Dafür ein Sternchen (mwT)
Hallo,
Hallo auch,
Wow. Dankeschön. Mit so einer hohen Summe hatte ich nicht
gerechnet. Schade, dass Du nicht mit echtem Wissen glänzen
konntest.
Hätte er, aber er wollte nicht. In einer juristischen Auseinandersetzung gibt es mindestens 2 Parteien, die zweite (auf der gleichen Seite ausnahmsweise) hat geantwortet, ich kann sie dir gerne erläutern:
Was der sonst durchaus gerne hilfsbereite und stets kompetente
Kollege mit seinen Ausführungen sagen wollte:
aber nicht wollte, warum auch immer
Es gibt Dinge,
die dem allgemeinen Lebensrisiko unterfallen. Dann gibt es da
noch eine Schadensminderungspflicht, und schließlich Leute wie
dich, die meinen aus jedem kleinen Missgeschick ihrer
Mitmenschen das große Geld schlagen zu müssen
Als erstes muss der Streitwert recht hoch angesetzt werden
, und die sich
dafür Dinge aus den Fingern saugen, bei denen jedem klar und
gerade denkenden Menschen die Spucke wegbleibt.
In der Juristerei, das ist unumstritten, gibt es stets nur einen geraden Weg.
Anwälte haben
mit dieser Spezies leider so häufigen Kontakt, dass sich hin
und wieder gewisse allergische Reaktionen ergeben.
Berufsbedingte Erkrankung, die sich mit der Höhe des Streitwertes aber durchaus heilen läßt
Die äußern
sich dann u.A. in Dingen wie den Beiträgen des Kollegen und
von mir.
Ist ja schließlich ein Expertenforum
Der durchschnittlich begabte und ausgestattete Mitteleuropäer
Grüne Tomaten existieren zwar in Mitteleuropa, sind aber nicht oder überdurchschnittlich begabt. Durchschnitt ist alles andere (rote Salatgurken ausgenommen).
bringt gelegentlich Dinge zur Reinigung und nimmt dabei dann
auch die in der Kneipe verdreckten Klamotten mit.
Praktischerweise gibt es auch genug Annahmestellen von
Reinigungen in ohnehin besuchten Supermärkten und
Einkaufszentren. D.h. aller hiermit in Verbindung stehender
Aufwand betrifft Sowiesokosten
Wikipedia: Die Sowiesokosten sind im Schadensersatzrecht diejenigen Kosten, die dem Geschädigten auch ohne das schädigende Ereignis entstanden wären.. Dies ist juristisch natürlich nicht abgesichert, deshalb fragen grüne Tomaten mal hier nach.
Ich war zwar auch seit Jahren nicht mehr bei einer Reinigung, aber jetzt der tritt der juristisch präzise definierte Fall „gelegentlich“ für den durchschnittlich begabten Mitteleuropäer ein. Einklagbar.
, die nicht erstattungsfähig
sind. Und wer schon mal in einer Kneipe war um sich den Wanst
beschlabbern zu lassen, der geht da auch mal wieder hin, und
überreicht bei der Gelegenheit dann den Kassenbon der
Reinigung.
Gelegenheit: Substantiv, zu „gelegentlich“. Einklagbar. Im Umkehrschluß: Grüne Tomaten riskieren ein Klageverfahren, wenn sie nicht gelegentlich/unverzüglich die Gaststätte besuchen und die Gelegenheit zur Begleichung der Nicht-Sowieso-Kosten ermöglichen.
Gegenüber dem zwischenzeitlichen Zinsverlust kann
die Kneipe nicht mit dem daraufhin spendierten Bier
aufrechnen.
Der Gegenwert des Bieres übersteigt natürlich den gelegentlichen/unverzüglichen Zinsverlust und wäre dann steuerrechtlich relevant. Daher diese Regelung.
Diesen dann trotzdem geltend zu machen, offenbart
allerdings eine moralische Tiefe, zu der ich mich dann nicht
mehr äußern möchte.
Ist ja alles gesagt.
Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz
Ironische Grüße
von
BW