Testament/Pflichtteilverzicht/Erbschaftsverzicht

Hallo, ich habe eine kurze Frage.
Wenn ein Kind bei Volljährigkeit auszieht und daraufhin seine Eltern dann ohne Grund ignoriert, also sie verleumdet. Sie weder sehen, hören, noch Kontakt mit Ihnen haben will und das auf dauer.
Kann man im Testament dann zu gunsten der restlichen 3 Kinder einen Erbschaftsverzicht verlangen vom abtrünigen Sohn ?
Oder Pflichtteilsverzicht? Zum Beispiel wegen schlechten Lebenswandel?
Es wäre ja den anderen Kindern gegenüber unfair, wenn der Sohn, der mit seinen Eltern nix mehr zu tun haben will, dann im Falle eines Erbanspruchs etwas bekommt.
Kennt sich da jemand aus?

Mfg Angelj24

daraufhin seine
Eltern dann ohne Grund ignoriert, also sie verleumdet. Sie

Was denn jetzt ? Ignoriert er seine Eltern oder verleumdet er sie ?

weder sehen, hören, noch Kontakt mit Ihnen haben will und das
auf dauer.

Das ist sein gutes Recht.

Kann man im Testament dann zu gunsten der restlichen 3 Kinder
einen Erbschaftsverzicht verlangen vom abtrünigen Sohn ?

Nein.

Es wäre ja den anderen Kindern gegenüber unfair, wenn der
Sohn, der mit seinen Eltern nix mehr zu tun haben will, dann
im Falle eines Erbanspruchs etwas bekommt.

Wieso ?

Kennt sich da jemand aus?

Ich bin zwar kein Jurist, aber kann Dir sagen, dass es kaum möglich ist ein leibliches Kind zu „enterben“. Dazu müßte es sich als erbunwürdig erwiesen haben, und das hat der Sohn nach Deiner Schilderung wohl kaum getan. Die Juristen werden Dir das sicher genauer erklären.

Auch hallo.

Wenn ein Kind bei Volljährigkeit auszieht und daraufhin seine
Eltern dann ohne Grund ignoriert, also sie verleumdet. Sie
weder sehen, hören, noch Kontakt mit Ihnen haben will und das
auf dauer.
Kann man im Testament dann zu gunsten der restlichen 3 Kinder
einen Erbschaftsverzicht verlangen vom abtrünnigen Sohn ?
Oder Pflichtteilsverzicht?

Verlangen kann man es nicht. Und um jemanden zu enterben, braucht man
schon sehr gute Gründe: http://www.ruby-erbrecht.de/tipp-der-woche/2005/tipp….
Aber man kann den Anteil für das Kind z.B. dadurch minimieren, dass ein gültiges Testament mit konkreter Benennung der Erben sowie deren Erbanteilen aufsetzt. Der Pflichtteil für das Kind wäre dann nur noch die Hälfte (in Geld) dessen, was ihm bei gesetzlicher Erbfolge zustünde.
Oder man denkt über ein Berliner Testament nach. Aber die Fallbeschreibung sollte besser ein FA für Erbrecht im Sinne der Familie bearbeiten.

HTH
mfg M.L.

Hallo, ich habe eine kurze Frage.

im großen und ganzen gibt es soweit deutsches Erbrecht gilt, nur sehr wenige Möglichkeiten einem Erben weniger als den Pflichteil zukommen zu lassen. Er kann natürlich erbunwürdig bzw. Pflichteilsunwürdig werden, wenn er dem Erblasser nach dem Leben trachtet oder ein Testament fälscht, darunter geht es kaum. Zwar gibt es auch den Unwürdigkeitsgrund eines dauerhaften unsittlichen Lebenswandels, an den werden aber hohe Anforderungen gestellt. Prostitution ? Nein. Alkoholismus oder Drogensucht ? Kommt darauf an, ob sie krankhaft sind (dann nein), oder ob sie noch nicht so weit fortgeschritten sind.

