hallo,
mal angenommen es kommt eine Rechnung über einen falschen Betrag, dann eine Mahnung (wieder falscher Betrag) und dann ein Schreiben (Urteil?) vom Amtsgericht in dem steht, es sind zu zahlen (der Betrag der in der Mahnung aufgeführt war). Der Beklagte zahlt nun aber nicht. Zwei Wochen später kommt ein weiteres Schreiben wieder einmal vom Amtsgericht. Es handele sich um einen „Rechtschreibfehler“, zahlen sie nur 30 € anstatt 3700 € ! Der Beklagte zahlt weiterhin nicht, weil er schon von vornherein wusste, das es sich hier um einen versuchten Betrug handeln wird. Leider wusste er aber nicht was er machen soll, wen genau er hätte verklagen sollen. Es war unterschrieben von einem Rechtshelfer und auch ein Stempel vom Amtsgericht war drauf.
Nun sind schon fast 2 Jahre vergangen. Derjenige der diesen utopie-betrag forderte hat nun eine Klage eingereicht über einen noch höheren Betrag. Kann man diese Sache evtl.anbringen am Prozesstag, oder sollte man jetzt doch lieber noch Strafanzeige stellen ? Was meint ihr ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
ps: Bitte versucht jetzt nicht irgendwie die Unwahrheit in dieser Aussage zu finden, sondern einfach nur zu sagen, was ihr nun tun würdet, wäret ihr in dieser (fiktiven) Lage.
LG opnei02
Hallo
mal angenommen es kommt eine Rechnung über einen falschen
Betrag, dann eine Mahnung (wieder falscher Betrag) und dann
ein Schreiben (Urteil?) vom Amtsgericht in dem steht, es sind
zu zahlen (der Betrag der in der Mahnung aufgeführt war). Der
Beklagte zahlt nun aber nicht. Zwei Wochen später kommt ein
weiteres Schreiben wieder einmal vom Amtsgericht. Es handele
sich um einen „Rechtschreibfehler“, zahlen sie nur 30 €
anstatt 3700 € ! Der Beklagte zahlt weiterhin nicht, weil er
schon von vornherein wusste, das es sich hier um einen
versuchten Betrug handeln wird. Leider wusste er aber nicht
was er machen soll, wen genau er hätte verklagen sollen. Es
war unterschrieben von einem Rechtshelfer und auch ein Stempel
vom Amtsgericht war drauf.
Das war dann wohl ein Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen hätte man sich wehren sollen, da der Titel sonst rechtskräftig wird.
Nun sind schon fast 2 Jahre vergangen. Derjenige der diesen
utopie-betrag forderte hat nun eine Klage eingereicht über
einen noch höheren Betrag.
Basierend auf dem selben Sachverhalt?
Kann man diese Sache evtl.anbringen
am Prozesstag,
welche Sache?
oder sollte man jetzt doch lieber noch
Strafanzeige stellen ?
Mit einer Strafanzeige kann man sich nicht gegen eine zivilrechtliche Klage verteidigen.
Was meint ihr ? Hat jemand ähnliche
Erfahrungen gemacht ?
Ich fürchte, es fehlen einfach zu viele konkrete Informationen, um den Sachverhalt beurteilen zu können. Insgesamt sollte hier schnellstmöglich ein Anwalt konsultiert werden.
Gruß
Dea
Hallo
Das war dann wohl ein Mahnbescheid oder ein
Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen hätte man sich wehren
sollen, da der Titel sonst rechtskräftig wird.
Gegen den Mahnbescheid hat er sich erfolgreich zur Wehr gesetzt. Mit Anwalt.
Er ist dann halt nicht zum Anwalt gegangen als daraufhin ein „Vollstreckungsbescheid“ erging, der ja gar nicht ergehen konnte, da die gesmte Forderung bestritten wurde.Es hätte so zum Prozess kommen müssen. Wie gesagt es hat schon seine Richtigkeit.
Nun sind schon fast 2 Jahre vergangen. Derjenige der diesen
utopie-betrag forderte hat nun eine Klage eingereicht über
einen noch höheren Betrag.
Basierend auf dem selben Sachverhalt?
