Hallo,
in der Regel werden Schäden (angefangen vom heruntergefallenen Joghurtbecher bis hin zur zerbrochenen Glasscheibe eines Wühltisches), die von Kunden in Kaufhäusern oder Supermärkten verursacht werden vom Kaufhaus selbst bezahlt.
Ist das eigentlich eine reine Kundenfreundlichkeit der Kaufhäuser dass hier kein Schaden geltend gemacht wird, oder gibt es dafür tatsächlich eine Rechtsgrundlage die dem entgegensteht? Schäden aus Vorsatz natürlich mal völlig ausgenommen. Ich rede von reinen Schäden die sonst im privaten Bereich von einer Haftpflichtversicherung gedeckt wären.
Das nennt sich umgangssprachlich Kulanz…owT
…
… und ist im Preis mit drin …owT
…
Kulanz? Sicher? Ich dachte Kulanz bezeichnet nach dem Gesetz nur ein Entgegenkommen des Vertragspartners nach Vertragsabschluss und beinhaltet nur die Gewährung von Reparatur- und Serviceleistungen auf freiwilliger Basis nach Ablauf der Gewährleistungsverpflichtungen.
Trifft „Kulanz“ tatsächlich auch auf die runtergefallenen Joghurtbecher zu, für die noch gar kein Vertrag zu Stande gekommen ist?
…
Hi,
Laut eienr Bekannten von mir, die im Einzelhandel tätig ist, müssen sich die Geschäfte für - besser gesagt gegen - solche Fälle versichern.
Das war nämlich letztens bei meienr Schwester der Fall und die musste den Schaden bezahlen - und unsere Bekannte meinte dann, dass sie das nicht hätte tun müssen eben weil sie sich versichern müssen.
Grüße
Martin
Laut eienr Bekannten von mir, die im Einzelhandel tätig ist,
müssen sich die Geschäfte für - besser gesagt gegen - solche
Fälle versichern.
Ach? Welche Versicherung zahlt denn einem Unternehmer bitte einen Schaden den ein Kunde bei ihm verursacht hat? Und wo steht, dass der Unternehmer so eine Versicherung abschließen muß?
Hallo!
Trifft „Kulanz“ tatsächlich auch auf die runtergefallenen
Joghurtbecher zu, für die noch gar kein Vertrag zu Stande
gekommen ist?
„Kulanz“ ist nirgendwo legaldefiniert. Es bezeichnet schlicht ein Entgegenkommen. Und wenn ich auf einen mir eigentlich zustehenden Schadensersatzanspruch verzichte, sei es nun einer aus Vertrag, aus einem vorvertraglichen Schulderhältnis oder aus unerlaubter Handlung, dann ist das doch ein entgegenkommen, das man meiner Meinung nach ohne weiteres als „Kulanz“ bezeichnen kann.
Gruß,
Florian.
Tja, so ist das in Supermärkten …
Früher bin in einen Gemischtwarenladen gegangen und habe per Bedienung alles über die Theke gereicht bekommen. Da war Diebstahl schlecht möglich.
Früher hat es keine überladenen Regale mit 27 Sorten Joghurt gegeben, wo es jetzt auch bei Sorgfalt passieren kann, dass bei Entnahme eines Bechers sich in der Kolonne daneben ein Becher selbständig macht und gen Boden saust. Es gibt übrigens die Buchhaltungsposition „Schadensfälle“ oder „natürlicher Schwund“ oder so ähnlich. Es verdirbt so viel an Lebensmitteln in Supermärkten, dass der eine oder andere Joghurtbecher wirklich nicht der Rede wert ist.
Früher hat es keine „Stopper“ im Mittelraum gegeben. „Stopper“ sind „Stolpersteine“, die entweder über Psychologie den Kunden bremsen oder echt physisch/mechanisch - d.h. er kommt mit seinem Einkaufswagen fast nicht an den Schütten vorbei, ohne mal irgendwo anzustoßen und vielleicht auch einmal etwas zu beschädigen - ohne Absicht. Die sollen ihre Läden so bauen und die Ware so platzieren, dass nichts passieren kann.
Den Supermarkt möchte ich sehen, der mir da was verrechnet. Außer ich komme mit 7 kleinen Kindern, deren ich nicht Herr bin, oder stockbesoffen rein …
Gruß, Dietmar
Die sollen ihre Läden so bauen und
die Ware so platzieren, dass nichts passieren kann.
So ein quatsch. Ich rede von dem Fall dass jemand einen Joghurt aus dem Regal nimmt der anschließend runterfällt und nicht davon, dass sich irgendwas selbständig macht oder etwas in den Weg gelegt wird. Fakt ist dass der Kunde einen Schaden verursacht für den er haften muß wenn der Supermarkt ihn nicht von sich aus übernimmt.
Außer ich komme mit 7 kleinen Kindern, deren ich nicht Herr
bin, oder stockbesoffen rein …
Dir ist also offensichtlich noch nie was im nüchternen Zustand runtergefallen als Du gerade alleine gestanden bist. Gratuliere.