Verrechnungsvertrag???
Von: , Frage gestellt am Di, 27. Feb 2007
Hallo!
Ich habe ne Frage, was ist denn ein Verrechnungsvertrag?
Ist das das gleiche wie die Aufrechnung, oder gibt es da einen Unterschied???
Danke Danke Danke
Jennifer
Hallo!
Ich habe ne Frage, was ist denn ein Verrechnungsvertrag?
Ist das das gleiche wie die Aufrechnung, oder gibt es da einen Unterschied???
Danke Danke Danke
Jennifer
Ich habe ne Frage, was ist denn ein Verrechnungsvertrag?
Ist das das gleiche wie die Aufrechnung, oder gibt es da einen
Unterschied???
Hallo,
nunja, schau mal in §§ 387 bzw. 145ff, 311. Was ist da nun der Unterschied?
Aufrechnung=Erklärung eines Teils (also lediglich empfangsbedürftige Willenserklärung) mit Bewirkung der Erfüllung ex-tunc auf Zeitpunkt erster Aufrechenbarkeit.
Verrechnungsvertrag=Vertrag (also 2 WE), in welchem idR Aufrechnungen vereinbart werden, ggf. mit Tilgungsbestimmungen um bestimmte Forderungen vorrangig zum erlöschen zu bringen, ggf. auch mit anderem Zeitpunkt des erlöschens als Regel (s.o.). Insoweit enthält also der Verrechnungsvertrag idR mehrere Dinge: Aufrechnungen, Anerkenntnisse, Verzicht, Tilgungsbestimmungen und sonstige Nebenabreden.
Mfg vom
showbee
Ich habe ne Frage, was ist denn ein Verrechnungsvertrag?
Hi,
da es sich am Bsp. immer leichter versteht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontokorrent
Die Kontokorrentabrede der Kaufleute ist das Beispiel
schlechthin.
Mfg vom
showbee