Den Sachverhalt den er nie wirklich angegeben hat. Einfach eine Summe die er über den Daumen peilte.
Kann man diese Sache evtl.anbringen
am Prozesstag,
welche Sache?
oder sollte man jetzt doch lieber noch
Strafanzeige stellen ?
Mit einer Strafanzeige kann man sich nicht gegen eine
zivilrechtliche Klage verteidigen.
Mh ja, das ist mir schon klar, aber es ist schon interessant das der Kläger so etwas versucht, das er so etwas nötig hat, läßt ja nun doch tief blicken.
Was meint ihr ? Hat jemand ähnliche
Erfahrungen gemacht ?
Ich fürchte, es fehlen einfach zu viele konkrete
Informationen, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
Insgesamt sollte hier schnellstmöglich ein Anwalt konsultiert
werden.
Gruß
Dea
Ist es denn nicht zu spät dafür ? Oder ist eine Strafanzeige durchaus noch erfolgversprechend ?
Gruß opnei02
Gegen den Mahnbescheid hat er sich erfolgreich zur Wehr
gesetzt. Mit Anwalt.
Schwer vorstellbar, denn dann wäre es doch zum Vollstreckungsbescheid gar nicht mehr gekommen. Du schreibst aber:
Er ist dann halt nicht zum Anwalt gegangen als daraufhin ein
„Vollstreckungsbescheid“ erging, der ja gar nicht ergehen
konnte, da die gesmte Forderung bestritten wurde.
Das ist schon komisch. Du schreibst, dass er erging, und sagst dann, er konnte nicht ergehen. Konnte er ja doch, siehst du ja. Und so ein Vollstreckungsbescheid ist Grund zum Handeln. Wer das nicht tut, riskiert auch dann die Vollstreckung, wenn er eigentlich im Recht ist. Du unterschätzt offenbar die Bedeutung des Mahnverfahrens.
Es hätte so
zum Prozess kommen müssen. Wie gesagt es hat schon seine
Richtigkeit.
Das scheint mir nicht so.
Den Sachverhalt den er nie wirklich angegeben hat. Einfach
eine Summe die er über den Daumen peilte.
Vielleicht lernst du diesmal aber dazu und merkst die: Egal ob begründet oder nicht, auf Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und Klagen muss man reagieren. Einfaches Nichtstun und Zuwarten führt am Ende dazu, dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Ist es denn nicht zu spät dafür ? Oder ist eine Strafanzeige
durchaus noch erfolgversprechend ?
Was an dieser Aussage hast du wohl nicht verstanden:
"::Mit einer Strafanzeige kann man sich nicht gegen eine
zivilrechtliche Klage verteidigen."
Levay
Ist es denn nicht zu spät dafür ? Oder ist eine Strafanzeige
durchaus noch erfolgversprechend ?
Gruß opnei02
Betrug verjährt gemäß § 78 III Nr.4 StGB nach 5 Jahren, wenn die noch nicht vergangen sind, dann könnte noch eine Verurteilung ergehen.
Gegen den Mahnbescheid hat er sich erfolgreich zur Wehr
gesetzt. Mit Anwalt.
Schwer vorstellbar, denn dann wäre es doch zum
Vollstreckungsbescheid gar nicht mehr gekommen. Du schreibst
aber:
Er ist dann halt nicht zum Anwalt gegangen als daraufhin ein
„Vollstreckungsbescheid“ erging, der ja gar nicht ergehen
konnte, da die gesmte Forderung bestritten wurde.
Das ist schon komisch. Du schreibst, dass er erging, und sagst
dann, er konnte nicht ergehen. Konnte er ja doch, siehst du
ja. Und so ein Vollstreckungsbescheid ist Grund zum Handeln.
Wer das nicht tut, riskiert auch dann die Vollstreckung, wenn
er eigentlich im Recht ist. Du unterschätzt offenbar die
Bedeutung des Mahnverfahrens.
Der Vollstreckungsbescheid wurde ja anscheinend nicht vollzogen, wenn denn einer ergangen ist. Der verliert doch nach einer gewissen Zeit (halbes Jahr glaube ich) auch seine Gültigkeit.
