Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage hier beantwortet werden kann, versuche es aber dennoch.
A gründet eine Gbr um beratende Tätigkeiten im kaufmännischen Bereich durchführen zu können.
Kann im Gesellschaftervertrag eine Haftungsgrenze für Beratung rechtsgültig bestehen?
bzw. Gibt es Quellen aus denen entnommen werden kann, wie und mit welcher Formulierung eine Projekthaftungsgrenze für jeden einzelnen Kundenauftrag formuliert werden kann?
ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage hier beantwortet
werden kann, versuche es aber dennoch.
A gründet eine Gbr um beratende Tätigkeiten im kaufmännischen
Bereich durchführen zu können.
Kann im Gesellschaftervertrag eine Haftungsgrenze für
Beratung rechtsgültig bestehen?
klar, die ist aber ohne jede Außenwirkung: es haftet weiterhin jeder Gesellschafter unbeschränkt und solidarisch. Was die Gesellschafter dann im Innenverhältnis auskaspern, ist ein anderes Thema.