Begünstigung von Lebensversicherungen

Hallo,

auf einer Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG von der Lebensversicherungsfirma (um Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben geltend zu machen) steht „Bitte beachten Sie, dass von den insgesamt abgeschlossenen Altersvorsorgeverträgen maximal zwei Verträge zulagenbegünstigt sein können.“ Ist das so Gesetz? Oder hat das die Firma (Heidelberger) kraft ihrer Wassersuppe so entschieden?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Marco

Nix Wassersuppe
Hallo,

Ist das
so Gesetz?

Ja. Siehe http://bundesrecht.juris.de/estg/__87.html

MfG