Grafikkarte Wertminderung 10 Monate

Hallo Zusammen,
Kunde kauft Grafikkarte für 239,00 Euro, nach 10 Monaten geht Grafikkarte kaputt. Verkäufer aus Laden X schickt Karte ein, weitere 2 Monate gehen ins Land, bis Verkäufer sich meldet und sagt, Grafikkarte ist unreparabel und bietet Ersatz. Eine Karte die 100 Euro im VK billiger ist als Karte die 10 Monate alt war.

In den AGB´s stünde nichts von Minderung oder ähnlichem.

1.) Wie sieht der Fall für Ottonormalverbraucher aus, muss er eine Minderung von 100 Euro hinnehmen?

2.) Wie sieht der Fall für eine Firma aus, also wenn der Verkäufer an eine Firma die Karte verkauft hätte, wäre dies dann im Ergebnis das Gleiche wie zu Ottonormal?

Jemand hat mir gesagt, dass die Regelung VK geteilt durch 36 (Garantiezeit?) mal 10 (Azahl der Lebensmonate Karte) gelten würde, die in Abzug gebracht werden könnten.
3.) Gibt es da irgendeinen Gesetzestext oder Urteil?

Lieben Dank und Gruß
Plö

Hallo Plö,
ist die angebotene Karte so leistungsfähig wie die alte?
Würdest du ein veraltetes Model akzeptieren, was mal viel teurer war?
Bei der technischen Entwicklung ist gleichwertig nicht gleich gleichteuer wie das alte Produkt, wobei auch noch 10 Monate Nutzung zu berücksichtigen sind.
Grüße
Ulf

Im Gegensatz zu dem, was Ulf Eberling schreibt und was du mal gehört hast, muss der Käufer im Gewährleistungsfall keineswegs irgendwelche „Minderungen“ akzeptieren. Er kann auch Nacherfüllung bestehen, Punkt.

Es stellt sich allerdings die Frage, ob hier wirklich ein Gewährleistungsfall vorliegt (die Karte hat ja zehn Monate funktioniert) und wie das zu beweisen sein soll (Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf nur die ersten sechs Monate).

Es spricht alles dafür, dass der Käufer mit dem Angebot gut bedient ist, es sei denn, es wird uns hier verschwiegen, dass der Verkäufer eine Garantie übernommen hat. Atelco z.B. macht so was bei seinen Computern.

Levay

Hello again,
erstmal danke für die Antworten.

Leider sind Fragen für mich offen geblieben…

Zur Info:
Die „Ersatz“-Karte war lange nicht so leistungsfähig wie die originale Karte.

Kann man definitiv eine Karte mit gleichen Leistungsmerkmalen oder Benchmarks verlangen oder bewegt man sich dann auf dünnes Eis wegen dieser Beweislastumkehr ?

Wann liegt denn kein Gewährleistungsfall vor ?

Wie sollte man in so einer Situation Grundsätzlich vorgehen (Angebot war am Telefon, nach dem Einwand die Karte wäre nicht gleichwertig, wollte man nachfragen und zurück rufen, was nie passiert ist…) ?

Kann ich einen detailierten Reparaturbericht fordern um evtl. einen Gewährleistungsfall beweisen zu können ?

Wenn der Verkäufer nicht nachbessern kann (oder will), wieviel „Minderung“ des Kaufpreises muss man denn dann hinnehmen ?
Gibt es da eine Formel (und wenn nur Pi*Daumen) oder ein Gesetzestext bzw. Urteil ?

Gibt es einen Unterschied wenn an Stelle einer Privatperson eine Firma etwas bei einer anderen Firma kauft und dann dieser Fall eintritt ?

Danke im voraus.

Hallo,

Zur Info:
Die „Ersatz“-Karte war lange nicht so leistungsfähig wie die
originale Karte.

Was Du woraus schließt?

Kann man definitiv eine Karte mit gleichen Leistungsmerkmalen
oder Benchmarks verlangen oder bewegt man sich dann auf dünnes
Eis wegen dieser Beweislastumkehr ?

Verlangen aufgrund welchen Rechts?

Wann liegt denn kein Gewährleistungsfall vor ?

Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Mängel die zum Zeitpunkt des Kaufs vorliegen. Bei Geschäften zwischen Profi und Privat gibt es in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr. Das bedeutet, falls innerhalb dieser Zeit ein Defekt auftritt, geht man zunächst mal davon aus, das der Grund für den Defekt bereits beim Kauf vorgelegen hat. Der Verkäufer müsste dann ggf. beweisen, dass das nicht der Fall war (was er in aller Regel nicht kann). Nach den 6Monaten muss aber der Käufer beweisen, dass der Grund für den Defekt bereits beim Kauf vorlag - was wiederum er in aller Regel nicht kann. Also läuft es meist darauf hinaus, dass in den ersten 6Monaten ohne weiteres umgetauscht bzw. repariert wird und in der Zeit danach nur noch dann, wenn sich der Händler drauf einlässt, um den Kunden nicht zu verlieren.

Wie sollte man in so einer Situation Grundsätzlich vorgehen
(Angebot war am Telefon, nach dem Einwand die Karte wäre nicht
gleichwertig, wollte man nachfragen und zurück rufen, was nie
passiert ist…) ?

Darauf hoffen, dass man dem Händler wichtig ist.

Kann ich einen detailierten Reparaturbericht fordern um evtl.
einen Gewährleistungsfall beweisen zu können ?

Welcher Reparaturbericht? Da wird nichts repariert!

Wenn der Verkäufer nicht nachbessern kann (oder will), wieviel
„Minderung“ des Kaufpreises muss man denn dann hinnehmen ?
Gibt es da eine Formel (und wenn nur Pi*Daumen) oder ein
Gesetzestext bzw. Urteil ?

Null.

Gibt es einen Unterschied wenn an Stelle einer Privatperson
eine Firma etwas bei einer anderen Firma kauft und dann dieser
Fall eintritt ?

Ja. Dann gilt, was vertraglich geregelt ist.

Noch ein Tip zum lesen: FAQ:1152

Gruß
loderunner (ianal)