Hallo!
Verstehe ich das richtig: Prinzipiell hat das Haus mal beiden Eltern zu gleichen Teilen gehört. Als die Mutter starb wurde aber kein Erbschein beantragt und das Grundbuch nicht geändert. Deshalb steht sie immer noch im Grundbuch und es gibt auch kein Testament.
Ich denke, bevor das Haus verkauft werden kann, muss zuerst mal das Erbe geregelt werden. Schließlich kann eine Tote nicht zum Notar gehen und eine Unterschrift leisten. Genau das ist aber bei einem Hausverkauf nötig. Wird das Erbe aber geregelt und ein Erbschein beantragt, müssten beide Söhne auch im Gundbuch erscheinen und zwar zu je 1/8 (vererbt wurde 1/2 Haus, davon die Hälfte geht an den Vater und die andere Hälfte wird unter den Söhnen verteilt). Sollte es bis dahin zu Streitigkeiten kommen, sollten die Söhne unbedingt einen Anwalt beauftragen! Falsche Zurückhaltung wäre hier völlig fehl am Platz. Ich kenne da einen Fall, bei dem zwei Schwestern vom Vater übervorteilt wurden und sie kein Wort mehr mit ihrem Vater reden. Nur weil sie an einem solchen Punkt keinen Streit haben wollten.
Dann geht es aber weiter: Dem Vater gehören 3/4 des Hauses, den Söhnen nur der Rest. Welche Möglichkeiten der Vater jetzt hat, um den Verkauf durchzusetzen, weiß ich auch nicht exakt. Ich nehme aber an, dass er eine Möglichkeit finden wird, notfalls über eine Zwangsversteigerung.
Würden die Söhne aber soweit gehen, um den Verkauf zu verhindern, müssten sie damit rechnen, es sich mit dem Vater völlig zu verscherzen. Was sich auch auf ihr zukünftiges Erbe auswirken könnte.
Besser wäre es, sich mit dem Vater zusammenzusetzen, die Situation mal ganz genau aufzudröseln und gemeinsam eine Lösung zu finden. Wenn dem Vater klar gemacht wird, dass das Andenken an die Mutter nicht zerstört werden soll und das auch befürchtet wird, seiner neuen Beziehung aber auch nichts im Wege steht, wird sich vielleicht eine Lösung finden, in der die Söhne den Vater - evtl. auf Raten - auszahlen und das Haus behalten können. Vielleicht kann auch ein günstiger Preis (bei Zwangsversteigerungen gibt es auch oft keine hohen Erlöse) vereinbart werden. Ich fände es wichtig, dass der Familienfrieden erhalten bleibt und dazu gehört, dass alle Parteien mit dem Kompromiss gut leben können. Vielleicht könnte der Vater auch ganz nebenbei auf die Idee kommen, seinen Verkaufserlös so sicher anzulegen, dass seine Freundin nicht so einfach auf die Idee kommen kann, es zu verschleudern. Ich kenne die Dame nicht, aber u.U. möchte sie lieber sein Geld ausgeben und ihres sparen?? Nicht dass auf eine große Liebe eine tiefe Enttäuschung folgt.
Wie auch immer: Mir scheint, dass eine friedliche Lösung für alle auch finanziell die beste Entscheidung ist. Auch für die Freundin, vorausgesetzt sie ist kein gerissenes Luder
. Auf jeden Fall erfordert die ganze Angelegenheit viel Fingerspitzengefühl.
Viele Grüße und viel Erfolg
Anne