Gegen den Mahnbescheid hat er sich erfolgreich zur Wehr
gesetzt. Mit Anwalt.
Schwer vorstellbar, denn dann wäre es doch zum
Vollstreckungsbescheid gar nicht mehr gekommen.
Nur noch mal nebenbei:
Also ein Vollstreckungsbescheid über 30 Euro,wobei ursprünglich ein Betrag von 3700 Euro gefordert wurde, lol, nicht wirklich…Ausserdem hatte ich doch darum gebeten eben nicht nach unwahrheiten zu suchen, naja…
Er ist dann halt nicht zum Anwalt gegangen als daraufhin ein
„Vollstreckungsbescheid“ erging, der ja gar nicht ergehen
konnte, da die gesmte Forderung bestritten wurde.
Das ist schon komisch. Du schreibst, dass er erging, und sagst
dann, er konnte nicht ergehen. Konnte er ja doch, siehst du
ja. Und so ein Vollstreckungsbescheid ist Grund zum Handeln.
Wer das nicht tut, riskiert auch dann die Vollstreckung, wenn
er eigentlich im Recht ist. Du unterschätzt offenbar die
Bedeutung des Mahnverfahrens.
Ich schätze, ich überschätze lediglich meine Wortgewnadheit. Nein es erging kein Vollstreckungsbescheid die Anführungszeichen sagten das ja bereits aus, so dachte ich…
Es hätte so
zum Prozess kommen müssen. Wie gesagt es hat schon seine
Richtigkeit.
Das scheint mir nicht so.
Jedem das seine…
Den Sachverhalt den er nie wirklich angegeben hat. Einfach
eine Summe die er über den Daumen peilte.
Vielleicht lernst du diesmal aber dazu und merkst die: Egal ob
begründet oder nicht, auf Mahnbescheide,
Vollstreckungsbescheide und Klagen muss man reagieren.
Einfaches Nichtstun und Zuwarten führt am Ende dazu, dass der
Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Dann frage ich mich aber wo der wohl bleiben mag…
Ist es denn nicht zu spät dafür ? Oder ist eine Strafanzeige
durchaus noch erfolgversprechend ?
Was an dieser Aussage hast du wohl nicht verstanden:
"::Mit einer Strafanzeige kann man sich nicht gegen eine
zivilrechtliche Klage verteidigen."
Levay
Dein Vorposter hat mir meine Frage ja schon zufriedenstellend beantwortet, vielen dank nochmal dafür. Das hat mir sehr geholfen.
LG opnei02
Hallo!
Der Vollstreckungsbescheid wurde ja anscheinend nicht
vollzogen, wenn denn einer ergangen ist. Der verliert doch
nach einer gewissen Zeit (halbes Jahr glaube ich) auch seine
Gültigkeit.
Ersetze „halbes Jahr“ durch „30 Jahre“, und es stimmt wenigstens annähernd.
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Nur noch mal nebenbei:
Also ein Vollstreckungsbescheid über 30 Euro,wobei
ursprünglich ein Betrag von 3700 Euro gefordert wurde, lol,
nicht wirklich…
Was ursprünglich gefordert wurde, ist doch irrelevant. Wenn es einen Vollstreckungsbescheid gibt, und sei es über 30 Euro, dann gibt es eben einen über 30 Euro. Und es irrelevant, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
Ausserdem hatte ich doch darum gebeten eben
nicht nach unwahrheiten zu suchen, naja…
Es lässt sich nicht vermeiden, wenn die Darstellung nicht stimmig ist.
Ich schätze, ich überschätze lediglich meine Wortgewnadheit.
Nein es erging kein Vollstreckungsbescheid die
Anführungszeichen sagten das ja bereits aus, so dachte ich…
Das trägt alles nicht dazu bei zu verstehen, was denn nun genau vorgefallen ist. Ich frage mich, wie du da eine hilfreiche Antwort erwarten kannst. Niemand hier ist Hellseher.
Vielleicht lernst du diesmal aber dazu und merkst die: Egal ob
begründet oder nicht, auf Mahnbescheide,
Vollstreckungsbescheide und Klagen muss man reagieren.
