Nehmen wir mal an, Person A hat vor einem Jahr ein neues Auto bei Firma B gekauft. Der Hersteller der Autofirma ist nun Pleite gegangen. Nun hat Person A einen Getriebeschaden. Hat sie jetzt noch irgendwoher einen Anspruch auf Garantie, wenn ja, wo?
Nehmen wir mal an, Person A hat vor einem Jahr ein neues Auto
bei Firma B gekauft. Der Hersteller der Autofirma ist nun
Pleite gegangen. Nun hat Person A einen Getriebeschaden. Hat
sie jetzt noch irgendwoher einen Anspruch auf Garantie, wenn
ja, wo?
Hängt davon ab, wer die Garantie ursprüglich gegeben hat.
Wenn es um Gewährleistung geht, ist sowieso der Händler der Ansprechpartner.
Erst mal Danke für die Antwort, aber das mit dem Händler nützt ja auch nix. Der Hersteller ist Pleite, Die Marke gibt es nicht mehr. Der Händler hat sich somit auch auf eine neue Automarke umgestellt. Selbst, wenn ich jetzt alles selbst bezahle, isr es schwer an Ersatzteile zu kommen.
Gruß Daggi!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Der Hersteller ist Pleite, Die Marke gibt es
nicht mehr. Der Händler hat sich somit auch auf eine neue
Automarke umgestellt. Selbst, wenn ich jetzt alles selbst
bezahle, isr es schwer an Ersatzteile zu kommen.
Hallo,
auch wenn der Händler nun ein anderes Produkt vertreibt, bleibt er in
der Pflicht. IdR wird auch irgendwo ein Getriebe aufzutreiben sein
und wenn es gebraucht ist. Die Unmöglichkeit einer Sachmängel-
Nachbesserung muss der Verkäufer führen. Also erstmal an den wenden
und nicht abwimmeln lassen. Im schlimmsten Fall gibt es dann
Schadenersatz wegen Schlechtleistung (= äquivalentes Kfz das keinen
Getriebeschaden hat).
Wobei nach einem Jahr zum Händler gehen wegen der Gewährleistung… bleibt da der Käufer nicht in der Pflicht zu beweisen das der Mangel schon bestand oder der Manegel durch einen schon besteheneden Mangel entstand?
Wobei nach einem Jahr zum Händler gehen wegen der
Gewährleistung… bleibt da der Käufer nicht in der Pflicht zu
beweisen das der Mangel schon bestand oder der Manegel durch
einen schon besteheneden Mangel entstand?
Wenn sich der Händler stur stellt, ja.
Dann müsste man einen Gutachter bestellen, der den Schaden begutachtet.
Läuft dann schließlich auf einen Gutachterstreit hinaus, der wenn es schief geht teuer werden kann.