Aufwandspauschale nach entstandenem Schaden

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen:

In einer Kneipe wird ein Gast von der Kellnerin versehentlich mit dem vollständigen Inhalt der auf ihrem Tablett befindlichen Gläser überschüttet.

Der Gast soll seine Kleidung in einer Reinigung säubern lassen und die Rechnung einreichen.

Dem Gast entsteht natürlich durch dieses Missgeschick ein Zusatzaufwand (Telefonkosten, Benzinkosten, Zeitaufwand, Druckkosten, Portokosten), bis die Klamotten gereinigt sind und die Rechnung eingereicht wird.

Kann dieser Zusatzaufwand in Form einer Pauschale geltend gemacht werden? Wenn ja, welche Höhe ist angemessen.

Vielen Dank für Eure Hilfe schon im Voraus.

Hallo!

Dem Gast entsteht natürlich durch dieses Missgeschick ein
Zusatzaufwand (Telefonkosten, Benzinkosten, Zeitaufwand,
Druckkosten, Portokosten), bis die Klamotten gereinigt sind
und die Rechnung eingereicht wird.

Natürlich. Der Gast muss erst in der nächsten Großstadt eine Reinigung ausfindig machen. Dann muss er dort anrufen, um die Öffnungszeiten zu erfragen. Dann muss er die Kleidung dort hinfahren. Während die Sachen gereinigt werden, ist es zwingend notwendig, dass der Gast die Eckpunkte des Reinigungsvertrages noch einmal telefonisch mit der Reinigung abklärt, schriftlich fixiert und seine Bestätigung per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung schickt. Sind die Sachen fertig, muss natürlich erneut in die Großstadt gefahren werden,um sie abzuholen.

Du vergisst, dass die Klamotten mit jeder Reinigung an Wiederverkaufswert verlieren, dass der Gast während der Reinigung andere Sachen (auf)tragen muss, dass er in der Zeit auch etwas essen und lästige Fragen von Freunden ertragen muss, wo denn seine Sachen geblieben seien, die er damals in der Kneipe getragen hat. An Arbeit und Schlaf ist in einer solchen Lebenskrise natürlich nicht zu denken.

Im Anschluss an die Reinigung sollte ein unabhängiger und öffentlich bestellter Sachverständiger sich noch einmal die Kleidungsstücke genau ansehen und eventuell Gewebeproben in ein chemisches Labor in den USA senden.

Alles in allem halte ich EUR 25.000,- für angemessen.

You made my day :smile: owT.
Ich bin kein Text, ich mach hier nur sauber…

Wow. Dankeschön. Mit so einer hohen Summe hatte ich nicht gerechnet. Schade, dass Du nicht mit echtem Wissen glänzen konntest.

Gruß an die Altstadtkanzlei - case closed!

1 „Gefällt mir“

Hallo Tomate,

jetzt mal nicht juristisch:

Das war ein Versehen!!!

Unabhängig davon, ob man eine Pauschale in rechnung stellen könnte oder nicht (was ich nicht weiss), sollte man auch mal überlegen, ob man alles tun muß, was man tun darf. Es hilft auch sich vorzustellen, man würde in einer Kneipe arbeiten und das passiert einem selber. Mir is es auch schon passiert, das war allerdings fast kochender Tee, den mir ein Gast beim Anziehen vom Tablett geschlagen hat (Unfall) und der dann im Rücken eines anderen Gastes landete. Wir haben uns dann einfach auf 3 Freibier geeinigt und gut war.

kopfschüttelnde Grüße,

Ralph

Hallo,

Wow. Dankeschön. Mit so einer hohen Summe hatte ich nicht
gerechnet. Schade, dass Du nicht mit echtem Wissen glänzen
konntest.

Was der sonst durchaus gerne hilfsbereite und stets kompetente Kollege mit seinen Ausführungen sagen wollte: Es gibt Dinge, die dem allgemeinen Lebensrisiko unterfallen. Dann gibt es da noch eine Schadensminderungspflicht, und schließlich Leute wie dich, die meinen aus jedem kleinen Missgeschick ihrer Mitmenschen das große Geld schlagen zu müssen, und die sich dafür Dinge aus den Fingern saugen, bei denen jedem klar und gerade denkenden Menschen die Spucke wegbleibt. Anwälte haben mit dieser Spezies leider so häufigen Kontakt, dass sich hin und wieder gewisse allergische Reaktionen ergeben. Die äußern sich dann u.A. in Dingen wie den Beiträgen des Kollegen und von mir.

