Hallo,
ich habe eine Frage und würde mich sehr freuen, wenn ich vielleicht ein paar Ideen dazu bekommen könnte…
Eine Person hat einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Die Person bricht sich den Fuß, dieser wird operativ erstmal versorgt. Kostenträger ist die Berufsgenossenschaft. Der Fuß der Patientin heilt nicht richtig, wird mehrmals korrigiert aber die Patientin hat nach wie vor Schmerzen beim Belasten des Fußes. Eine erkennbare Ursache für den Schmerz gibt es (bisher) nicht.
Die Patientin wurde nach persönlicher Vorstellung in der BG-Klinik für voll arbeitsfähig erklärt, obwohl die Patientin angibt, den Fuß nicht voll belasten zu können. (Patientin hat einen Beruf, in dem 8-10 Stunden Stehen am Tag üblich sind)
Eine Wiedereingliederungsmaßnahme musste seitens der Patientin nach 3 Tagen abgebrochen werden, da der Fuß angeschwollen war und stark schmerzte. Röntgenbilder jedoch ohne Befund. Wie gesagt, eine Ursache für den Schmerz konnte man bisher nicht finden.
Nun die Frage:
1= Sollte die Patientin einen Widerspruch gegen den Bescheid der BG-Klinik einlegen und an welche Fristen hat sich die Patientin zu halten?
2= Der Bescheid, dass die Patientin wieder arbeitsfähig sein soll, liegt NICHT schriftlich vor. Lediglich eine mündliche Aussage des BG-Arztes. Hat das überhaupt rechtlichen Bestand?
3= Hat die Patientin ein Recht auf weitere Untersuchungen zur Klärung der Schmerzursache oder muss sie sich mit der Aussage des BG-Arztes „Schmerzen sind kein Grund nicht arbeiten zu gehen“ abfinden?
4= Stellt die BG (da sie die Patientin für gesund erklärt haben) die Zahlungen für weitere Untersuchungen ein? Wer übernimmt gegebenenfalls die Kosten dafür?
Vielen Dank für Antworten!