Meines Wissens muss der Hersteller oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen die Alt-Geräte kostenlos zurücknehmen, sofern es sich um Rückgabe durch eine Privatperson und in haushaltsüblichen Mengen handelt (also keine Wagenladung TV Geräte).
Gewerbetreibende müssen aber weiterhin eine Entsorgungspauschale zahlen (find ich zwar komisch, ist aber so). Das gilt auch, wenn irgendeine Firma im Schulungsraum einen Fernseher stehen hat und den entsorgen will, also gar nix mit Fernsehhandel zu tun hat.
Kann es sein, das die verlangte Gebühr für Transportkosten ist? Weil für den Transport zur Entsorgungsstelle ist der Entsorger zuständig. Man kann vom Hersteller nicht auch noch verlangen, das Porto fürs zurückschicken zu zahlen.
Dürfen Vertreiber von Elektrogeräten bei Rücknahme eines
Alt-Gerätes eine Entsorgungsgebühr verlangen?
Der Vertreiber darf dafür keine „Entsorgungsgebühr“ verlangen, da die Entsorgung durch die Hersteller gezahlt wird. Er darf aber ein Entgeld verlangen für die Annahme und den Tranport zur bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register angemeldeten Übergabestelle. Der Vertreiber kann auch dort kostenfrei entsorgen (zumindest ist es bei uns so), muss jedoch die Anlieferung bei mehr als 20 Geräten pro Gruppe an der Übergabestelle anmelden .
Ich war bisher der Meinung, seit März 2006 sei die Entsorgung
kostenlos, oder gilt das nur, wenn man das Gerät zum
Recyclinghof bringt?
Ja, wenn du mit Recyclinghof die Übergabestelle meinst. Das kann, muss aber nicht, am selben Ort sein. Theoretisch kann der Kreis für die 5 zu sammelnden Gerätegruppen auch 5 Übergabestellen einrichten, und die nicht mit dem Recyclinghof in Verbindung bringen. Macht aber keinen Sinn. Übrigens ist nur der Kreis verpflichtet die Übergabestelle zu betreiben. Es kann also auch sein das wenn die Gemeinde eine Annahmestelle anbietet dort auch wieder ein Entgeld erhoben werden kann für den Transport zur Übergabestelle. Genauso sieht es mit der Abfuhr vor der Tür aus.
Demnach sind sind nicht die Händler diejenigen, die
(kostenlos) sammeln, sondern die Kommunen (§9). Und die
Hersteller entsorgen das Zeug dann.
Ja, jetzt ist’s mir auch klar.
Ich war allerdings zu perplex, als die Herren von der Spedition ohne Vorwarnung 15 € forderten, um mich über die genaue Sachlage zu informieren. Ich konnte gerade noch meine Auftragsbestätigung des Vertreibers hervorziehen, auf welcher nichts von einer Entsorgungsgebühr vermerkt war, als die Herren beleidigt abzogen und mir nicht mal Zeit ließen, beim Vertreiber anzurufen und das Mißverständnis aufzuklären.
Meiner Meinung nach ein klares Versäumnis des Vertreibers; auf der Auftragsbestätigung hätte vermerkt sein sollen, daß die Spediteure 15€ Entsorgungsgebühr einzutreiben berechtigt sind. So war ich der Meinung, die Herren wollten vielleicht nebenbei ein paar schnelle Euronen mit leichtgläubigen Kundinnen machen.
Wenn ich das mit den 15€ vorher gewußt hätte, hätte ich die Option mit Altgerätentsorgung ja wohl nicht in Anspruch genommen, da laß ich doch lieber für umme den Sperrmüllwagen antreten.
da laß ich doch lieber für umme den Sperrmüllwagen antreten.
zumindest in unserer Gemeinde hat der Sperrmüll nichts mit Elektrogeräten zu tun - dafür gibt es einen Sammelplatz, bei dem man selber anliefern muss.
Gruß
loderunner