Der durchschnittlich begabte und ausgestattete Mitteleuropäer bringt gelegentlich Dinge zur Reinigung und nimmt dabei dann auch die in der Kneipe verdreckten Klamotten mit. Praktischerweise gibt es auch genug Annahmestellen von Reinigungen in ohnehin besuchten Supermärkten und Einkaufszentren. D.h. aller hiermit in Verbindung stehender Aufwand betrifft Sowiesokosten, die nicht erstattungsfähig sind. Und wer schon mal in einer Kneipe war um sich den Wanst beschlabbern zu lassen, der geht da auch mal wieder hin, und überreicht bei der Gelegenheit dann den Kassenbon der Reinigung. Gegenüber dem zwischenzeitlichen Zinsverlust kann die Kneipe nicht mit dem daraufhin spendierten Bier aufrechnen. Diesen dann trotzdem geltend zu machen, offenbart allerdings eine moralische Tiefe, zu der ich mich dann nicht mehr äußern möchte.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

6 „Gefällt mir“

Hallo Ralph,

irgendwie hab ich das Gefühl, dass diese Anfrage kräftig nach hinten losgegangen ist. Es steht jetzt unausgesprochen der Vorwurf in der Luft, dass sich der „Gast“ am Unglück der armen Bedienung bereichern will. Ganz schön linker Hund. Finde ich.

Dem ist aber nicht so. Der Gast wäre mit einer Entschuldigung und dem Erlass seiner Rechnung (nicht mal 14 EUR) zufrieden gewesen. Stattdessen musste der Gast den ganzen Abend stinkend wie ein Iltis mit in Alkohol ertränkter Bekleidung sitzen und erfreute seine Freunde mit dem betörenden Duft von Caipirinha, Weißwein und natürlich entstandenen Körperausdünstungen.
Keine Entschuldigung, kein Freibier. Erst auf Nachfrage wurde dem Gast mit einer gewissen Arroganz erklärt (inzwischen von einer anderen Bedienung, da die Verursacherin verschwunden war), dass er gefälligst die Reinigungsrechnung vorbeibringen soll.

Ach ja, auf dem nach Hause Weg wurde der Gast -der selbst keinen Alkohol getrunken hatte- von der Polizei angehalten. Die Details möchte ich an dieser Stelle schuldig bleiben.

Alles was der Gast möchte ist RACHE. Zugegeben kein edles Antriebsmotiv. Der Gast will, dass die Kuffnucken wissen, dass ein wenig Freundlichkeit durchaus hilfreich sein kann.
In jedem Mc Donalds ist sowas Standard. In diesem „In-Lokal“ leider nicht.

Nun kann ich verstehen, dass hier ordentlich „Tomaten-Bashing“ betrieben wird. Der Gast ist sowieso eher ein Ketchup-Fan.

Trotzdem vielen Dank für die Lektion in sozialer Kompetenz, Ralph.
Und hochachtungsvoll an alle anderen sündenfreien Steinewerfer.
MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Hi. Siehe Antwort auf Antwort von Ralph.
Und auch ein Dankeschön an Dich, oh sündenfreier Steinewerfer.
Gruß Ketchup (früher: Tomate)

Was der sonst durchaus gerne hilfsbereite und stets kompetente
Kollege mit seinen Ausführungen sagen wollte: Es gibt Dinge,
die dem allgemeinen Lebensrisiko unterfallen. Dann gibt es da
noch eine Schadensminderungspflicht, und schließlich Leute wie
dich, die meinen aus jedem kleinen Missgeschick ihrer
Mitmenschen das große Geld schlagen zu müssen, und die sich
dafür Dinge aus den Fingern saugen, bei denen jedem klar und
gerade denkenden Menschen die Spucke wegbleibt. Anwälte haben
mit dieser Spezies leider so häufigen Kontakt, dass sich hin
und wieder gewisse allergische Reaktionen ergeben. Die äußern
sich dann u.A. in Dingen wie den Beiträgen des Kollegen und
von mir.

