Hallo,
wenn man nach §§263, 263a StGb Angezeigt wurde. Wer ist dann in der
Beweislast, der Anzeigende oder der angebliche Betrüger?
Folgendes Fallbeispiel:
Person A meldet sich bei einem Onlineservice mit WISSEN und den Daten
von Person B an. Bei der Domain der Bestätigunsemailadresse ist
Person A als Admin-C (Inhaber) eingetragen. Person A hat jedoch diese
Adresse für Person B eingerichtet und keinen weiteren Zugang mehr
darauf (Passwortschutz). Da die Rechnungen des Onlinedienstes von
Person A nicht bezahlt werden und Person B diese auch nicht bezahlen
möchte, zeigt Person B, Person A an.
Ist Person A oder B nun in der Beweispflicht, wenn Person A
nachweisen kann, dass Person B im Vorfeld schon öfter Dinge für
Person A auf die eigenen Daten angemeldet hat.
Ich hoffe das war nun nicht all zu kompliziert erklärt 