Handyvertrag

Hallo,
Mal angenommen jemand der seinen Mobilfunkvertrag ( Partner Tarif von O2) fristgerecht kündigt und auch eine Kündigungsbestätigung erhält, lässt im Anschluss seine beiden Mobilfunknummern aus privaten Gründen ändern, wäre doch nach wie vor im selben Vertrag gebunden oder könnte der Provider jetzt darauf bestehen ein erneutes Kündigungsschreiben mit Eintragung der beiden neuen Nummern zu Verlangen?
Falls dies der Fall wäre, müsste es doch auch einen neuen Vertrag geben oder sehe ich das falsch.

Es könnte ja möglich sein, das der Provider die Kündigung nicht anerkennt, da sich die Rufnummern geändert haben.
Wenn dies so wäre, hätte der Provider den Vertrag mit den alten Nummern vorzeitig beendet.

Wenn jetzt aber kein neuer Vertrag mit neuen Nummern abgeschlossen wurde, muss doch nach wie vor die alte Kündigung wirksam sein.Unabhängig davon welche Rufnummer aktuell sind.

Seltsam

Hi

Der Kunde geht mit dem Rufnummerntausch keinen neuen Vertrag und keine neue Laufzeit ein.

Die alte Kündigung bleibt weiterhin bestehen, da ja die Verträge jeweils aus der Ruf- und Kundnummer bestehen.

Wenn der Kunde 100%ig sicher gehen will, schaut er in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder kündigt alle Teilnehmer der Kundennummer. Hierdurch werden alle Rufnummern, die sich unter der Kundennummer befinden, zur fristgerechten Kündigung vorgemerkt.

Die Hotline, E-Mail Kontakt sowie die AGB sollten hierbei auf jedenfall 100%ige Sicherheit geben. Bei schriftlichen Anfragen hilft es auf jedenfall, die bisher bereits vorliegende Kündigungsbestätigung mit einzureichen.

Sofern die erneute Anfrage schriftlich erfolgt, sicherheitshalber via Einschreiben und nach Versand des Einschreibens ca. 5-10 Tage später erneut nachfragen, ob das Schreiben ankam - damit dürften Fristen kein Thema sein!

Grüße
Blue