Kündigungsfristen, wenn kein Arbeitsvertrag da ist

Hallo Ihr Lieben Helfer,

wer kann mir schnellstens Auskunft darüber geben, welche Kündigungsfrist ich einhalten muß, wenn kein Arbeitsvertrag gemacht wurde. Ich bin Angestellte in einer kleinen Familienfirma halbe Tage.

Bitte helft mir schnell.
Vielen Dank im voraus.

Ida

vier Wochen zum 15. oder Monatsende

vier Wochen zum 15. oder Monatsende

nach einer mündlich (unter Zeugen) vereinbarten Probezeit mit 2 Wochen Kündigungsfrist.

nach einer mündlich (unter Zeugen) vereinbarten Probezeit mit
2 Wochen Kündigungsfrist.

Zeugen sind nicht nötig, es gelten bei mündlichen Arbeitsverträgen die gesetzlichen Bestimmungen.

Hallo Roland,

nur, wie beweise ich eine mündliche Abmachung vor Gericht, wenn ich keine Zeugen (oder Tonband-Aufnahmen o.ä.) habe ?

Grüsse

Sven

Hi Sven,

ein Arbeitsverhältnis ist damit schon bewiesen, wenn Du regelmäßig Dein Gehalt auf Dein Konto bekommst.
Anders ist es natürlich bei Sonderregelungen. Da hast Du Recht, dafür sollte man schon Zeugen haben.

Gruß
roland