuck_out_tongue:
trotzdem lieben dank noch mal für die antworten…
lg
JuLi