Hallo zuammen,
darf ein Hersteller z.B. eines MP3 Players die Gewährleistung für einen austauschbaren Spezialakku auf 1 Janr beschränken?
Danke vorab
Michael
Hallo Michael,
falls der Käufer Verbraucher und der Akku neu ist, nein, darf er nicht.
Hilft Dir aber nicht, denn die Beweislastumkehr zugunsten des Käufers,
der Verbraucher ist endet nach 6 Monaten. Danach wird ihm der Beweis,
dass der Akku von Anfang an mangelhaft war, nicht gelingen.
Bei gewerblichem Käufer kann auf ein Jahr verkürzt werden.
Gruß - Jaschiii
Ganz lustig finde ich auch immer wenn eine Glühbirne nach 3 Monaten kaputt geht und der Verkäufer mir erklären will, das Glühbirnen als Verbrauchsartikel von der Gewährleistungspflicht ausgenommen seien. Das wäre wie bei einem Joghurt, der hält ja auch keine 6 Monate. Was für ein Schwachsinn.
Noch besser sind Osram-Energiesparlampen und Co., die angeblich 6 oder 12 Jahre halten. Wenn sie dann nach 3 Jahren kaputt gehen und man sie zum Hersteller zur Reklamation schickt heißt es dann nur, man hätte sie eben zuoft ein- und ausgeschaltet. Wenn ich die jeden Tag einmal für 6 Stunden einschalte dann würden die schon so lange halten wie drauf steht. Einfach nur lächserlich. Wer stellt schon seinen Haushalt auf die Vorgaben für den Betrieb einer Glühbirne um. Zudem steht das auch nirgendwo auf der Schachtel drauf. Da muß man echt erst einen Anwalt bemühen dass man seine 5 Lampen ersetzt bekommt.
Hallo,
Der Hersteller darf die Garantie beschraenken, da er nicht verpflichtet ist, ueberhaupt Garantie zu geben.
Gruss
Christoph
Hallo,
Ganz lustig finde ich auch immer wenn eine Glühbirne nach 3
Monaten kaputt geht und der Verkäufer mir erklären will, das
Glühbirnen als Verbrauchsartikel von der
Gewährleistungspflicht ausgenommen seien. Das wäre wie bei
einem Joghurt, der hält ja auch keine 6 Monate. Was für ein
Schwachsinn.
Inwiefern ist das Schwachsinn? Glaubst Du, dass alles, was man kaufen kann, mindestens 6Monate halten muss?
Noch besser sind Osram-Energiesparlampen und Co., die
angeblich 6 oder 12 Jahre halten. Wenn sie dann nach 3 Jahren
kaputt gehen und man sie zum Hersteller zur Reklamation
schickt heißt es dann nur, man hätte sie eben zuoft ein- und
ausgeschaltet. Wenn ich die jeden Tag einmal für 6 Stunden
einschalte dann würden die schon so lange halten wie drauf
steht. Einfach nur lächserlich. Wer stellt schon seinen
Haushalt auf die Vorgaben für den Betrieb einer Glühbirne um.
Zudem steht das auch nirgendwo auf der Schachtel drauf. Da muß
man echt erst einen Anwalt bemühen dass man seine 5 Lampen
ersetzt bekommt.
Und? Hast Du? Und warum? Gab es ein Urteil oder einen Vergleich?
Gruß
loderunner
Beweislastumkehr - das unverstandene Wesen
Ganz lustig finde ich auch immer wenn eine Glühbirne nach 3
Monaten kaputt geht und der Verkäufer mir erklären will, das
Glühbirnen als Verbrauchsartikel von der
Gewährleistungspflicht ausgenommen seien. Das wäre wie bei
einem Joghurt, der hält ja auch keine 6 Monate. Was für ein
Schwachsinn.
Ich darf mal aus dem zuständigen Paragraphen zitieren:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html
Jetzt klarer?
