situation : das job-center behauptet ,eine einladung geschickt zu haben -die aber beim empfänger nicht ankommt,darauf verpasst der eingeladene den einladungstermin und wird ,obwohl er nach erhalt der folgeeinladung mitteilt ,keine einladung bekommen zu haben, die regelleistung um 10 prozent für 3 monate gesperrt !das center besteht darauf ,weil kein brief bei ihnen zurückgekommen ist ,dass diese einladung als zugestellt gilt. umgekehrt , jemand schickt nach einem verpasstem einladungstermin eine bescheinigung vom arzt an seinen sachbearbeiter ,die dort nicht ankommt ,wird der betroffene genauso gesperrt,mit dem argument ,das dort nichts angekommen ist ----- wann ist eigentlich ein brief zugestellt ??und wer ist nachweispflichtig ??
Derjenige, der eine Erklärung abgibt, muss im Zweifel auch nachweisen, dass siese Erklärung dem Erklärungsempfänger ordnungsgemäß zugegangen ist.
Vorliegend muss das Job-Center beweisen, dass die Einladung zugegangen ist. Die Kürzung der Leistungen ist ein Verwaltungsakt, gegen den innerhalb von 1 Monat Widerspruch erhoben werden kann. Wenn der Monat noch nicht abgelaufen ist, würde ich Widerspruch gegen den Kürzungsbescheid einlegen (auch hier darauf achten, dass man den Zugang nachweisen kann, also am besten zusammen mit einem Zeugen direkt beim Job-Center abgeben, oder sich den Eingang schriftlich vom Job-Center bestätigen lassen).
Im zweiten Fall dürfte wohl ein Nachreichen des Attests zusammen mit einem Widerspruch dazu führen, dass die Kürzung zurückgenommen wird.
Die Vorschriften über Zustellungen von Behörden sind übrigens gemäß § 56 II VwGO die Regelungen über Zustellungen in der ZPO (166 ff. ZPO)
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Hallo Klaus,
das hat bei den „ARGEN“ wohl teilweise System…
Bei manchem Job-Center in Berlin kommt sowas nämlich „Regelmäßig“ vor
(das Briefe die Arbeitslosen teilweise erst nach dem Termin oder gar nicht erreichen…)
Außerdem ist teilweise auch die Unzuverlässigkeit der Postzustellung
schuld daran…
Laut der internen Anweisung der Agentur für Arbeit ist,wenn der
Arbeitslose ausführlich darlegt,das ihm eine „Aufforderung“ des
Job-Centers nicht zugegangen ist,danach jede „Einladung“ als
„Einwurf-Einschreiben“ zu übersenden…
Hallo, also hier in NDS ist das auch so eie sachen, da weigert sich das amt sogar den mpfang schriftlich zu bestätigen.
Ist überhaupt ein einwurfeinschreiben rechtsgültig? muss es nicht ein „normales“ einschreiben sein??
denn einwurf kann der beamte ja so machen und wennnix da ist wurde es halt geklaut??
bis dann
danke für die tipps ! habe diese sache hier mal angeführt ,weil sich anscheinend methode dahinter versteckt–es sind einige bekannte von dieser geschichte betroffen,deren glaubwürdigkeit für mich absolut ok ist !!aber jeder wurde gekürzt und nur mit langem hin und her wurde etwas zurück genommen !!
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o.w.T.
Hallo Klaus,
natürlich steckt da Absicht dahinter…Bundesweit gesehen summieren sich solche „Einzelfälle“ und „drücken“ die Arbeitslosenzahlen nach unten…denn sobald du gesperrt wirst,bist auch aus der Statistik weg…
man muss doch schließlich beweisen,das „Angie“ und Peter „erfolgreich“ sind…(nachdem die „Bösen Richter“ ihm doch die Bordell-Touren angekreidet haben…).
Außerdem muß seine Rente ja auch finanziert werden…der „Gute“ bekommt ja schließlich 1.700 € aus der normalen Rentenversicherung…
Da macht es doch Sinn,diese Beträge bei den „Opfern“ zu kassieren,oder nicht???..