Anwalt rückt die Unterlagen nicht raus

Hallo!

A u möchte seine Unterlagen von diversen Verfahren gerne vom RA zurück haben. Der RA schert sich jedoch nicht darum, antwortet nicht auf Briefe u lässt sich am Telefon verleugnen. Ein persönlicher Besuch beim RA war auch schon ohne Erfolg. Ein neuer RA, der sich evtl drum kümmern könnte, is noch nich Sicht. A will nur erstmal sämtliche Unterlagen haben.

Wie ist nun zu verfahren, damit A seine Unterlagen zurückbekommt?

Gruss

Mutschy

Hallo,
evtl. einen netten Beschwerdebrief an die zuständige Anwaltskammer schreiben wegen berufswidrigen Verhaltens, unerlaubter Zurückhaltung
von Mandantseigentum, Bitte um Vermittlung in diesem Fall, da Anwalt sich selbst nicht kontaktieren lässt.

Gruß
Dagmar

Hallo,
ianal.

A u möchte seine Unterlagen von diversen Verfahren

Sicher, dass das seine Unterlagen sind? Hat er sie dem Anwalt gegeben? Oder sind das Unterlagen, die im Auftrag des Mandanten vom Anwalt erstellt wurden oder die der Anwalt vom Gericht erhalten hat?
Gruß
loderunner

erstmal das Honorar bezahlen…

Scherzkeks *g*
Hallo, du Scherzkeks *g*!

erstmal das Honorar bezahlen…

Wir gehen jetz mal davon aus, dass alle Forderungen des RA erfüllt sind.
Aber alleine für den Tipp mitm Honorar kriegste nen Punkt von mir.

Gruss

Mutschy

Hallo,
ianal.

Hallo, ich auch nich *g*

A u möchte seine Unterlagen von diversen Verfahren

Sicher, dass das seine Unterlagen sind? Hat er sie dem Anwalt
gegeben?

Es handelt sich um Unterlagen, die dem Anwalt einzig u allein durch A zur Verfügung gestellt wurden, damit dieser sich ordnungsgemäss um die Fälle kümmern konnte.
Oder sind das Unterlagen, die im Auftrag des

Mandanten vom Anwalt erstellt wurden oder die der Anwalt vom
Gericht erhalten hat?

Was wäre denn, wenn es sich um solche Unterlagen handeln würde?

Gruß
loderunner

Gruss

Mutschy

Danke u ein * dafür owT
.

Hallo,
wenn es sich um eigene Unterlagen des A handelt, muss der Anwalt diese natürlich wieder rausrücken. Ein zweiter Anwalt würde sich darum kümmern. Und dieses Kümmern dürfte dann der erste bezahlen, wenn es denn nachweisbar ist, dass das kümmern notwendig war.

Wenn es Unterlagen sind, die der Anwalt selber erstellt hat oder die ihm vom Gericht zur Verfügung gestellt wurden, sind es seine Unterlagen und er muss sie höchstens als (kostenpflichtige) Kopie zur Verfügung stellen.

Aber leider: ianal.
Gruß
loderunner