Gruß,
Christian
Hallo,
Der Hersteller darf die Garantie beschraenken, da er nicht
verpflichtet ist, ueberhaupt Garantie zu geben.
Gruss
Christoph
Ahhh, ja…und was hat das mit der Frage zu tun?
Und? Hast Du?
Ja.
Und warum?
Wenn drauf steht dass sie sechs Jahre hält und der Hersteller dafür eine Garantie aufdruckt, nicht aber das dafür bestimmte Umstände herrschen müßten ist das eigentlich selbstverständlich.
Gab es ein Urteil oder einen
Vergleich?
Sobald der Anwalt bloß eingeschaltet war ging das mit dem Lampentausch ganz flott und ohne weitere Gerichtsbemühungen.
Ich darf mal aus dem zuständigen Paragraphen zitieren:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein
Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei
Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung
ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
http://dejure.org/gesetze/BGB/476.htmlJetzt klarer?
Nö, gar nicht. Ich habe Lampen des selben Typs, nur von einem anderen Hersteller, die im selben Raum mehr als 2 Jahre halten. Warum muß ich also davon ausgehen dass dies mit der Sache „unvereinbar“ wäre?
Lies bitte noch einmal den Gesetzestext nach. Dort steht lediglich, daß in den ersten sechs Monaten angenommen wird, daß der Mangel beim Kauf vorhanden war. Außer eben, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder dem Mangel unvereinbar. Der Verbraucher soll mit dieser Vorschrift davor bewahrt werden, mit Gutachten o.ä. nachzuweisen, daß in einer Küchenmaschine oder einem Verstärker Murks verbaut war. Sie dient aber nicht dazu, den Verkäufern zuzumuten, Ersatz zu leisten, wenn Käufer ihre Vase in Bröseln (Art des Mangels) oder aber eine vergammelte Joghurt (Art der Sache) im Laden präsentieren.
Eine Glühbirne ist sehr empfindlich, so daß es sich aufgrund der Art der Sache und auch des Mangels verbietet, die Beweislastumkehr heranzuziehen. Vielmehr hat in diesem Fall m.E. der Käufer nachzuweisen, daß der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Im Einzelfall ist die Sache natürlich vom Gericht zu entscheiden, aber bei einer Glühbirne bin ich gewillt, davon auszugehen, daß die Beweislastumkehr aus den genannten Gründen nicht greift.
Gruß,
Christian
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Lies bitte noch einmal den Gesetzestext nach. Dort steht
lediglich, daß in den ersten sechs Monaten angenommen wird,
daß der Mangel beim Kauf vorhanden war. Außer eben, diese
Vermutung ist mit der Art der Sache oder dem Mangel
unvereinbar. Der Verbraucher soll mit dieser Vorschrift davor
bewahrt werden, mit Gutachten o.ä. nachzuweisen, daß in einer
Küchenmaschine oder einem Verstärker Murks verbaut war. Sie
dient aber nicht dazu, den Verkäufern zuzumuten, Ersatz zu
leisten, wenn Käufer ihre Vase in Bröseln (Art des Mangels)
oder aber eine vergammelte Joghurt (Art der Sache) im Laden
präsentieren.
Eine Glühbirne ist sehr empfindlich, so daß es sich aufgrund
der Art der Sache und auch des Mangels verbietet, die
Beweislastumkehr heranzuziehen.
Das mag Deine Meinung sein. Ich sehe hingegen keinen Unterschied zwischen einem billigen CD-Player der nach 3 Monaten seinen Geist aufgibt oder einer Glühbirne. Warum soll eine Glühbirne empfindlicher sein? Schonmal einen CD-Player und eine Glühbirne runtergeschmissen und ausprobiert welches von beiden hinterher noch funktioniert? Du wirst überrascht sein wie robust so eine Glühbirne sein kann.
Kennst Du vielleicht ein Urteil dass Deine Aussage belegen würde? Auch ein Qualitätsmangel ist ein Mangel der IMO unter die Gewährleistung fällt und eine Reklamation rechtfertigt. Ich wüßte nicht, wonach sich für eine Glühbirne eine derart kurze Lebensdauer von nur 3 Monaten ergeben sollte.
