Jetzt registrieren!
Passwort vergessen?



 
 
 
--------------- --------------- ---------------


Verrechnungsvertrag???



Hallo!
Ich habe ne Frage, was ist denn ein Verrechnungsvertrag?

Ist das das gleiche wie die Aufrechnung, oder gibt es da einen Unterschied???

Danke Danke Danke


Jennifer
> Artikelbaum anzeigen

Re: Verrechnungsvertrag???


Ich habe ne Frage, was ist denn ein Verrechnungsvertrag?
Ist das das gleiche wie die Aufrechnung, oder gibt es da einen
Unterschied???
Hallo,

nunja, schau mal in §§ 387 bzw. 145ff, 311. Was ist da nun der Unterschied?

Aufrechnung=Erklärung eines Teils (also lediglich empfangsbedürftige Willenserklärung) mit Bewirkung der Erfüllung ex-tunc auf Zeitpunkt erster Aufrechenbarkeit.

Verrechnungsvertrag=Vertrag (also 2 WE), in welchem idR Aufrechnungen vereinbart werden, ggf. mit Tilgungsbestimmungen um bestimmte Forderungen vorrangig zum erlöschen zu bringen, ggf. auch mit anderem Zeitpunkt des erlöschens als Regel (s.o.). Insoweit enthält also der Verrechnungsvertrag idR mehrere Dinge: Aufrechnungen, Anerkenntnisse, Verzicht, Tilgungsbestimmungen und sonstige Nebenabreden.

Mfg vom

showbee

Nachtrag


Ich habe ne Frage, was ist denn ein Verrechnungsvertrag?
Hi,

da es sich am Bsp. immer leichter versteht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontokor...

Die Kontokorrentabrede der Kaufleute ist das Beispiel
schlechthin.

Mfg vom

showbee

Du kannst auf diesen Artikel nicht antworten.

Dieser Artikelbaum ist im Archiv des Experten-Forums von wer-weiss-was zum Thema "Allgemeine Rechtsfragen" archiviert. Es handelt sich um keine aktuelle Diskussion, daher kann auf die Artikel nicht mehr geantwortet werden.

Seite bei ... merken:
del.icio.us digg it facebook tausendreporter yigg it twitter alltagz google Mister Wong oneview Webnews yahoo linkarena coComment Lieblnk als Bookmark einfügen
Stelle deine Frage: