Hallo!
Angenommen jemand unterschreibt einen Auftrag.
Es soll sich dabei um einen Werkvertrag gem. $ 631 ff. BGB handeln.
Nehmen wir an, im Kleingedruckten findet sich folgender Satz:
„Das Kündigungsrecht nach $ 649 BGB ist ausgeschlossen.“
Frage:
Ist es juristisch überhaupt erlaubt das in diesem Artikel beschriebene Kündigungsrecht auszuschliessen?
Gruss Froggie
Hallo!
Angenommen jemand unterschreibt einen Auftrag.
Es soll sich dabei um einen Werkvertrag gem. $ 631 ff. BGB
handeln.
Nehmen wir an, im Kleingedruckten findet sich folgender Satz:
„Das Kündigungsrecht nach $ 649 BGB ist ausgeschlossen.“
Frage:
Ist es juristisch überhaupt erlaubt das in diesem Artikel
beschriebene Kündigungsrecht auszuschliessen?
Generell wohl ja, da § 649 BGB kein zwingendes Recht ist. Ob die Kündigung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden kann, ist wohl zweifelhaft. Siehe bei Bauverträgen Nr. 3 b auf der Seite:
http://dejure.org/dienste/lex/BGB/649/1.html
Gruß Holger