Hallo an alle Wissenden und Interessierten,
ich bin auf der Suche nach Unterlagen, Büchern o.ä. über Rechte und Gesetztesregelungen bei Homoehen.
Ausserdem würde mich die Rechtslage interessieren bei Fällen wie z.B. Frau war jahrelang mit Mann verheiratet was passiert mit ihren Rentenpunkten wenn sie Frau heiratet.
Meines Wissens haben bei Homoehen der Partner keinerlei Anspruch auf die Rente des anderen…
Für viele Infos, Links usw. jetzt schon lieben Dank
Liebe Grüße Tusnelda
Hallo,
Für viele Infos, Links usw. jetzt schon lieben Dank
Vielleicht als erstes mal das hier? http://bundesrecht.juris.de/lpartg/
MfG
Nachtrag
und das http://typo3.lsvd.de/256.0.html (per Google gefunden)
Hallo,
jetzt wollte ich mit meinem tollen Link
http://typo3.lsvd.de/77.0.html
glänzen, und Xolophos ist mir knapp zuvorgekommen 
So kann ich jetzt nur noch meiner Abscheu gegen das blöde Wort „Homo-Ehe“ Ausdruck verleihen. Da die Lebenspartnerschaft der Ehe nicht gleichgestellt ist, finde ich es unschön, die Lebenspartnerschaft so zu bezeichnen. So wird man sozusagen doppelt gestraft.
Aus dem Nähkästchen kann ich dann nur beisteuern, dass wir im September 2005 erst das 3. homosexuelle Paar in Neuss waren, welches die Lebenspartnerschaft begründet hat. Finde ich wenig, gemessen an der Einwohnerzahl.
Gruß,
Myriam
Aus dem Nähkästchen kann ich dann nur beisteuern, dass wir im
September 2005 erst das 3. homosexuelle Paar in Neuss waren,
welches die Lebenspartnerschaft begründet hat. Finde ich
wenig, gemessen an der Einwohnerzahl.
Nun ja, das dritte Paar innerhalb welchen Zeitraums denn? Wenn ihr schon am ersten Morgen, an dem die Möglichkeit bestanden habt, die Lebenspartnerschaft begründet haben sollte, ist das ja was anderes, als wenn es erst ein Jahr später war.
Wie auch immer: Glückwunsch nachträglich 
Levay
Hallo Myriam,
die Bezeichnung „Homoehe“ gefällt mir auch nicht!!! Allerdings mit Verpartnerung kann ich auch nicht so recht was anfangen…ich bin bei meiner ersten Anfrage nur etwas deutlicher geworden und schon wurde meine Frage gestrichen…EGAL !!! 
erst mal vielen Dank an alle für die tollen Links…Ich werde sie zusammen mit meiner „Liebsten“ durchstudieren.
Liebe Grüße
Tusnelda
Nun ja, das dritte Paar innerhalb welchen Zeitraums denn?
Das 3. Paar des Jahres 2005.
Wenn
ihr schon am ersten Morgen, an dem die Möglichkeit bestanden
habt, die Lebenspartnerschaft begründet haben sollte, ist das
ja was anderes, als wenn es erst ein Jahr später war.
Die Lebenspartnerschaft wurde glaube ich 2001 eingeführt. Wir wollten das am Anfang nicht, weil wir es nicht gut fanden, dass es der Ehe nicht gleichgestellt ist. Bei näherer Betrachtung haben wir uns dann aber doch dafür entschieden, man sollte ja die ausgestreckte Hand nicht ausschlagen.
Gruß & danke,
Myriam
ich bin bei meiner ersten Anfrage nur etwas
deutlicher geworden und schon wurde meine Frage
gestrichen
Das liegt aber am Problem des Rechtsberatungsgesetzes, welches in FAQ:1129 erklärt ist.
Alles Gute für Euch,
Myriam
Die Lebenspartnerschaft wurde glaube ich 2001 eingeführt. Wir
wollten das am Anfang nicht, weil wir es nicht gut fanden,
dass es der Ehe nicht gleichgestellt ist. Bei näherer
Betrachtung haben wir uns dann aber doch dafür entschieden,
man sollte ja die ausgestreckte Hand nicht ausschlagen.
Klug gedacht. Andererseits hast du Recht: Es gibt noch viel Nachholfbedarf.
Levay
- der für die „echte Homo-Ehe“ ist -
Hallo!
- der für die „echte Homo-Ehe“ ist -
Da kann man Hinlick auf die Institutsgarantie des Art. 6 I GG gut anderer Meinung sein, was ich hiermit kundtue - nicht ohne anzuerkennen, dass es natürlich wichtig ist, auch gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften einen rechtlichen Rahmen zu bieten, der das zusammenleben und gegenseitige Einstehen füreinander erleichtert.
Gruß,
Florian.
Hallo!
die Bezeichnung „Homoehe“ gefällt mir auch nicht!!!
Mir auch nicht, eben weil keine Ehe ist.
Gruß,
Florian.
Wenn du dich hier auf Art. 6 GG berufst, betreibst du Rechtswissenschaften. Meine Ansicht hingegen war in erster Linie einmal rechtspolitischer Natur.
Allerdings sehe ich auch rechtswissenschaftlich Art. 6 GG nicht als Hinderungsgrund. Nehmen wir an, eine „echte Homo-Ehe“ würde eingeführt. Worin sollte dann der Verstoß gegen Art. 6 GG liegen? Verlöre die heterosexuelle Ehe damit etwas von ihrem Schutz? Die Besserstellung der Heterosexuellen gegenüber Homosexuellen ist m. E. nur schwer als Normzweck auszumachen. Das Grundgesetz stellt die Ehe zwar unter den besonderen Schutz des Staates; es ist aber kein zwingend logischer Umkehrschluss zu sagen, dass andere Institutionen, die vergleichbar sind, nicht mit ähnlichen oder gleichen Rechten ausgestattet werden dürfen. Denn der Staat braucht (vereinfacht gesagt) keine Befugnis, etwas zu gewähren, sondern nur für den Eingriff in (Grund)Rechte. Wenn nun aber die echte Homoehe eingeführt würde, würde damit keinem etwas genommen. Den Heterosexuellen kann es egal sein, und der Freiheitsbereich der Homosexuellen wird nur erweitert.
Richtig ist, dass man das auch anders sehen kann. Ich muss dir aber ganz ehrlich sagen, dass ich glaube, dass diejenigen, die das anders sehen, meistens zufällig auch die sind, die keine echte Homoehe wollen - und zwar rechtspolitisch nicht wollen. Ich persönlich, das gebe ich gern zu, finde die Contraargumente etwas gekünstelt. Als damals die Union vor das BVerfG zog, war es genauso: Was politisch nicht gewollt war, wurde als verfassungsrechtlich bezeichnet. Die höchstrichterliche Entscheidugn war eine passende Antwort.
Levay