Angenommen, jemand möchte sich mit Domainhandel ein paar € dazuverdienen… In D ist das ja legal, solange man nicht gezielt Marken oder Vertipperdomains nimmt. Also wenn sich jetzt jemand die Adrssee www.sjagdsdhgsdahjsahdhds278221.de reservieren würde dürfte er die ja verkaufen - sofern sie jemand will
Wie ist das in Österreich? Gelten da gleiche Regeln? Was gibt es da zu beachten?
Vielen Dank schonmal!
Greetz
Peer
P.S.: Bin auch über genauere Infos bezgl. DE-Domains interessiert… wer da also n guten Link oder Literaturtipp hat - würde mich freuen!!!
Also ich würde nicht sagen, dass das in Österreich anders ist, verboten ist im Prinzip nur das Domain Grabbing, das wäre nämlich unlauterer Wettbewerb.
Ein Betroffener könnte (und sollte) sich beispielsweise an die Gründungsberatung der Wirtschaftskammer wenden, denn wenn eine Unternehmensneugründung mit Beratung der Wirtschaftskammer erfolgt, dann gibt es nach dem Neugründungsförderungsgesetz.
auch noch Gebührenbefreiung für allenfalls anfallende Verwaltungsabgaben und Gebühren.
Gesetzt den Fall, jemand denkt sich einen schönen Domain-Namen aus (z.B. "www.artefakt.at") und lässt sich diese bei Nic.at registrieren, macht auch eine Homepage und stellt sie online. Dieser Jemand ist aber keine registrierte Firma.
Nun gründet irgendwo einer eine Firma, die Artefakt heißt. Und er kommt auf die Idee, dass er die Domain „www.artefakt.at“ dazu haben möchte. Diese ist aber schon vergeben. Kann er, da er eine „ordentliche“ Firma hat, auf Herausgabe der Domain pochen, weil der „Erstbesitzer“ nur eine Privatperson ist? Oder gilt das nur für schon vorhandene Markennamen oder bekannte Firmen-Familiennamen? Wo ist da die Grenze, wer etwas abgeben muss oder wer etwas fordern kann?