Gebühren wegen Anmeldung von Insolvenzforderung?

Hallo,

ist es in Deutschland üblich, daß Gläubiger auch noch
Gerichtsgebühren zahlen müssen, nachdem sie eine Forderung
angemeldet haben? Ich finde das geradezu unverschämt, da
müssen die Geschädigten auch noch draufzahlen. Warum wird das
nicht aus der Insolvenzmasse genommen?

Beispiel: Jemand hat vor Jahren einen Schrieb ausgefüllt,
nachdem sein Stromversorger Insolvenz anmeldete, daß er eine
Forderung hat auf die Energiekostenvorauszahlungen. Nun ist
die Quote allgemein ja recht gering (im Beispiel bei
Stromhandelsgesellschaften sowieso), so daß selbst
Gerichtskosten von 15 Euro für die Prüfung von Forderungen
den zu erwartenden Rückzahlungsbetrag vermutlich
überschreiten werden.

Muss diese Kostenrechnung des Insolvenzgerichts bezahlt
werden? Oder kann sie ignoriert werden oder der Antrag
zurückgezogen werden?

Vielen Dank im voraus
Winter

Hallo,

ist es in Deutschland üblich, daß Gläubiger auch noch
Gerichtsgebühren zahlen müssen, nachdem sie eine Forderung
angemeldet haben? Ich finde das geradezu unverschämt, da

Der Gläubiger will doch erstmal was vom Gericht und nicht umgekehrt. Also muß er auch die Gebühren akzeptieren. Ich kann da keine Unverschämtheit erkennen.

Muss diese Kostenrechnung des Insolvenzgerichts bezahlt

Besser ist es.

werden? Oder kann sie ignoriert werden oder

Ein Schreiben oder eine Rechnung eines Gerichtes zu ignorieren ist ziemlich mutig und endet garantiert mit Schwierigkeiten.

der Antrag zurückgezogen werden?

Wenn die Kostenrechnung schon auf dem Tisch liegt ? Kann man bestimmt, aber bezahlen wird man wohl trotzdem müssen.

Vielen Dank im voraus

Bitte, bitte.

Nordlicht

D.h. die Lehre ist…
Die Lehre daraus ist also:
Als normaler, kleiner Verbraucher besser gar nicht reagieren, wenn ein Schreiben von einem Insolvenzverwalter kommt und keine ausgefüllten Formulare zurückschicken. Es sei denn, man hat ganz große Forderungen.

Ich hoffe mal, daß sonst keine Kosten anfallen für die Gläubiger in einem Insolvenzverfahren…

Viele Grüße
Winter

Hallo,

Die Lehre daraus ist also:
Als normaler, kleiner Verbraucher besser gar nicht reagieren,
wenn ein Schreiben von einem Insolvenzverwalter kommt und
keine ausgefüllten Formulare zurückschicken. Es sei denn, man
hat ganz große Forderungen.

Falsch. Die Lehre daraus ist, dass man sich als normaler, kleiner Verbraucher nicht mit windigen Geschäftemachern einlässt, um 20Cent zu sparen und dabei 1000€ in den Wind schreibt.
Gruß
loderunner

Die Lehre daraus ist also:
Als normaler, kleiner Verbraucher besser gar nicht reagieren,

Nein, die Lehre ist, erst erkundigen, dann unterschreiben.

keine ausgefüllten Formulare zurückschicken. Es sei denn, man
hat ganz große Forderungen.

Je größer die Forderung, desto eher lohnt es sich Aufwand zu betreiben. Für manche Forderung lohnt sich noch nichtmal die Briefmarke.

Danke.

Können da noch andere Gebühren nachkommen?
Lohnt es sich in so einem Fall, noch etwas zu unternehmen, um den Antrag zurückzuziehen o.ä.?

Viele Grüße
Winter

Kosten nur bei verspäteter Anmeldung
Hallo,

im Eröffnungsbeschluss wird durch das Gericht ein „Anmeldeschluss“ festgelegt. Man kann auch noch nach diesem Termin anmelden, nur muss dann ein weiterer Prüfungstermin angesetzt werden. Gedacht ist es so, dass alle Gläubiger pünktlich anmelden und man mit genau einem Termin auskommt.

So, und nur derjenige, der den Termin verpooft und zu spät anmeldet und dadurch dem Gericht und dem Verwalter Arbeit verursacht, muss Gerichtskosten bezahlen. In Niedersachsen € 15,00.

Wir weisen in unseren Schreiben an die Gläubiger allerdings auf diese Folge hin.

Gruß Oskar