Hallo,
folgende Situation:
Person X wollte kurz vor Jahresende 2006 die amtlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU)und Abgassonderuntersuchung (AU) für ihr Fahrzeug vornehmen lassen. Aufgrund von Problemen an der Bordelektronik (die der Hersteller zu verschulden hat) wurden die Plaketten nicht erteilt. Neben der Rechnung erhält Person X ein Schreiben daß sie innerhalb von vier Wochen wieder vorfahren muß und die Zusicherung daß es bei einer Fahrzeugkontrolle seitens der Verkehrspolizei nicht zu einer Verwarnung kommt.
Im neuen Jahr findet Person X nach einem Besuch in der Stadt eine Verwarnung an seinem Fahrzeug in Höhe von 25.-Euro und die Aufforderung die HU/AU zu erledigen vor. Dieses erledigt Person X und besteht die HU/AU innerhalb der vorgegebenen Frist und teilt dies auf einem Vordruck der Zulassungsstelle mit. Anschließend wendet sich Person X an die Gebührenstelle mit der schriftlichen Bitte auf die geforderten 25.- Euro zu verzichten. Jetzt erhält Person X ein neues Schreiben der Gebührenstelle indem die Verwarnung auf 15.-Euro reduziert wurde.
Hinweis: Person X war dienstlich länger im Ausland. Die HU wäre bereits im August 06 fällig gewesen. Tatsächlich vorgefahren (und nicht bestanden) wurde Dezember 06.
Frage: Ist es rechtens daß die Gebührenstelle weiter auf einer Verwarnung beharrt obwohl Person X nachweisen kann, daß sie ihr Fahrzeug kurz vor der Verkehrskontrolle einer zugelassenen Überwachungsstelle zur HU/AU zur Prüfung vorgestellt hat?
Danke für eure Hinweise.