Straßenbahntickets dürfen verfallen? Warum?

Hallo!

Warum dürfen schon gekaufte Tickets für Busse und Bahnen des ÖPNV bei einer Erhöhung der Preise nach gewisser Zeit verfallen? Telefonkarten und Handyguthaben sowie Gutscheine dürfen doch auch nicht verfallen? Man hat doch definitiv bezahlt!?

Oder habeich da einen Denkfehler?

Gruß, Sebastian

Hallo!

Warum dürfen schon gekaufte Tickets für Busse und Bahnen des
ÖPNV bei einer Erhöhung der Preise nach gewisser Zeit
verfallen? Telefonkarten und Handyguthaben sowie Gutscheine
dürfen doch auch nicht verfallen? Man hat doch definitiv
bezahlt!?

Oder habeich da einen Denkfehler?

Hallo!

Also in der Regel gibt es in den Beförderungsbedingungen / Tarifbestimmungen genaue Regelungen hierzu. Beispiel Heilbronner Verkehrsverbund:

§ 6.1 Übergangsregelungen
HNV-Vierer-Karten, NVH-Umweltmehfahrtenkarten, HNV-Kinder-Sammelkarten und NVH-Seniorenkarten, die im Vorverkauf mit Entwerterfeld gekauft wurden, können noch bis zu sechs Monate nach einer Tarifänderung benutzt werden. Danach werden diese ungültig und können noch innerhalb der nächsten zwei Monate bei dem Verkehrsunternehmen, bei dem sie erworben wurden, umgetauscht werden. Danach ist in der Regel ein Umtausch nur noch in den HNV-Geschäftsstellen möglich.

Der Vergleich mit Handykarten o. ä. hinkt doch wohl etwas. Da ging es darum, dass ein Guthabenbetrag nach einer bestimmten Zeit automatisch verfällt. Das heißt, der Kunde zahlt X € und hat dann ein Guthaben von X €. Was die Telefonate kosten, hat damit ja nichts zu tun. Denn wenn die Preise erhöht werden, können ja ohne weiteres X € Guthaben bestehen bleiben, man kann dann vielleicht etwas weniger telefonieren.

Wenn Fahrkarten für den ÖPNV unendlich lange gültig wären, hätte ich mir vor 20 Jahren massenweise Tickets für 'n Appel und 'n Ei gekauft und könnte dann heute damit fahren, obwohl der Preis mittlerweile 37 Mal erhöht wurde.

Ich denke, sechs Monate Gültigkeit und zwei Monate Umtauschrecht wie in dem zitierten Beispiel dürften doch wohl eine angemessene Zeit darstellen, um niemanden unangemessen zu benachteiligen.

Wenn bei dir etwas verfallen sein sollte, kann dies doch nur ein Ansporn sein, häufiger Bus und Bahn zu benutzen :smile:

Gruß
Ultra

Hallo Sebastian,

sogenannte „Einzeltickets“ (also Fahrausweise für einfache Fahrt als
Einzelfahrt oder Mehrfahrten(Streifen)-Karte) sind für den „sofortigen
Verbrauch“ gedacht…d.h. zur Benutzung innerhalb eines Monates.
Schließlich ist das „Horten“ von Einzeltickets (gut für das Vertkehrsunternehmen) schlecht für den eigenen Geldbeutel.
Bei den meisten Verkerhsverbünden in Deutschland „lohnt“ sich doch ein
„Vorrat“ von Einzelttickets nicht,da man dafür mehr Geld ausgibt als für eine Monatskarte.
Beispiel:
1 „Vierer-Ticket“ A im VRR kostet 7,30 €
für 31,80 € kann man den ganzen Monat lang fahren

Hallo Frank,

sogenannte „Einzeltickets“ (also Fahrausweise für einfache Fahrt
als Einzelfahrt oder Mehrfahrten(Streifen)-Karte) sind für den
„sofortigen Verbrauch“ gedacht…d.h. zur Benutzung innerhalb eines
Monates.

