Vollmacht, wenn Kind zum Vater gezogen?

Hallo,
wenn ein Jugendlicher aufgrund eigener Entscheidung von seiner alleinerziehenden Mutter zum Vater zieht, dies jedoch noch nicht „verbindlich“ ist, also sozusagen erst mal auf Probe, kann der Vater dann eine Vollmacht folgenden Inhalts von der Mutter verlangen:

Vollmacht für die alleinige Entscheidung über die Angelegenheiten
Aufenthaltsbestimmung
Gesundheitsfürsorge
Vermögen und Unterhalt
Anträge bei Behörden
Schul und Berufsausbildung?

obwohl beide das gemeinsame Sorgerecht haben?
ist sowas rechtens, normal oder bedenklich?

danke
Kerstin

Nachfrage
Hallo,

da beide vor und nach dem Umzug des Jugendlichen ebenfalls das gemeinsame Sorgerecht hatten, wie wurde das denn damals gehandhabt?

Gruß
Elke

meines Wissens nach ohne so eine Vollmacht. Es ergaben sich keine Probleme, die eine Vollmacht gerechtfertigt hätten.
Meine Frage bezieht sich auf die Hintergründe dieser Vollmacht.
Aufenthaltsrecht? Wenn das Kind über 14 ist, kann es ja selbst entscheiden.
Unterhalt? Das entscheidet doch das Jugendamt bzw die Einkünfte

im Grunde erscheint diese Vollmacht sinnlos, könnte aber auch eine „Falle“ sein, da die Kommunikation zwischen den Eltern nicht gerade gegeben ist.
sieht jemand die „Falle“?

Wenn beide das Sorgerecht haben, kann er eine solche vollmacht nicht ohne weiteres „verlangen“. er müsste sich ans gericht wenden, und diese Vollmacht beantragen. dazu muss er aber den sinn und die notwendigkeit dieser vollmacht glaubhaft darstellen. denn sollte es tatsächlich in den genannten punkten zu streitigkeiten zwischen beiden kommen, kann man immer noch das jugendamt mit einschalten, die vermittelnd tätig sind.
im endeffekt gilt: es muss zum wohl des kindes beitragen