Hallo,
Wenn jemand in einem internetauktionshaus ein Kleidungsstück erwirbt, dass ein Direktimport aus Amerika ist und dieses nach dem ersten Waschen vollständig verblasst.Wenn der Händler sich nun auf die Unfähigkeit seines Kunden beruft, er könne wohl nicht ordentlich waschen und nun anbietet, das Kleidungsstück zur Prüfung nach Amerika zu schicken, und schon im Vorfeld abwinkt, weil das angeblich noch nie vorgekommen sei…
Muss man das so hinnehmen? Muß er das Kleidungsstück einschicken? Muss man auf deren Urteil warten? Angekündigte 6 Wochen?
Wer kann schon beweisen, dass so ein Kleidungsstück richtig gewaschen wurde und wie?
Kann man nicht einfach auf dem Umtausch bestehen? Schon allein, weil die Ware als hochwertig angeboten wurde?
Lieben Dank für Antworten
Susanne
PS: ja, - ich habe einen ähnlichen Artikel unter Handel laufen, hoffe aber dringlich, hier ein paar Antworten mehr zu bekommen