GEZ-Nachzahlung!

Hallo zusammen!

Ich habe mal folgenden fiktiven Fall zu diskutieren:
Studentin S zieht zu Hause aus in die erste eigene Wohnung.
Aufgrund ihres Studentenstatusses stellt sie bei der GEZ Antrag auf Gebührenbefreiung und bekommt diesen auch bewilligt. Da diese Befreiung jedoch befristet ist, stellt sie jedes Jahr aufs Neue den Antrag und erhält somit aufgrund ihrer Bescheinigungen die Befreiung.
Drei Jahre später, immer noch Studentin, zieht S mit ihrem Freund F zusammen in eine neue Wohnung. F meldet sich ordnungsgemäß bei der GEZ als Rundfunkgebührenteilnehmer an.
S geht davon aus, dass damit die Pflicht der Rundfunkgebührenzahlung getan ist und stellt keinen weiteren Antrag auf Gebührenbefreiung.
S wohnt über ein Jahr mit F in der neuen Wohnung, da bekommt sie eine Zahlungsaufforderung der GEZ über EUR 183,53 incl. Mahngebühren – als Nachzahlung von 13 Monaten, die sie keine GEZ-Gebühren bezahlt hat.
S sieht keine Berechtigung in der Forderung, da F ordnungsgemäß die Gebühren für die gemeinsame Wohnung zahlt und teilt dies der GEZ mit.
Daraufhin wird sie informiert, dass sie nicht die Rundfunkgebühren für die gemeinsam Wohnung mit F zahlen muss, sondern rückwirkend weil sie ihre Befreiung hat auslaufen lassen und sich nicht bei der GEZ als Teilnehmer abgemeldet hat!
Dabei wusste S überhaupt nicht, dass sie als Gebührenbefreite überhaupt auch gleichzeitig angemeldete Teilnehmerin bei der GEZ ist.
Sie meldet sich daraufhin sofort ab, aber eine rückwirkende Abmeldung lässt die GEZ nicht gelten, obwohl S nachweisen kann, dass sie nach wie vor Studentin ist und somit nach wie vor gebührenbefreit gewesen wäre, hätte sie den Antrag gestellt.
Die GEZ besteht gnadenlos trotz allem auf Zahlung der hohen Gebühr.

Was haltet ihr davon? Müsste S zahlen oder gäbe es einen Weg für sie, zumal sie kaum Geld hat, von der Zahlung abzusehen??
Ich bin mir nicht ganz sicher, denn ich denke, die GEZ hat sich rechtlich für alle Eventualitäten sehr stark abgesichert…
Freue mich auf eure Meinungen!!
Grüße von der Wüste

Hallo SaharaL,

wir hatten in unserer WG ziemlich genau den Fall, von dem Du schreibst. Leider ist es so, dass sich die Studentin S entweder hätte abmelden müssen oder der GEZ mitteilen, dass sie jetzt mit F denselben Fernseher nutzt, wofür Gebühren bezahlt werden. Die GEZ kann ja nicht wissen, dass F und S zusammen wohnen. Befreit werden kann nur ein angemeldeter Teilnehmer.

Also in unserem Fall musste „S“ leider nachzahlen. Rückwirkende Befreiung gibt es bei GEZ nicht, das steht dort schwarz auf weiß.

Übrigens, jegliche Korrespondenz mit dem lustigen GEZ-Verein muss per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, damit man sicher sein kann, dass es ankam. Sonst kommen nur Anmeldungen und Zahlungen an :wink: [Erfahrungswert].

Gruß,

Floo Powder

Jeder muss seine Rundfunkgeräte anmelden. Wenn jemand von der Gebührenpflicht befreit wird, muss er seine Geräte trotzdem anmelden. Die Regel lautet nicht:

Wer zu wenig Geld hat, muss sich nicht anmelden.

sondern:

Wer zu wenig Geld hat, muss sich anmelden, aber keine Gebühren entrichten.

