hallo,
eine studentin hat sich wegen einer mitsache einmalig bei einem anwalt beraten lassen. es kam zu keinem prozeß.
sie verdient ca. 330 eur monatlich in ihrem nebenjob, bekam bis zu dem zeitpunkt der beratung noch bafög von 267 eur und wird von ihrer familie monatlich mit 225 eur unterstützt. ihre warmmiete beträgt 321 eur. sie ist unverheiratet und hat keine kinder.
nun meine frage: bekommt diese studentin „gerichtskostenbeihilfe“ o. ä.? wie hoch dürfen die einkünfte dieser studentin max. sein, damit diese beratung finanziell übernommen wird?
vielen dank im voraus.
gruß nicole
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand hätte ma die Kostenfrage gleich zu Anfang der Beratung mit dem Rechtsanwalt klären müssen und ihn auf Beratungshilfe ansprechen müssen. Nun kann es durchaus möglich sein (kommt auch immer ein bißchen auf den Anwalt an), dass er eine Rechnung für eine Erstberatung schickt und diese dann auch bezahlt werden muß.
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hallo,
nach meinem Kenntnisstand hätte ma die Kostenfrage gleich zu
Anfang der Beratung mit dem Rechtsanwalt klären müssen und ihn
auf Beratungshilfe ansprechen müssen.
wurde gemacht. jedoch konnte bei der beratung nicht ganz genau angeben werden wie hoch die einkünfte der studentin sind. bekommt sie mit den einkünften die beihilfe?
gruß nicole
Ja, dann sollte bei den Einkünften Beratungshilfe unproblematisch bewilligt werden.
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hallo,
vielen dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
lg nicole