Rücktransport von gestohlenem Fahrrad

Vor knapp einem Jahr wurde mein Fahrrad aus unserem
Fahrradraum geklaut. Ich habe es dann als gestohlen
gemeldet, und man glaubt es kaum, die Polizei hat es
in Dresden wiedergefunden (gestohlen wurde es in München).
Der Fahrer hat bei der Polizei angegeben, er hätte das Rad
auf dem Flomarkt gekauft, was auf mich nicht besonders
glaubwürdig wirkt, wenn ich bedenke, daß der Typ zur
Tatzeit noch in München gewohnt hat - und zwar in demselben
Haus wie ich. Nun habe ich von der Polizei eine hohe Rechnung
für den Fahrradrücktransport von Dresden nach München bekommen
und wüßte gerne, ob ich dafür nun aufkommen muß bzw. ob ich
den (wahrscheinlichen) Dieb dafür zur Kasse bitten kann.
Gruß,
Christian.

Zahlte der Versicherer,dann müsste es einfach sein
Hallo Christian,

deinen Bedenken gebe ich natürlich recht.

Aber zu dem Thema.
Da deine Versicherung damals den Schaden ersetzt haben wird, so gehört das Fahrrad rein rechtlich jetzt der Versicherung.
Und damit musst du es ihr melden und denen das Rad geben.
Damit wiederum muss die Versicherung auch für die entstandenen Kosten aufkommen.
Keine Angst, das Rad war eine gewisse Zeit nicht wiederauffindbar, damit musst du dein Rad nicht wieder zurücknehmen. Solltest du es allerdings zurücknehmen, dann musst du eben auch für die Kosten aufkommen und der Versicherung das damals erhaltene Geld zurückgeben.
Dies dürfte wiederum aber nicht in deinem eigentlichen Interesse stehen, oder?

Du solltest das Wiederauffinden des Rades aber in jedem Fall deinem Versicherer melden, da es ja nun auch ihm gehört und du dich sonst der Unterschlagung schuldig machen würdest.

Wie sich das ganze verhält, wenn du das Fahrrad nicht versichert hattest und der VR folgedessen nicht gezahlt hat bzw. zahlen musste, kann ich dir leider nicht sagen.

So long…

Marco

Fahrrad ist nicht versichert
Hallo Marco,
danke für die schnelle Antwort. Allerdings verhält es sich
genauso, wie du befürchtest hattest, das Rad ist gar nicht
versichert. Es gehört mir und ist inzwischen auch in meinem
Besitz, worüber ich sehr glücklich bin, da es in einem
außergewöhnlich guten Zustand ist.
Soweit ich informiert bin, ist es also so, daß ich als
Eigentümer automatisch die Transportkosten bezahlen muß,
die Frage ist nur die, ob ich den Dieb für diese Kosten
haftbar machen kann.
Gruß,
Christian.

Hallo Christian,

da kann ich dir dann leider nicht helfen, ich würde aber mal vorsichtig bei der Polizei anfragen, ob du den „Dieb“ nicht anzeigen kannst und deine Vermutungen dazu äußern kannst…

Vielleicht kann dir ja der Freund und Helfer da helfen… ansonsten… ich bin leider kein Jurist…

So long…

Marco

PS: Aber mal schauen… habe diese Woche glaube noch Recht… mal schauen…

Hallo Christian,

also ich habe mit meinem Prof geredet.
Er meinte, dass die Zahlung der Rückführungskosten dem obliegt, der sie beauftragt hat.
Solltest du es also gemacht haben, du … sonst der Auftraggeber… so würde er entscheiden.

Und der Anspruch auf Ersatz würde dir auch zustehen, wenn du den Dieb ausfindig machen kannst. Denn wo kein Beklagter, kann auch kein Kläger sein :wink:

Und ansonsten kannst du deinen Verdacht gerne der Polizei äußern, müsstest aber die Beweisführung deiner Anschuldigung führen, sonst hast du gar keine chance. Und musst sogar aufpassen, dass du nicht wegen übler Nachrede drankommst.
Gut würde bspw. passen, wenn er schon einschlägig wegen solcher Delikte vorbestraft oder bestraft wäre.

So long…

marco