Sofort heißt nicht ‚innerhalb eines Monats‘. Vielleicht könntest Du auch mal äußern, woher Du diese Weisheit hast. Ich benutze seit Jahren Viererkarten. Innerhalb eines Monats habe ich sie noch nie verwendet. Zudem kann man sie nicht im Bus kaufen, also klappt das in keinem Falle mit dem sofortigen Gebrauch - im Gegenteil muss man sie auf Vorrat beschaffen.

Schließlich ist das „Horten“ von Einzeltickets (gut für das
Vertkehrsunternehmen) schlecht für den eigenen Geldbeutel.
Bei den meisten Verkerhsverbünden in Deutschland „lohnt“ sich
doch ein „Vorrat“ von Einzelttickets nicht,da man dafür mehr Geld
ausgibt als für eine Monatskarte.
Beispiel:
1 „Vierer-Ticket“ A im VRR kostet 7,30 €
für 31,80 € kann man den ganzen Monat lang fahren

Aha. Und wenn man im Monat ungefähr zehnmal fährt? Na? Wieviel spart man dann mit einer Monatskarte? Gar nichts, im Gegenteil!

Ach ja - lautete nicht die Frage, auf die Du geantwortet hast:
warum dürfen die Karten verfallen?
Irgendwie habe ich Deine Antwort nicht damit in Verbindung bringen können. Habe ich was überlesen?

Gruß
loderunner

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Hallo,

und wenn ich in dem Beispiel richtig gelesen habe, verfällt der Gegenwert in Euro generell nicht, denn

[…] Danach ist in der Regel
ein Umtausch nur noch in den HNV-Geschäftsstellen möglich.

Ergo: das Geld ist nicht weg, sondern nur die Möglichkeit, die Dienstleistung zu dem aufgedruckten Preis zu erwerben.

Gruß
Jürgen

Hallo Frank,

ich hoffe, du bist nicht böse, wenn ich dich auf zwei Dinge aufmerksam mache:

a) Bitte achte darauf, dass das was du schreibst auch wirklich stimmt. Natürlich machen wir alle mal Fehler und man kann sich irren. Wenn aber jemand permanent immer nur das schreibt, was er gerade glaubt zu wissen, ohne noch einmal nachzuprüfen, ob es wirklich richtig ist, so hinterlässt dieser Forumsteilnehmer einen schlechten Eindruck.

b) Man sollte auch immer darauf achten, ob man wirklich eine Antwort auf die gestellte Frage gibt. Dass man nicht auf die gestellte Frage antwortet geschieht insbesondere dann, wenn man sich die Ursprungsfrage nicht genau durchliest.

Zu a): Du hast ein gewisses „Grundwissen“ was das Thema ÖPNV angeht. Wenn du jedoch schreibst, dass Mehrfachfahrkarten zum sofortigen Gebrauch bestimmt seien, so ist dies schlicht und einfach falsch. Im Gegenteil, es handelt sich zum Beispiel bei Viererkarten tatsächlich um Fahrscheine, die üblicherweise im Voraus gekauft werden, auch wenn der Käufer gar nicht unbedingt weiß, wann er wieder den ÖPNV benutzt. Von einer Einmonatsfrist kann überhaupt keine Rede sein. Dies lässt sich auch ganz klar mit der von mir unten beispielhaft zitierten Bestimmung des HNV beweisen. Sicherlich gibt es Städte, wie etwa Hamburg, in denen Einzelfahrscheine grundsätzlich immer sofort zu benutzen sind. Man erspart sich so Entwerter, gibt den Kunden aber nicht die Möglichkeit, sich mit Einzelfahrscheinen zu bevorraten. Ich bin letztendlich ein Befürworter des Hamburger Systems, da man so allerhand Mauscheleien verhindert, aber dies ist jetzt nicht das Thema. In vielen Städten hat man sich aber eben dazu entschlossen, den Fahrscheinverkauf auf Vorrat zu ermöglichen, offenbar auch dort, wo der Threadersteller unterwegs ist. Übrigens ist es so, dass diese Mehrfachfahrkarten, Streifenfahrkarten oder wie man sie auch immer nennt, in der Regel unbegrenzt lange gültig bleiben, solange es keine Tariferhöhungen gibt.