Insofern sehe ich die Forderung der GEZ als begründet an. Da ich mir selbst nicht 100%-ig sicher bin, weil ich mich mit dem Wesen der Gebührenpflicht nur beschränkt auskenne, hoffen wir aber auf weitere Beiträge :smile:

Levay

Übrigens, jegliche Korrespondenz mit dem lustigen GEZ-Verein
muss per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, damit man
sicher sein kann, dass es ankam. Sonst kommen nur Anmeldungen
und Zahlungen an :wink: [Erfahrungswert].

Damit kannst Du nur nachweisen dass ein Kuvert ankam. Was da drin war aber nicht. Ohne Zeugen, die vom Inhalt Kenntnis haben und auch bestätigen können dass sich dieser auch bis zuletzt in dem Kuvert befunden hat, ist das also nur die halbe Miete. Ebenfalls erfahrungswert. Noch schlimmer wenn die Gegenseite den Einschreibebrief erst gar nicht annimmt. Schließlich ist sie dazu ja nicht verpflichtet. Dadurch wurde die Sendung nicht zugestellt und in der Zwischenzeit läuft evenutell eine wichtige Frist ab.

Hallo,
nach allem, was ich weiss, ist die GEZ (leider) im Recht! Wer eine Gebührenbefreiung beantragt, bekommt auch automatisch in einem Schreiben der GEZ mitgeteilt, dass eine Anmeldung erfolgt ist. Das müsste im vorliegenden, fiktiven Fall auch passiert sein.
Wenn die Einziehung des Geldes eine „besondere Härte“ bedeuten würde, könnte die betroffene Person versuchen einen Erlass zu beantragen. Dies macht diese Person NICHT bei der GEZ, sondern bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt.
Im Erlassantrag muss eine länger andauernde wirtschaftliche Notlage belegt werden. Ich kenne jetzt die Situation nicht, aber wenn es sich z.B. so verhält, dass momentan und auf absehbare Zeit kein pfändbares Einkommen erzielt wird, wäre so ein Antrag einen Versuch wert. Es sollte dabei auch nicht der Hinweis darauf vergessen werden, dass für die Zeit, für die die GEZ nun Gebühren verlangt, dem Grunde nach die Voraussetzungen für eine Befreiung vorgelegen hätten. Dies sollte ggf. durch Studienbescheinigungen nachgewiesen werden.
Viele Grüß und viel Glück
Jens

Moin!

Übrigens, jegliche Korrespondenz mit dem lustigen GEZ-Verein
muss per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, damit man
sicher sein kann, dass es ankam. Sonst kommen nur Anmeldungen
und Zahlungen an :wink: [Erfahrungswert].

Noch nichtmal die. Ich habe im letzten Jahr mein TV-Gerät online angemeldet. Trotzdem schickt mir die GEZ wieder Schreiben, in denen sie mich auffordert evtl. vorhandene TV-Geräte anzumelden. Für mich war das Anlaß, zu kontrollieren, was beim letzten Mal abgebucht wurde. Das waren offenbar tatsächlich nur die Gebühren für das (seit langem) angemeldete Radio. Da ich natürlich nicht beurteilen kann, wie lange die Bearbeitung meiner Online-Anmeldung dauert, unternehme ich erstmal nichts, um nicht nachher womöglich doppelt zur Kasse gebeten zu werden…

Munter bleiben… TRICHTEX

Hallo,

auch ich hatte im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall. Studentin S hatte eigene Wohnung und war GEZ-befreit. Dann brach S das Studium ab und ging für 1 Jahr in ein Internat (Berufsfachschule), wo sie keine Empfangsgeräte besaß. Daher ließ sie die Befreiung nicht verlängern, meldete sich aber bei der GEZ auch nicht ab (großer Fehler!!!).

Nach ca. 10 Monaten kam dann ein Schreiben der GEZ und S musste 10 Monate nachzahlen, hat sich dann gleich abgemeldet.