Der durchschnittlich begabte und ausgestattete Mitteleuropäer
bringt gelegentlich Dinge zur Reinigung und nimmt dabei dann
auch die in der Kneipe verdreckten Klamotten mit.
Praktischerweise gibt es auch genug Annahmestellen von
Reinigungen in ohnehin besuchten Supermärkten und
Einkaufszentren. D.h. aller hiermit in Verbindung stehender
Aufwand betrifft Sowiesokosten, die nicht erstattungsfähig
sind. Und wer schon mal in einer Kneipe war um sich den Wanst
beschlabbern zu lassen, der geht da auch mal wieder hin, und
überreicht bei der Gelegenheit dann den Kassenbon der
Reinigung. Gegenüber dem zwischenzeitlichen Zinsverlust kann
die Kneipe nicht mit dem daraufhin spendierten Bier
aufrechnen. Diesen dann trotzdem geltend zu machen, offenbart
allerdings eine moralische Tiefe, zu der ich mich dann nicht
mehr äußern möchte.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

Hallöchen

Dem ist aber nicht so. Der Gast wäre mit einer Entschuldigung
und dem Erlass seiner Rechnung (nicht mal 14 EUR) zufrieden
gewesen.

hm, weil also das Personal nicht das getan hat, was man normalerweise erwarten sollte, könnte oder möchte, vergilt nun der Geschädigte gleiches mit gleichem und saugt sich irgendwelche Dinge aus den Fingern, um den Gastwirt seinerseits maximal zu schädigen.

Ich finde, wer so einen Stuß schreibt, ist mit den bisherigen Antworten wirklich sehr gut weggekommen.

C.

Hallo Tomate,

Tomatenbashing würde ich nie betreiben. Erstens aus Prinzip und zweitens weil das einfach Sauerei macht und Tomatenflecken sind einfach schlecht auswaschbar. Zweitens hab ich dich wirklich falsch verstanden, mea culpa. Drittens stehe ich zu dem, was ich geschrieben habe. Wenn ihr das Lokal schädigen wollt, dann geht einfach nicht mehr hin, die ganze Sache mit Reinigung und Pauschalen ist IMHO übertrieben und den Ärger nicht wert. Die meisten „In-Lokalitäten“ taugen sowieso nichts mehr, soblad das allgemeine Volk mal erfahren hat, daß es eben in ist.

Ralph

PS: Seit wann stinkt ein Iltis nach Caipirinha?

Dafür ein Sternchen (mwT)

Hallo,

Hallo auch,

Wow. Dankeschön. Mit so einer hohen Summe hatte ich nicht
gerechnet. Schade, dass Du nicht mit echtem Wissen glänzen
konntest.

Hätte er, aber er wollte nicht. In einer juristischen Auseinandersetzung gibt es mindestens 2 Parteien, die zweite (auf der gleichen Seite ausnahmsweise) hat geantwortet, ich kann sie dir gerne erläutern:

Was der sonst durchaus gerne hilfsbereite und stets kompetente
Kollege mit seinen Ausführungen sagen wollte:

aber nicht wollte, warum auch immer

Es gibt Dinge,
die dem allgemeinen Lebensrisiko unterfallen. Dann gibt es da
noch eine Schadensminderungspflicht, und schließlich Leute wie
dich, die meinen aus jedem kleinen Missgeschick ihrer
Mitmenschen das große Geld schlagen zu müssen

Als erstes muss der Streitwert recht hoch angesetzt werden

, und die sich
dafür Dinge aus den Fingern saugen, bei denen jedem klar und
gerade denkenden Menschen die Spucke wegbleibt.

In der Juristerei, das ist unumstritten, gibt es stets nur einen geraden Weg.

Anwälte haben
mit dieser Spezies leider so häufigen Kontakt, dass sich hin
und wieder gewisse allergische Reaktionen ergeben.

Berufsbedingte Erkrankung, die sich mit der Höhe des Streitwertes aber durchaus heilen läßt

Die äußern
sich dann u.A. in Dingen wie den Beiträgen des Kollegen und
von mir.