Das mag Deine Meinung sein. Ich sehe hingegen keinen
Unterschied zwischen einem billigen CD-Player der nach 3
Monaten seinen Geist aufgibt oder einer Glühbirne. Warum soll
eine Glühbirne empfindlicher sein?
Damit wird die „Diskussion“ sinnlos, weswegen ich mich aus ihr verabschiede. Im Zweifel wirst Du mir noch erklären wollen, daß ein rohes Ei genauso empfindlich ist wie ein gekochtes.
Dem habe ich nur wenig entgegenzuhalten.
Mal abgesehen davon, daß ich mit Deinen Umgangsformen ein Problem habe.
C.
Hallo,
Und warum?
Wenn drauf steht dass sie sechs Jahre hält und der Hersteller
dafür eine Garantie aufdruckt,
Bist Du sicher, dass das eine Garantie ist? Zu welchen Bedingungen? Und was hat das mit Sachmangelhaftung zu tun?
Gab es ein Urteil oder einen Vergleich?
Sobald der Anwalt bloß eingeschaltet war ging das mit dem
Lampentausch ganz flott und ohne weitere Gerichtsbemühungen.
Was aber gar nichts über die rechtliche Seite aussagt, oder?
Vielleicht solltest Du Dir doch mal FAQ:1152 anschauen.
Gruß
loderunner
Hallo,
Der Hersteller darf die Garantie beschraenken, da er nicht
verpflichtet ist, ueberhaupt Garantie zu geben.Ahhh, ja…und was hat das mit der Frage zu tun?
Lies nochmal die Frage nach. Dort stand ‚Darf der Hersteller…‘. Und was hat der Hersteller mit Garantie zu tun? Und was mit Sachmangelhaftung?
Offensichtlich ist hier tatsächlich mal nicht wie sonst üblich Garantie gesagt und Sachmangelhaftung gemeint gewesen, sondern umgekehrt.
Gruß
loderunner
Hallo,
Und warum?
Wenn drauf steht dass sie sechs Jahre hält und der Hersteller
dafür eine Garantie aufdruckt,Bist Du sicher, dass das eine Garantie ist?
Ja.
Zu welchen
Bedingungen?
Ich sagte doch bereits dass das nicht auf der Verpackung stand. Früher stand nur auf der Schachtel 6 Jahre Garantie und sonst nichts. Heute steht neuerdings drauf 6 Jahre Lebensdauer - 3 Jahre Garantie. Welcher Zufall, wo doch meine Lampen tatsächlich immer nach 3 Jahren kaputt gingen. Hier ein Osram-Prospekt wo Du ein bißchen nachlesen kannst: http://www.osram.de/pdf/service_corner/102W008DE_SBH…
Die Angaben mit der „täglichen Betriebsdauer“ und den „Schaltzyklen“ stand bei mir damals noch nicht auf der Verpackung (ist etwa 3 Jahre her). Ich weiß nicht ob die jetzt nur im Prospekt vorkommt oder ob das mittlerweile auch auf die Schachteln gedruckt wird. Werd mir beim nächsten Einkauf mal wieder eine anschauen.
Und was hat das mit Sachmangelhaftung zu tun?
Nichts. Es war nur ergänzend zu der Glühbirnengeschichte. In diesem Fall ging es rein um die Garantie.
Was aber gar nichts über die rechtliche Seite aussagt, oder?
Wenn Du ein Gerichtsurteil meinst sicher nicht. Aber der Anwalt war der Meinung dass wir einen Prozess mit ziemlicher Sicherheit gewinnen würden und das schnelle Einlenken des Herstellers ließ auch keinen anderen Schluß zu. Wie gesagt gab es seinerzeit, außer der aufgedruckten 6-Jahres-Garantie, keinerlei zusätzliche Angaben zu täglicher Brenndauer oder den Schaltzyklen. Durch den zusätzlichen Aufdruck wird das heute evtl. anders sein. Ich habe das aber jetzt auch zum ersten mal in dem verlinkten Prospekt gesehen und weiß daher nicht wann Osram das eingeführt hat und ob diese Angabe auch auf den Schachteln steht oder nur im Prospekt.