Zu b): Es ist die Frage gestellt worden, ob Mehrfachfahrkarten infolge einer Tariferhöhung nach einer bestimmten Zeit verfallen dürfen. Hierzu wurde angeführt, dass dies bei Handykarten, Gutscheinen o. ä. nicht der Fall sei, was sich unter anderem aus Gerichtsurteilen ergebe. Es liegt hier jedoch - wie ich unten erläutert habe - ein Denkfehler vor, da ein Gutschein ein gewisses Guthaben in Euro bedeutet, und das Unternehmen seine Preise beliebig erhöhen kann, ohne dass ein Gutschein seine Gültigkeit verlieren muss, in diesem Falle verbraucht sich der Gutschein nur schneller. Ein Verkehrsunternehmen hingegen, das Fahrscheine auf Vorrat verkauft, hat im Falle einer Preiserhöhung einen Nachteil, da die Fahrgäste, die vorher einen Fahrschein erworben haben, nach der Preiserhöhung de facto günstiger (zum alten Preis) fahren. Deine Antwort hat leider nichts mit dieser Problemstellung zu tun.

Bei meinen Anmerkungen handelt es sich um ein Feedback zu deinen Beiträgen hier bei w-w-w, und ich meine nicht nur deinen letztes Posting. Bitte nehme es nicht persönlich, ich respektiere dich durchaus, aber versuche mal diese Kritik aufzunehmen ohne dich zu verteidigen. Dann klappt’s vielleicht auch mit loderunner…

Viele Grüße
Ultra

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Hallo Axel,

auch so klappt es nicht…:smile:

Hallo,

auch so klappt es nicht…:smile:

Tja, leider liebst Du wie so oft mal wieder gründlich daneben.
Aber so kennen und lieben wir Dich. Gibt immer was zu lachen bei Deinen Artikeln.
Gruß
loderunner (der einen Zweitaccount in keiner Weise nötig hat)

@ Frank
Hallo Frank,

du kannst gerne Vermutungen anstellen, das stört mich nicht. Letztendlich kann sich jeder hier mit relativ geringem Aufwand einen Zweitnick verschaffen, und sich selber dann unterstützen und Sternchen geben. Ich verzichte allerdings darauf.

Hättest du neulich die Zwistigkeit zwischen loderunner und mir zum Thema Kirchenaustritt mitverfolgt, wärst du nicht auf den Gedanken gekommen, wir wären eine Person. Aber vielleicht liegt gerade hier dein Problem? Du schnappst etwas auf oder hast irgendwelche Gedanken und Halbwissen im Hinterkopf - und sofort, ohne große Überlegung, schreibst du entsprechende Beiträge. Mein Tipp war ja, dass du vielleicht mal die Kritik einfach aufnimmst und eventuell versuchst dich ein klein wenig zu ändern. Aber wenn du das nicht willst, bitte, dann respektiere und akzeptiere ich dich natürlich auch so.

Eines haben loderunner und ich jedoch offensichtlich gemeinsam. Wir fühlen uns im gleichen Maße durch deine Aussagen unterhalten und nehmen’s locker.

Viele Grüße
Ultra

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DAS sieht man ja rechts bei dir…loool…
Hallo,

soso…*sich weglacht*…Von wem dann wohl der einsame Stern da ist…*grrööööhllll*…

Halöle…:smile:)

war die auf Borkum nicht hinderlich???..*ggg*…

Hallo,

soso…*sich weglacht*…Von wem dann wohl der
einsame Stern da ist…*grrööööhllll*…

Na, von mir natürlich. Ultras Post hat schlicht meine Zustimmung gefunden.
Um Deine Logik ad absurdum zu führen: selbstverständlich habe mir nicht als Ultra einen Stern zurückgegeben.

So, und nun komm mal wieder auf den Teppich. Ich bin hier bei www auch als Mod tätig. Und deshalb weiß ich, dass es überhaupt kein Problem ist, einen Doppelaccount herauszufinden. Würde ich also schon deshalb nicht probieren. Der Hauptgrund ist aber:
Du bist viel zu unwichtig, einen derartigen Aufwand zu betreiben! Du überschätzt Dich völlig, wenn Du das von mir vermutest.
Gruß
loderunner

Hallo,

war die auf Borkum nicht hinderlich???..*ggg*…

freut mich, dass Dir meine Internetseite gefällt.
Gruß
loderunner