Bürgersteig, dem Bürger?

Durch Umbauarbeiten eines Mehrfamilienhauses, welches an der Ecke zweier Strassen liegt; werden beide Gehwege durch ein Gerüst blockiert.
Der Asphalt ist dementsprechend entfernt worden, und der Gehweg unbenutzbar.
Dieser Zustand währt knapp 2 Jahre.
Meine Fragen:
Gehört der Gehweg der Öffentlichkeit, oder dem Eigentümer des Hauses?
Ist es rechtens, solange den Gehweg zu blockieren?

Hallo erstmal,

darüber, wem der Bürgersteig gehört, läßt sich streiten.
Einerseits heißt es „öffentlicher Gehweg“, andererseits ist der Grundstückseigentümer für den Winterdienst verantwortlich und je nach Region wird bei der Berechnung der Grundsteuer auch die Fläche des Bürgersteiges mit eingerechnet.

Gruß
Sticky

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

darüber, wem der Bürgersteig gehört, läßt sich streiten.

Das denke ich eigentlich nicht.

Einerseits heißt es „öffentlicher Gehweg“, andererseits ist
der Grundstückseigentümer für den Winterdienst verantwortlich
und je nach Region wird bei der Berechnung der Grundsteuer
auch die Fläche des Bürgersteiges mit eingerechnet.

Der Gehweg ist Teil des Straßenkörpers. Die Straße steht in aller Regel im Eigentum des Trägers der Straßenbaulast, für NRW ist das in § 11 I StrWG geregelt. Der Straßenbaulastträger - in der Regel die Gemeinde (zumindest bei Gemeindestraßen), soll das Eigentum an den der Straße dienenden Grundstücken erwerben. Wer den Schnee schippen muss hat nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun, sondern damit, dass die Gemeinden ihre eigene Verkehrssicherungspflicht in aller Regel auf die Straßenanlieger übertragen.
Der Gehweg steht im Normalfall im Eigentum der Gemeinde, ebenso wie die Fahrbahn selbst.

Gruß,

Florian.

1 „Gefällt mir“

darüber, wem der Bürgersteig gehört, läßt sich streiten.

Hallo Sticky,
ich sehe (bis auf seltene Ausnahmen) keinen Streitpunkt. Wem der Bürgersteig gehört, steht im Grundbuch.
Ob eine Fläche im Privatbesitz öffentlich gewidmet ist, ist eine andere Frage.
Grüße
Ulf

darüber, wem der Bürgersteig gehört, läßt sich streiten.

Das denke ich eigentlich nicht.

Hallo,

vor allem, wo man nicht über Dinge streiten soll, die für die Lösung unerheblich sind. Hier wird der Grüstaufsteller wohl hoffentlich eine Sondernutzungserlaubnis von der Stadt haben. Für diese hat er ordentlich Geld auf den "Gemeinde"tisch gelegt und deswegen ist der Gemeingebrauch am Gehweg eingeschränkt. Nähere Modalitäten (wie Tief darf das Gerüst sein, wie lange steht es) ergeben sich eben aus dieser Erlaubnis. Da kann man entweder mal beim Bauherrn nachfragen bzw. bei der Gemeinde und man ist sich im Klaren.

Im übrigen gilt: Wem etwas nicht gefällt, das sollte schnell handeln. IdR 1 Monat, wird ihm nichts mitgeteilt idR ein Jahr. Nach 2 Jahren braucht man nicht mehr zu kommen, da wird die Erlaubnis (Verwaltungsakt) nicht mehr anfechtbar sein und wenn die Unanfechtbarkeit vorliegt, ist es auch egal, ob die Erlaubnis rechtswidrig war oder nicht.

Mfg vom

showbee

3 „Gefällt mir“

Hallo Florian,

da muss ich dir widersprechen…
Wem was gehört,richtet sich immer noch nach dem Grundbuch.
Vielleicht ist dir ja auch schon einmal das nette Schild
„Privatstraße“ aufgefallen??..:smile:
Gibt es zum B. im Dortmunder Süden…
Hier hat die Stadt DO weder mit den „Bürgersteigen“ noch mit der Fahrbahn was zu tun…das ist alles „Privat“…

Dann gibt es die „Mischung“…
wie in Barop zum B.
Dort war früher nämlich die Straße viel schmaler und der Rest gehört den Anliegern…im Zuge der „Verkehrsberuhigung“ wurde daraus ein
„Mammut-Gehweg“…ändert aber nichts an der Tatsache,das die Grundstücke weiterhin 2 Meter weit in die „Straße“ den Anliegern gehören…

Hallo,

da muss ich dir widersprechen…
Wem was gehört,richtet sich immer noch nach dem Grundbuch.

Dem kann ich nur beipflichten. Die Bürgersteige in unserer Straße gehören allesamt den Anwohnern. Und deshalb sind sie auch alle unterschiedlich, teilweise gar nicht gepflastert.
Gruß
loderunner