Was Tun??? Anwälte sind machtlos: Betrug, GF, Stb
Hallo,
Danke an Euch Alle für Eure Antworten!
Für jeden kleinen Tipp bin ich dankbar. z.B. wenn ihr mir sagen könnt, in welchem Gesetz finde, oder welche Datenbank, welches Buch……
Es ist ein großes Mosaik, was ich seit Jahren zusammensetze.
Nehmen wir an, dass worüber ich Berichte Dokumente vorhanden sind:
die Datevbuchhaltungskonten, Bilanzen, Satzungen, HR Auszüge…
Alles liegt der Staatsanwaltschaft seit 2004 vor.
Nehmen wir mal an ich bin eine Kommanditistin, die in Folge 200.000 Euro verloren hat und noch 80.000 Euro Schulden hat.
Die mit vielen Dokumenten mit unwahren Inhalt zu immer weiteren Geldgaben verleitet wurde.
Dann hab ich zufällig 2004 begonnen die Betrügereien aufzudecken. Die anderen Opfer haben kein Interesse, denen hat es nach dem Geldverlust gereicht.
Die Staatsanwaltschaft sieht allgemein gesamt „nur eine schlechte Geschäftsführung“ in der KG.
Der GF ist pleite.
Mein Ziel:
Könnte ich dem Steuerberater sein rechtswidriges Handeln nachweisen, dann könnte ich von ihm (über ein Adhäsionsverfahren) etwas Schadensersatz erhalten.
Der Steuerberater hat eine Haftpflichtversicherung für seine Fehler.
Dies scheitert nun, weil keine Haupttat des GF-Kommanditisten für die Staatsanwaltschaft erkennbar ist.
Für Fehler des Steuerberaters kommt die Haftpflichtversicherung auf.
Zivilrechtlich gegen den Steuerberater vorzugehen scheitert:
1.) ich habe seit Herbst 2004 Kenntnisse von den Bilanzbetrügereinen und nun ist die Sache zivilrechtlich verjährt.
2.) Der Steuerberater hat durch die Umbuchung die KG geschädigt und erst in Folge mich als Kommanditist. Nach meiner (Anwaltsinformation) kann nur die KG klagen.
3.) Ich hatte Angst zu scheitern, nach all dem Lügengeflecht. Viele der Wissenden sind befreundet.
Ich habe nicht viel Geld und habe seit 2004 drei Rechtsanwälte nacheinander gehabt. Alle waren froh, als sie mich los hatten, weil der Fall sehr umfangreich ist, viel Anwaltszeit kostet und irgendwie nichts weitergeht. Da die Staatsanwaltschaft auf Schreiben nicht antwortet keine Zeugen vernimmt und alle Beweise und Dokumente ignoriert, mögen die Anwälte dann auch nicht mehr etc.…Dann werden sie für mich schwer erreichbar…. und sind erleichtert wenn ich weiterziehe…
Für mich ist das alles auch eine große Kostenfrage (wo ich jede Aktion sehr gut abwägen muss).
Der Hauptbeschuldigt ist pleite, dennoch hat er einen sehr bekannten Wirtschaftsanwalt der gute Kontakte hat.
Mein erster Beitrag (vom 6.5.07) enthält alles Argumente des Oberstaatsanwaltschaft, als Antwort auf die Dienstaufsichtbeschwerde meines ANWALTS. Wörtlich „Mangels einer strafbaren Haupttat des Beschuldigten erübrigen sich Erwägungen zu einer Beteiligung des Steuerberaters.“
Das für mich besonders tragische jetzt bei der Dienstaufsichtbeschwerde: der Oberstaatsanwalt hat die zuständige Staatsanwältin befragt, die sowieso nichts von den Betrügereien wissen will, anstatt jemanden mal die von meinem Anwalt und mir genannten Fakten überprüfen zu lassen. Wie kann ich eine Überprüfung der Beweise erreichen??? Die Antwort auf die Dienstaufsichtbeschwerde, enthält die Stellungnahme der zuständigen Staatsanwältin und kein Ergebnis einer Überprüfung. Es werden seit Jahren die notwenigen Zeugen (Gesellschafter etc., Angestellte) nicht vernommen.
Die zuständige Staatsanwältin will anscheinend nicht erkennen und nicht wissen. Was bringt mir da ein weiterer Anwalt???
Grundsätzlich:
es geht hier um die rechtswidrigen Umbuchungen.