Einfaches Nichtstun und Zuwarten führt am Ende dazu, dass der
Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Dann frage ich mich aber wo der wohl bleiben mag…
Tja, wie gesagt: Dann stimmt eben deine Geschichte nicht, auch wenn du das nicht gern hörst.
Levay
Ich hab noch mal nachgesehen, die sechs Monate bezogen sich auf die Zeit die man hat, um nach dem Erlass des Mahnbescheides den Vollstreckungsbescheid zu beantragen.
Scheiss Halbwissen 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
es ist schon sehr hilfreich gewesen bis hierhin, Levay, danke. Auch Du hast mich mit deiner kritischen Meinung weiter dazu bewogen der Sache auf den Grund zu gehen, so es denn einen amtlichen Vollstreckungsbescheid geben würde, ist es ja eh das beste einen Anwalt aufzusuchen um der Sache auf den Grund zu gehen. Dann kommt es ja eh raus was da vorgegangen ist.
Übrigens um euch alle noch komplett zu verwirren (Aber nicht mit Absicht). Der „Vollstreckungsbescheid“ kam vor der Mahnung vom Mahngericht ! Ebenso die korrigierte Forderung ! Danach erst kam die Mahnung vom Mahngericht über genau diesen Betrag. Gegen die dann Einspruch eingelegt wurde. DANKE ihr habt mir sehr geholfen mit eurer Kritik, das hatte ich durcheinander gebracht !
LG opnei02
Übrigens um euch alle noch komplett zu verwirren (Aber nicht
mit Absicht). Der „Vollstreckungsbescheid“ kam vor der Mahnung
vom Mahngericht !
Hi,
und du glaubst nicht, dass es um scheinbar 2 Forderungen geht? Also einmal 30,- und einmal 3.700,-??? Also für einen bisher nur ne Mahnung, für den anderen bereits der Mahnbescheid?
Mfg vom
showbee
wie gesagt ich bin schon dran an dieser Sache. Es deutet aber daraufhin das ich recht habe.So um der Diskussion hier nicht die Würze zu nehmen, frag ich mal so. Welche Möglichkeit gebe es denn einen Vollstreckungsbescheid ohne vorherigen Mahnbescheid zu erwirken ? Muss dieser Betrag nicht schon irgendwann einmal als Rechnung an den Menschen gestellt worden sein ?
Oder krieg ich die Rechnung vom Media Markt demnächst auch direkt vom Amtsgericht ? (lol)
Gruß opnei02
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Welche Möglichkeit gebe
es denn einen Vollstreckungsbescheid ohne vorherigen
Mahnbescheid zu erwirken ? Muss dieser Betrag nicht schon
irgendwann einmal als Rechnung an den Menschen gestellt
worden
sein ?
Hallo,
mir deuchts, du kennst den Unterschied zwischen Rechnung,
Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid nicht, oder?
Es dürfte heutzutage technisch unmöglich sein einen VB ohne
vorherigen MB zu erlassen. Wenn doch, dann wird man den VB
des Amtsgerichtes problemlos in einen MB umdeuten können,
wenn er nicht schon nichtig ist.
Eine Rechnung etc. bedarf es vorher nur dann, wenn die
Gegenleistung (Kaufpreis, Entgelt für Dienstleistung etc.)
nicht anderweitig konkretisiert wurde. Der MB wird auf Antrag
erlassen, das AG prüft nicht die tatsächliche Berechtigung
des Antragstellers. Insoweit kann man auch zum AG gehen und
„ins Blaue hinein“ MB gegen X, Y und Z erwirken. Es wäre dann
nur eine Frage der Zeit wo die Polizei vor der Tür steht und
jemanden wegen Betruges befragen möchte. Im übrigen hat man
als Geschädigter (MB ohne Grund) natürlich
Schadenersatzansprüche gegen den Antragsteller (§ 826 BGB
wirds zumal sein).
Ansonsten gilt: gegen den MB den Widerspruch, den VB den
Einspruch, wenn alles verpennt wurde muss man sich gegen die
Vollstreckung wehren, dann wohl mit der
Vollstreckungsgegenklage bzw. der „verlängerten“, also
Nachweis der Betrugs- und Schädigungsabsicht des
Antragstellers.
Mfg vom
showbee