Gruß,

Myriam

Dadurch wurde die Sendung nicht zugestellt und in der Zwischenzeit
läuft evenutell eine wichtige Frist ab.

Verweigert jemand die Annahme eines Einschreibens, und verhindert so, dass eine Frist eingehalten wird, so wird der Zugang gesetzlich fingiert. Zwar ist niemand verpflichtet, ein Einschreiben anzunehmen, er kann aber nicht einer Frist durch Verweigerung der Annahme entgehen, denn ab diesem Zeitpunkt befindet er sich im Annahmeverzug.

Dadurch wurde die Sendung nicht zugestellt und in der Zwischenzeit
läuft evenutell eine wichtige Frist ab.

Verweigert jemand die Annahme eines Einschreibens, und
verhindert so, dass eine Frist eingehalten wird, so wird der
Zugang gesetzlich fingiert.

Ich weiß was auf was Du ansprichst. Das würde, zumindest laut Aussage eines Rechtsanwaltes, gelten, wenn beispielsweise beim Empfänger eines Faxes während dem Faxen die Tinte ausgeht. In diesem Fall gilt der erste Faxversuch tatsächlich als Zustellzeitpunkt, auch wenn nur ein paar Zeilen übertragen wurden (§ 162 BGB). Bei einem nicht angenommenen Einschreiben hingegen sei das so aber nicht anwendbar. Frag mich jetzt nicht warum, dass müßtest Du Dir von einem Anwalt erklären lassen.

Es ist so, dass jemand wenn er am Rechtsverkehr teilnimmt, und dass tut die GEZ nun definitif, Vorkehrungen treffen muss, die es ermöglichen, dass Ihn Willenserklärungen von Personen erreichen können, mit denen er im Rechtsverkehr zu tun hat. Tut er dies nicht, so muss er sich die Erklärungen, die Ihn wegen seines Verschuldens nicht erreichen, als zugegangen gegen sich wirken lassen. Eine Nichtannahme von Einschreiben fällt in diesen Bereich, denn die GEZ muss natürlich seinen Kunden die Möglichkeit geben, Erklärungen per Einschreiben an sich zugehen zu lassen.
Anders sieht das mit der Annahme von Einschreiben bei Privatpersonen aus, hier sind die Vorraussetzungen, je nach den Umständen, evtl. so zu bewerten, wie Du oben erwähnst, es kommt aber auch hier auf den Grad der Teilnahme am Rechtsverkehr an. Hat eine Privatperson z.B. ein befristetes Kaufangebot gemacht und muss sie damit rechnen, dass ihr die Annahme (des Kaufangebotes) per Einschreiben zugeht, so muss sie wenn sie die Annahme des Einschreibens verweigert, die Annahme (des Kaufangebotes) als zugegangen gegen sich werten lassen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Jeder muss seine Rundfunkgeräte anmelden. Wenn jemand von der
Gebührenpflicht befreit wird, muss er seine Geräte trotzdem
anmelden.

Völlig korrekt, allerdings hat ja Studentin S kein Gerät zum Anmelden, da sie das Gerät von F mitnutzt.
Eine Verlängerung der Befreiung ist aus demselben Grund nicht notwendig, denn wofür denn, ist ja kein eigenes Gerät vorhanden.
Oder seh ich was falsch?
Ich würde in Widerspruch gehen.

Hallo,

Völlig korrekt, allerdings hat ja Studentin S kein Gerät zum
Anmelden, da sie das Gerät von F mitnutzt.
Eine Verlängerung der Befreiung ist aus demselben Grund nicht
notwendig, denn wofür denn, ist ja kein eigenes Gerät
vorhanden.
Oder seh ich was falsch?

Ja, leider. Siehe hier:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/in…
‚Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät nicht mehr zum Empfang bereitgehalten wird, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der GEZ oder Ihrer Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich.‘

Außer aus Kulanzgründen ist da nichts zu holen.

Gruß
loderunner