Mfg A.

schenken statt erben …
Hallo,

ich stell das einfach mal so in den Ruam als Frage:
Was passiert, wenn man den anderen Kinden vorher schon umfangreiche
Geschenke macht? Klar, die werden 10 Jahre lang (auf eine mögliche
Erbschaft) angerechnet. Aber wenn man früh genug anfängt …

Hallo,

ich stell das einfach mal so in den Ruam als Frage:
Was passiert, wenn man den anderen Kinden vorher schon
umfangreiche
Geschenke macht? Klar, die werden 10 Jahre lang (auf eine
mögliche
Erbschaft) angerechnet. Aber wenn man früh genug anfängt …

Ist nicht ganz richtig, aber der grundsätzliche Weg stimmt. Die Anrechnung würde nicht auf einen Erbteil, sondern nur in Bezug auf einen Pflichtteil als Pflichtteilsergänzungsanspruch vorgenommen werden, wenn durch die Schenkung hinterher weniger rauskommt, als vorher als Pflichtteil zu zahlen gewesen wäre, aber Schenkungen zu Lebzeiten und möglichst früh unter Beachtung der Schenkungsteuerfreibeträge begonnen, sind absolut das Mittel der Wahl in solchen Fällen. Man sollte für die konkrete Gestaltung aber auf jeden Fall den Weg zum freundlichen, spezialisierten Anwaltskollegen einschlagen.

Gruß vom Wiz

Meiner Ansicht nach gibt es für Sachwerte noch eine weitere Möglichkeit. Man kann sie zu einem symbolischen Preis an die Kinder verkaufen. Da es sich dabei um Privatverkäufe handeln würde, wären diese sogar steuerfrei. Meines Wisses ist diese Vorgehensweise völlig legal und lediglich dann unzulässig, wenn auf diese Weise Unterhalts- oder Zugewinnausgleichsansprüche gemindert werden sollen.
Übrigens: Wenn man diesen Gedanken auf die Spitze treibt, dann könnten auch Sachwerte angeschafft und zum symbolischen Wert weiterverkauft werden. Allerdings hätte ich da dann doch etwas Bedenken, weil der Zweck zu offensichtlich ist…
Gruß
Rainer

Hallo,

Meiner Ansicht nach gibt es für Sachwerte noch eine weitere
Möglichkeit. Man kann sie zu einem symbolischen Preis an die
Kinder verkaufen.

Davon halte ich gar nichts, denn das wäre dann eine verdeckte Schenkung und würde wiederum Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen, wenn der symbolische Preis mehr als nur „günstig“ wäre. Da dieses „günstig“ recht dehnbar ist, begibt man sich mit solchen Konstruktionen auf ein Mienenfeld.

Da es sich dabei um Privatverkäufe handeln
würde, wären diese sogar steuerfrei.

Auch das Finanzamt interessiert sich für solche verdeckten Schenkungen durchaus, und wenn hier der Schenkungsteuerfreibetrag überschritten wird, kostet dies.

Meines Wisses ist diese
Vorgehensweise völlig legal und lediglich dann unzulässig,
wenn auf diese Weise Unterhalts- oder
Zugewinnausgleichsansprüche gemindert werden sollen.

Legal ist viel. Bestand haben und zur Erreichung des angestrebten Zwecks tauglich sein, muss es deshalb noch lange nicht.

Übrigens: Wenn man diesen Gedanken auf die Spitze treibt, dann
könnten auch Sachwerte angeschafft und zum symbolischen Wert
weiterverkauft werden. Allerdings hätte ich da dann doch etwas
Bedenken, weil der Zweck zu offensichtlich ist…

Klar, wird immer wieder gerne gemacht, und so böse Leute wie ich als Anwalt auf Seiten der Geprellten machen sich dann einen Spaß daraus entsprechende Dinge vor Gericht - oft genug mit für mich erfreulichem Ausgang - überprüfen zu lassen.

Gruß vom Wiz