Ohne Gründung der KG im Jahr 2001 wäre die GmbH zum 31.12.2001 insolvent gewesen und hätte die Insolvenz anmelden müssen. Als im Februar 2002 ein Kommanditist Kapital in die KG einzahlte wurden damit Rechungen der GmbH aus dem Jahr 2001 bezahlt.
Der Steuerberater hätte das alles nicht buchen dürfen und hat dadurch erst den gut geplanten Betrugsfall ermöglicht. Der Beschuldigte hat einen bekannten Anwalt mir guten Kontakten und vermutlich sind die Argumente der Staatsanwaltschaft von dem Anwalt übernommen. Es wurden keine Zeugen befragt, keine Gesellschafter etc.
…. zur Umwandlung:
es war keine Umwandlung.
Es gibt keinen Vertrag, sondern eine ordentliche Neugründung einer KG.
Soweit ich informiert bin kann man keine Umwandlung zwischen HR A und B und umgekehrt machen (stimmt das?).
Die GmbH hat braucht eine Rechtsform, die GmbH & Co. bracht zwei.
Was ist das Kennzeichen einer Umwandlung erkennen?
….zum Gründungsdatum der KG:
Die KG wurde als KG gegründet (rückwirkend am 03.01.2002 zum 16.11.01).
es gibt keine Beweise (Geschäftspapier…) dass es im Jahr 2001 eine KG gegeben hat.
Auf Bankdokumenten ist am 20.11.2001 „eine geplante Gründung“ – ohne Datum - vermerkt.
Natürlich gibt es einen Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2001, den hat der GF unterschrieben.
(Anmerkung: der GF hat nicht angegeben, dass die kg ab Mai 2001 errichtet war. Am 16.11. war in der gmbH ein Gesellschafterwechsel. Ab da waren nur Freunde des GF GmbH-Gesellschafter)
Wäre die KG nicht rückwirkend im Jahr 2001 gegründet worden, hätte die GmbH insolvenz beantragen müssen. Übrigens alle GmbH Gesellschafter des Jahres 2001 (alles Freunde) haben später ihre Anteile ohne Verlust weiterverkauft und die nächsten stellten Insolvenzantrag. Durch die Gründung der KG wurde der GmbH keine Masse entzogen, den ausser ein paar Tische und 2 Computer gab es da nichts! Ganz im Gegenteil ihr gesamtes Minus idt die GmbH losgeworden durch die Umbuchungen (die ohne rechtsgrundlage) stattfanden.
…. zur Gründung der KG:
der einzige Zweck der GmbH war die Haftung. Sonst hat sie nichts als Einlage erbracht.
Zitat Satzung „Sie erbringt keine Einlage und hat keinen Kapitalanteil“.
….zur Frage nach der Einlage des Gründungskommanditisten.
In der Satzung steht:
Die Kapitalanteile bilden zusammen das Festkapital der Gesellschaft.
Es steht nicht drinnen, dass das Kapital bar eingezahlt werden muss.
Den Vertrag des Gründungskommanditisten kenne ich nicht.
….zur umfirmierung :
Beide Firmen waren im gleichen Büro.
Die GmbH hatte verschieden Geschäftsfelder die alle nur Geld kosteten und nichts brachten.
Im Laufe der Zeit (2001) hatte der GF eine neue Geschäftsidee (=eine elektr. Gesundheitkarte im Internet). Um diese zu verwirklichen + Geld über fremdes Kommanditkapital zu erhalten wurde die KG gegründet. Die alten Geschäftsfelder der GmbH schliefen dann ein bzw. ruhten.
Mitte Februar 2002 wurde die GmbH zu einer „Beteiligungs GmbH“ umfirmiert.
Die Auffassung der Staatsanwaltschaft ist „umfirmierung“ und behauptet, dass die GmbH dann reine HaftungsGmbH war.
…… zum Gesellschaftszweck
???Frage: Zu was dient der Gesellschaftszweck im HR???
Ist er nur fürs Handelsregister da???
In meinem Fall steht da nur wischiwaschi drinnen.
die Auffassung der Staatsanwaltschaft ist:
„unabhängig von dem unveränderten Gesellschaftszweck der GmbH wurde diese nachfolgend als reine HaftungGmbH ohne eigenen Geschäftsbetrieb tätig. Der Gesellschaftszweck der KG deckt sich mit dem der GmbH.“
der Zweck im Handelsregister ist bei beiden Firmen identisch und ist sehr weit gefasst. Vom Inhalt/Sinn passt er eher auf die GmbH und überhaupt nicht zu den Geschäftsbereichen wofür die KG gegründet wurde.
