Verkehrsrecht

Von: , Frage gestellt am Mo, 5. Mär 2007

Wo kann man nachlesen,ob die vom Statsanwalt verhängte Stafe auch gerecht ist (es geht um Fahrverbot, Fahrerflucht ohne Personenschaden am stehendem Auto.)

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Minuten 1 hilfreich
    Re: Verkehrsrecht


    Hallo Hiltrud! Wo kann man nachlesen,ob die vom Statsanwalt verhängte Stafe
    auch gerecht ist (es geht um Fahrverbot, Fahrerflucht ohne
    Personenschaden am stehendem Auto.)
    Fragen eines Laien: Seit wann verhängen Staatsanwälte Strafen? Oder meinst Du ein Angebot, das Verfahren gegen Zahlung von xxx einzustellen?

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
      Strafbefehl?

      Hallo! Fragen eines Laien: Seit wann verhängen Staatsanwälte Strafen?
      Oder meinst Du ein Angebot, das Verfahren gegen Zahlung von
      xxx einzustellen?
      Vielleicht war das ein Strafbefehl (anzunehmen bei diesem Delikt) - da kann man leicht den Eindruck bekommen, der käme nicht vom Gericht...Obwohl - eigentlich auch nicht so leicht, aber für den Laien sieht's vielleicht schnell so aus. Da steht ja dann sowas wie "Die Staatsanwaltschaft klagt Sie an, am 03.03.2006 in Dortmund sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu haben..."", "Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Geldstrafe in höhe von 30 Tagessätzen verhängt". Kommt aber natürlich vom Strafrichter.

      Gruß,

      Florian.

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re: Strafbefehl?

        Ja, so ist es wie Sie sagen,nur die Geflüchtete hat sich noch nie was zuschulden kommen lassen ( Unfallflucht ist halt was schlimmes )bekommt aber auch 6 Monate Fahrverbot, es war auch kein Alkohol im Spiel, Polizei war ja bald da . 1 bis 2 Monate hätten meinen erachtens auch gereicht und für ne Hausfrau auch noch über 800.-Euro Strafe
        aber es ist leider nicht mehr rückgängig zumachen.
        Gruß Hilu. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^2: Strafbefehl?

          Hallo!

          Ob das noch rückgängig zu machen ist weiß ich nicht. Ein Rechtsanwalt könnte da beraten, ob sich ein ein Widerspruch gegen den Strafbefehl lohnt und ob er noch möglich ist.

          Was "Fahrverbot" angeht, so ist das kein Fahrverbot. Vielmehr ist der Führerschein eingezogen, die Fahrerlaubnis entzogen und eine Mindestzeit von sechs Monaten vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis angeordnet.

          Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Delikt, bei dem in der Regel davon ausgegangen werden kann, dass dem Täter die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fehlt. Sechs Monate sind dabei die unterste Grenze des möglichen - insofern also recht milde.
          Wie gesagt - ob es sich lohnt dagegen vorzugehen wird ein Rechtsanwalt sagen können.

          Gruß,

          Florian.

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^3: Strafbefehl?

            Huhu! Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Delikt, bei dem in
            der Regel davon ausgegangen werden kann, dass dem Täter die
            Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fehlt.
            Wobei § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB natürlich schon eine gewisse Einschränkung macht.

            So eine Fahrerlaubnis-Entziehung ist kein Pappenstiel, daher dürfte es grundsätzlich zu empfehlen sein, gegen den Strafbefehl vorzugehen und eine mündliche Verhandlung zu erwirken - nach anwaltlicher Beratung natürlich.

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re^4: Strafbefehl?

              Hallo! Wobei § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB natürlich schon eine gewisse
              Einschränkung macht.
              Zugegeben - diese Einschränkung hatte ich nicht im Kopf und nach Lektüre der Kommentierung (falls 1300 Euro noch aktuell sind) auf jeden Fall einen Versuch wert...auch das allseits beliebte "Hab ich nicht bemerkt" kann man doch immer mal versuchen. So eine Fahrerlaubnis-Entziehung ist kein Pappenstiel, daher
              dürfte es grundsätzlich zu empfehlen sein, gegen den
              Strafbefehl vorzugehen und eine mündliche Verhandlung zu
              erwirken - nach anwaltlicher Beratung natürlich.
              Eben - je näher der Berufsstart rückt desto eher neige ich dazu "Werbung" für die Anwaltschaft zu machen ;-)
              Ich selbst würde mich in solchen Angelegenheiten weder auf den Rat eines anonymen Forums noch auf mein eigenes Judiz verlassen wollen, sondern eher auf Erfahrung zählen vor dem Hintergrund, dass das, was nichts kostet, auch nichts ist. Zumindes hat meine Oma das immer gesagt. Gerade heute habe ich mir überlegt, ob es nicht dringend Zeit für eine Rechtschutzversicherung ist.

              Gruß,

              Florian.

  2. Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
    Re: Verkehrsrecht

    Wo kann man nachlesen,ob die vom Statsanwalt verhängte Stafe
    auch gerecht ist (es geht um Fahrverbot, Fahrerflucht ohne
    Personenschaden am stehendem Auto.)
    In der Strafprozessordnung und im Grundgesetz. Eine vom Staatsanwalt verhängte Strafe ist immer Unrecht.

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