Hallo Frank,
ich hoffe, du bist nicht böse, wenn ich dich auf zwei Dinge aufmerksam mache:
a) Bitte achte darauf, dass das was du schreibst auch wirklich stimmt. Natürlich machen wir alle mal Fehler und man kann sich irren. Wenn aber jemand permanent immer nur das schreibt, was er gerade glaubt zu wissen, ohne noch einmal nachzuprüfen, ob es wirklich richtig ist, so hinterlässt dieser Forumsteilnehmer einen schlechten Eindruck.
b) Man sollte auch immer darauf achten, ob man wirklich eine Antwort auf die gestellte Frage gibt. Dass man nicht auf die gestellte Frage antwortet geschieht insbesondere dann, wenn man sich die Ursprungsfrage nicht genau durchliest.
Zu a): Du hast ein gewisses „Grundwissen“ was das Thema ÖPNV angeht. Wenn du jedoch schreibst, dass Mehrfachfahrkarten zum sofortigen Gebrauch bestimmt seien, so ist dies schlicht und einfach falsch. Im Gegenteil, es handelt sich zum Beispiel bei Viererkarten tatsächlich um Fahrscheine, die üblicherweise im Voraus gekauft werden, auch wenn der Käufer gar nicht unbedingt weiß, wann er wieder den ÖPNV benutzt. Von einer Einmonatsfrist kann überhaupt keine Rede sein. Dies lässt sich auch ganz klar mit der von mir unten beispielhaft zitierten Bestimmung des HNV beweisen. Sicherlich gibt es Städte, wie etwa Hamburg, in denen Einzelfahrscheine grundsätzlich immer sofort zu benutzen sind. Man erspart sich so Entwerter, gibt den Kunden aber nicht die Möglichkeit, sich mit Einzelfahrscheinen zu bevorraten. Ich bin letztendlich ein Befürworter des Hamburger Systems, da man so allerhand Mauscheleien verhindert, aber dies ist jetzt nicht das Thema. In vielen Städten hat man sich aber eben dazu entschlossen, den Fahrscheinverkauf auf Vorrat zu ermöglichen, offenbar auch dort, wo der Threadersteller unterwegs ist. Übrigens ist es so, dass diese Mehrfachfahrkarten, Streifenfahrkarten oder wie man sie auch immer nennt, in der Regel unbegrenzt lange gültig bleiben, solange es keine Tariferhöhungen gibt.
Zu b): Es ist die Frage gestellt worden, ob Mehrfachfahrkarten infolge einer Tariferhöhung nach einer bestimmten Zeit verfallen dürfen. Hierzu wurde angeführt, dass dies bei Handykarten, Gutscheinen o. ä. nicht der Fall sei, was sich unter anderem aus Gerichtsurteilen ergebe. Es liegt hier jedoch - wie ich unten erläutert habe - ein Denkfehler vor, da ein Gutschein ein gewisses Guthaben in Euro bedeutet, und das Unternehmen seine Preise beliebig erhöhen kann, ohne dass ein Gutschein seine Gültigkeit verlieren muss, in diesem Falle verbraucht sich der Gutschein nur schneller. Ein Verkehrsunternehmen hingegen, das Fahrscheine auf Vorrat verkauft, hat im Falle einer Preiserhöhung einen Nachteil, da die Fahrgäste, die vorher einen Fahrschein erworben haben, nach der Preiserhöhung de facto günstiger (zum alten Preis) fahren. Deine Antwort hat leider nichts mit dieser Problemstellung zu tun.
Bei meinen Anmerkungen handelt es sich um ein Feedback zu deinen Beiträgen hier bei w-w-w, und ich meine nicht nur deinen letztes Posting. Bitte nehme es nicht persönlich, ich respektiere dich durchaus, aber versuche mal diese Kritik aufzunehmen ohne dich zu verteidigen. Dann klappt’s vielleicht auch mit loderunner…
Viele Grüße
Ultra