Vorsorglicher Klage-Widerspruch wegen Abwesenheit

  • Kann man vorsorglich den Widerspruch, bei einer zu erwartenden Bagatell-Klage, wegen längerer Abwesenheit, einer Vertrauensperson aushändigen, die dann das Ganze, bei einem Klageeingang ans Amtsgericht schicken kann, weil die Widerspruchsfrist nur 2 Wochen beträgt?
  • Oder ist es sinnvoller einer Vertrauensperson, aus dem engeren Familienkreis, eine Vollmacht dafür auszustellen.
  • Gibt es eine andere Möglichkeit, ohne die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Servus!

Man kann sich im Zivilprozess vor dem Amtsgericht vertreten lassen, von wem man will, das muss kein geldgieriger Anwalt sein, bei dem die Gefahr besteht, dass er dabei EUR 32,50 verdienen könnte.

Schutzschrift
Hallo,

ohne Details zu kennen, kann man sich auch einer Schutzschrift bedienen.

Christian

Hallo Christian,
nun wäre es noch schön, wenn du mir sagen würdest, was eine „Schutzschrift“ ist und wie/wo man sich derer bedienen kann?

Ernst

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Man kann sich im Zivilprozess vor dem Amtsgericht vertreten
lassen, von wem man will, das muss kein geldgieriger Anwalt
sein, bei dem die Gefahr besteht, dass er dabei EUR 32,50
verdienen könnte.

Hallo Geschädigte,
wenns denn bei den 32,50 + den „schmalen EUR“ bliebe, aber dem
ist ( meistens ) nicht so.
Kenne z. b. einen Fall bei dem einer der "Schwarzen Schafe " beim
Streitwert von ca. 300 EUR über 1.500,- EUR für ein paar Standart-
schreiben kassiert und nach Jahrelanger Untätigkeit in der Sache
und Zwangsläufiger Beauftragung eines Kollegen bei Mandats-
entzug plötzlich Rechnungen über mehr als 3.000,- EUR zusätzlich
schreibt / abfordert.
Also Vorsicht sonst droht „böses“ Erwachen.
Grüße vom (auch ) Geschädigten „KARL“