Umtausch übers Internet

Hallo,
Wenn jemand in einem internetauktionshaus ein Kleidungsstück erwirbt, dass ein Direktimport aus Amerika ist und dieses nach dem ersten Waschen vollständig verblasst.Wenn der Händler sich nun auf die Unfähigkeit seines Kunden beruft, er könne wohl nicht ordentlich waschen und nun anbietet, das Kleidungsstück zur Prüfung nach Amerika zu schicken, und schon im Vorfeld abwinkt, weil das angeblich noch nie vorgekommen sei…
Muss man das so hinnehmen? Muß er das Kleidungsstück einschicken? Muss man auf deren Urteil warten? Angekündigte 6 Wochen?
Wer kann schon beweisen, dass so ein Kleidungsstück richtig gewaschen wurde und wie?
Kann man nicht einfach auf dem Umtausch bestehen? Schon allein, weil die Ware als hochwertig angeboten wurde?
Lieben Dank für Antworten
Susanne

PS: ja, - ich habe einen ähnlichen Artikel unter Handel laufen, hoffe aber dringlich, hier ein paar Antworten mehr zu bekommen

Hallo Susanne!

Den Artikel hatten wir doch schon mal, aber gut. Es ist ja nun, da du es gewaschen hast, keine Neuware mehr und natürlich hat der Händler das Recht, dies zu prüfen. Warum das über Amerika laufen muß, ist für mich auch nicht ganz nachvollziehbar, aber es reicht aus, daß er dich darüber informiert hat und dir die Wartezeit dazuschreibt. Da wirst du wohl Geduld haben müssen.

Gruß Daggi!

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