Hallo,
auf einer Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG von der Lebensversicherungsfirma (um Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben geltend zu machen) steht „Bitte beachten Sie, dass von den insgesamt abgeschlossenen Altersvorsorgeverträgen maximal zwei Verträge zulagenbegünstigt sein können.“ Ist das so Gesetz? Oder hat das die Firma (Heidelberger) kraft ihrer Wassersuppe so entschieden?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Marco