Ist ja schließlich ein Expertenforum

Der durchschnittlich begabte und ausgestattete Mitteleuropäer

Grüne Tomaten existieren zwar in Mitteleuropa, sind aber nicht oder überdurchschnittlich begabt. Durchschnitt ist alles andere (rote Salatgurken ausgenommen).

bringt gelegentlich Dinge zur Reinigung und nimmt dabei dann
auch die in der Kneipe verdreckten Klamotten mit.
Praktischerweise gibt es auch genug Annahmestellen von
Reinigungen in ohnehin besuchten Supermärkten und
Einkaufszentren. D.h. aller hiermit in Verbindung stehender
Aufwand betrifft Sowiesokosten

Wikipedia: Die Sowiesokosten sind im Schadensersatzrecht diejenigen Kosten, die dem Geschädigten auch ohne das schädigende Ereignis entstanden wären.. Dies ist juristisch natürlich nicht abgesichert, deshalb fragen grüne Tomaten mal hier nach.
Ich war zwar auch seit Jahren nicht mehr bei einer Reinigung, aber jetzt der tritt der juristisch präzise definierte Fall „gelegentlich“ für den durchschnittlich begabten Mitteleuropäer ein. Einklagbar.

, die nicht erstattungsfähig
sind. Und wer schon mal in einer Kneipe war um sich den Wanst
beschlabbern zu lassen, der geht da auch mal wieder hin, und
überreicht bei der Gelegenheit dann den Kassenbon der
Reinigung.

Gelegenheit: Substantiv, zu „gelegentlich“. Einklagbar. Im Umkehrschluß: Grüne Tomaten riskieren ein Klageverfahren, wenn sie nicht gelegentlich/unverzüglich die Gaststätte besuchen und die Gelegenheit zur Begleichung der Nicht-Sowieso-Kosten ermöglichen.

Gegenüber dem zwischenzeitlichen Zinsverlust kann
die Kneipe nicht mit dem daraufhin spendierten Bier
aufrechnen.

Der Gegenwert des Bieres übersteigt natürlich den gelegentlichen/unverzüglichen Zinsverlust und wäre dann steuerrechtlich relevant. Daher diese Regelung.

Diesen dann trotzdem geltend zu machen, offenbart
allerdings eine moralische Tiefe, zu der ich mich dann nicht
mehr äußern möchte.

Ist ja alles gesagt.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

Ironische Grüße
von
BW

Sorry, vergessen: Sreitwertuntergrenze

Als erstes muss der Streitwert recht hoch angesetzt werden

Untergrenze = Fahrradhelm
Grüße
BW

Hi

Alles was der Gast möchte ist RACHE. Zugegeben kein edles
Antriebsmotiv. Der Gast will, dass die Kuffnucken wissen, dass
ein wenig Freundlichkeit durchaus hilfreich sein kann.

Nein das will der Gast nicht, der Gast will einfach nur Rache um das schwache Ego das sich an sowas hochzieht zu stärken.
Solche Gelüste hat wohl jeder (ich schon) aber die führt man doch nicht aus. Wenn man es sich überlegt ist es albern, bringt echt nichts positives (nichtmal für einen selbst) und man belässt es.
Die Kneipe hat keinerlei Vorteil daraus gezogen, im Gegenteil, mind. einen Kunden weniger, dazu Zeug verschüttet was vielleicht mehr wert war als deine Rechnung.

Aber egal was der Gast dazu rechnet, es wird eine poplige Rechnung bleiben die eine Kneipe nicht schaden wird. Im schlimmsten Fall wird’s der Kellnerin vom Lohn abgezogen.

Da hat der Gast ja was gekonnt.
Was für ne komische Rache. Ein kleines Rächchen :wink:

Wenn der Gast sich über den Service beschweren möchte wäre ein mündliches Wort der Empörung angebrachter als eine Extrarechnung voller Korinthen.
Das ist nämlich auch arrogant.
Aufregen kann er sich, weil das echt unhöflich war. Würde mir auch nicht passen. Dann das Theater aber auch in der Kneipe verantstalten, DANN merken se es sich auch weil es unmissverständlich war. wobei ne Rechnung mit Posten für jeden extr aAtemzug doch eher in Richtung ‚Man was für ein Arsch‘ geht und für schlechtere Stimmung sorgt.

Was meinst warum die Kellnerin verdurftet ist? Wenn’s ihr egal gewesen wäre, hätte se auch keine Fliege gemacht.

MfG
Lilly