Vielleicht solltest Du Dir doch mal FAQ:1152 anschauen.
Ich kenne den Unterschied schon. Vielleicht ist Dir beim Lesen nur ein anderer Eindruck entstanden.
Hallo!
Also ich halte beide Argumente für durchaus vertretbar. Kennst du zufällig Judikatur oder eine Lehrmeinung dazu? Also mir wäre da noch nie etwas untergekommen (so viel Prozess um Glühbirnen wird es nicht geben:wink: )
Gruß
Tom
Damit wird die „Diskussion“ sinnlos, weswegen ich mich aus ihr
verabschiede. Im Zweifel wirst Du mir noch erklären wollen,
daß ein rohes Ei genauso empfindlich ist wie ein gekochtes.
Warum? Hast Du es denn jemals probiert? Wenn Du einen CD-Player und eine Glühbirne aus 1,5 m Höhe runterfallen läßt wirst Du tatsächlich feststellen, dass der CD-Player meist kaputt geht oder gebrochen sein wird und die Glühbirne überraschenderweise noch heil ist und auch noch funktioniert. Selbst eine Glühbirne die ich an die Wand geworfen habe, um sie absichtlich kaputt zu machen, hat überlebt. Das glaubt man zwar im ersten Moment nicht, ist aber tatsächlich so. Nur weil die Dinger aus Glas sind glaubt man immer gleich automatisch sie müssen auch leicht zerbrechlich sein, obwohl das gar nicht stimmt. Daher hinkt Deine Aussage, dass eine Glühbirne „empfindlicher“ wäre gewaltig. Wenn Du ein rohes und ein gekochtes Ei runterschmeißt, wird sicher beides kaputt gehen und eines davon auch noch eine ziemliche Sauerei hinterlassen.
Dem habe ich nur wenig entgegenzuhalten.
Mal abgesehen davon, daß ich mit Deinen Umgangsformen ein
Problem habe.
Verstehe ich aufgrund der sachlichen Diskussion zwar nicht, aber wenn Du ein Problem hast solltest Du ihm besser auf den Grund gehen.
Hallo,
Danke für den Link. In der Tat findet man dort die Garantiebedingungen:
‚Sollte die Lampe in den ersten fünf Jahren bei nicht gewerblichem Gebrauch wegen eines Produktfehlers ausfallen, ersetzen wir sie kostenlos.‘
Warum Du Dich beschwerst, wenn sie nach Ablauf der Garantiezeit kaputtgeht, verstehe ich nicht. Immerhin steht in ‚Deinem‘ Prospekt ja auch drin, was Osram unter dem privaten Gebrauch versteht: 2,7Stunden pro Tag. Und es sollte Dir doch wohl klar sein, dass die angegebene Lebensdauer sich immer nur auf Durchscnittswerte beziehen kann. Was eben bedeutet: die Hälfte hält länger, die andere Hälfte kürzer als angegeben.
Aber das ist in diesem Thread eh’ alles komplett o.T…
Gruß
loderunner
Hallo,
Du solltest Dir mal überlegen, woraus eine Glühbirne besteht, und wie man erkennt, ob sie heil ist. Dein komplettes Beispiel ist Unsinn.
Gruß
loderunner
Hallo,
Du solltest Dir mal überlegen, woraus eine Glühbirne besteht,
und wie man erkennt, ob sie heil ist. Dein komplettes Beispiel
ist Unsinn.
Ich weiß zwar woraus eine Glühbirne besteht, aber leider nicht was an dem Beispiel Unsinn sein soll. Dein Posting bringt mich der Antwort zu dieser Frage leider auch keinen Schritt näher und ist deshalb noch viel unsinniger.