Hi Hexe,
habe ähnliche Fälle einige Male erlebt als Großversender.
Melde den Vorfall auf jedem Fall deinem Lieferanten per E-Mail, Telefon UND Fax.
Je schneller der Versender informiert wird, desto schneller kann er die „Verfolgung“ des Paketes aufnehmen und/oder Ersatz liefern.
Jedes Paket hat eine Identifikationsnummer (oft unter dem Strichcode)
Diese benötigt dein Lieferant.
Als Versender respektive Großbversender hat man einiges mehr an Möglichkeiten.
Man kann das Paket im Internet verfolgen oder durch den Paketservice verfolgen lassen.
Als mir einmal passierte, dass einfach ein Paket im Wareneingang lag, habe ich bei der Geschäftskunden-Hotline angerufen und anhand der Paket-ID das Paket rückverfolgen lassen.
Jeder Scanzeitpunkt ist datentechnisch erfasst.
Man findet immer den letzten Punkt an dem ein Paket übergeben und eingescannt wurde.
Bei „meinem“ Paket habe ich dann erfahren, dass angeblich ein „Herr Müller“ das Paket für mich entgegen genommn hatte.
Müller gabs nicht in der Firma . Schon verdächtig.
Ich ließ mir per Fax die Unterschrift zusenden… Terminaltechnik macht es möglich.
Schlussendlich: Der Zusteller hatte selbst mit Müller unterschrieben (hieß aber auch nicht so). War klarer Fall von Urkundenfälschung.
Daraufhin ließ ich auch die von Kunden an uns gesendeten aber scheinbar nie angekommenen Pakete nachforschen.
Ergebnis: Ein Großteil dieser verlorenen Pakete waren zuletzt durch diesen Zusteller übernommen worden… Die Unterschriften sahen alle ähnlich aus.
Anzeige wegen Urkundenfälschung und Unterschlagung/Diebstahl.
Das Ergebnis der Kripo war eindeutig und entsprach meiner Vermutung.
Erfahrungen:
Hermes: Es gibt intern bei denen auch eine „Nachbarschaftszustellung“. Hierbei wird das Paket irgendwem in der Nachbarschaft übergeben oder vor dessen Tür gelegt. Unterschrift durch Zusteller reicht denen.
Musste sehr „auf den Busch“ klopfen, dass dieses Verfahren bei unserer Firma nicht mehr angewendet wurde.
Schon blöd wenn man jeden Morgen 15 Häuser abklappern muss und eventuell ein völlig durchgeweichtes Paket vor irgendeinem Tor findet.
Post/DHL:
Übergabe an Beauftragten,Mitarbeiter, Familienmitglied, Nachbarn. Zusteller unterschreibt nicht selbst, sondern der Empfänger.
(Seht beim nächsten Paketempfang mal auf das Handterminal, welche Möglichkeiten dort noch zur Wahl stehe - oder fragt den Zusteller)
UPS: (Hamburg)
Ohne Fremd-Unterschrift läuft garnix. Selbst Versandanweisungen usw. nutzen nichts.
Meine Meinung zum Rechtlichen:
Der Empfänger (Unterzeichner) ist für das Paket haftbar.
So entstand auch die Masche des „Versandbetruges“ - Nachbar nimmt freundlicherweise an… und darf dann nachher auch noch dafür zahlen, weil er unterschrieben hat.
Eine Sendung, deren Zustellung der Zusteller selbst unterzeichnet gilt für mich als nicht zugestellt.
Da wird dann Aussage gegen Aussage stehen. Der Verlust (bei Versand an Privatleute) muss dann vom Versender getragen werden bzw durch die Versicherung des Paketdienstes.
Gruß
BJ