Die denkweise der Staatsanwältin ist: gleicher HR Zweck gleiche Firma! (Ich brauche ein Urteil, einen Gesetzestext…)
Wie oben ausgeführt, schlief der Geschäftsbereiche der GmbH ein.
Ab Januar 2002 dürfte das Tagesgeschäft in dem Büro nur von Geschäftstätigkeiten für die KG bestimmt gewesen sein. Es mussten Kommanditisten gefunden werden etc.
Es gab damals nur eine Angestellte. Die wurde nicht vernommen. Ich finde sie nicht (auch nicht übers Einwohneramt). Denkbar ist eben, dass diese ab Jahreswende 2001/2002 nur für die KG Planungen, Ausarbeitungen gemacht hat (es gibt aus dieser Zeit umfangreiche „Businesspläne“ des GF womit der Kommanditisten fangen wollte (hat auch geklappt).
…zur Übernahme der Aktiva+Passiva, die vor der Gründung der KG angefallen sind:
Es gibt keinen Übernahmevertrag!
Die Auffassung der Staatsanwaltschaft ist die:
Die Aktiva sind alle Planungen, Ideen, Ausarbeitungen die der GF in der GmbH für die Geschäftsidee der KG gemacht hat. Das war der „elektonische Gesundheitskarte im Internet“. Das war aber alles nur als Idee im Kopf (der GF war Kaufmann und hatte von IT keine Ahnung), Gespräche mit der Bank wegen Geld, aber es war keine Zeile programmiert .
„Dieses geistige Gut“ sind die Aktiva. Sonst gab es nur ein paar Möbel und 1-2 Computer.
Die technische Umsetzung, Programmierung etc. geschah erst im Laufe der Jahres 2002 in der KG und scheiterte (deshalb ging alles in die Insolvenz).
Die Passiva sind Unmengen Kosten der GmbH ab Mai 2001, weil der GF ein sehr hohes Gehalt hatte, Firmenfahrzeug etc…
Nun sagt die Staatsanwaltschaft: zitat “Ben Übernahme aller Aktiva erscheint die gleichzeitige Übernahme der Verbindlichkeiten nicht als pflichtwidrig“
……….Es gab keinen Insolvenzverwalter (mangels Masse abgelehnt…), sondern nur einen Insolvenzgutachter. Der Insolvenzgutachter ist auch auf den GF reingefallen und hat nichts „sonderbares“ bemerkt. Im Insolvenzgutachten steht eine wichtige Zahl falsch. Da steht, dass die KG zum 31.12.2001 Forderungen an die GmbH in Höher von 63.000 Euro hatte.
Das ist falsch! Lt. Bilanz war es genau umgekehrt.
Eine Beschwerde beim Insolvenzgericht hat nichts bewirkt. Das Gutachten wurde nie berichtigt! Die Folge davon war, dass die Staatsanwaltschaft nie die Insolvenz der KG untersuchte!!!
(Wo kann man sich gegen ein falsches Insolvenzgutachten beschweren und die Richtigstellung verlangen???). Alles habe ich dem Insolvenzgericht gemeldet und nichts wurde untersucht, nur immer abgewiesen!
……zu kann der GF als alleiniger Kommanditist bestimmen, dass die Kosten übernommen werden.
Wie gesagt: es gab keinen Vertrag.
Noch ein wichtiger Punkt: der GF hat bei seiner rückwirkenden Anmeldung nicht angegeben, dass die KG ab Mai 2001 gearbeitet hat.
In der KG Satzung steht:
„Soweit die Komplementärin ausschließlich für die Gesellschaft tätig ist, werden ihr von dieser sämtliche Ausgaben und Aufwendungen für die Geschäftsführung erstattet, sobald sie entstehen……“
Zitiert wird dies von der Staatsanwaltschaft immer so
„Es wurde festgesellt das gem §… des Gesellschaftsvertrags der KG eine Aufwendungsersatzpflicht für die Übernahme der Geschäftsführung durch die komplementärin entstandenen Kosten vereinbart ist“
In der GmbH waren ab 16.11.2001 drei Gesellschafter – alles Freunde – und einer davon war der GF.
Es gab Ende 2001 einen späteren Kommanditisten, der sogar einen Vertragsentwurf für die Gründung ausgearbeitet hat und auf die Gründungsversammlung wartete. Im Februar 2002 wurde im mitgeteilt, dass die KG bereits gegründet sei (hinter seinem Rücken).
Die Argumentation der Staatsanwaltschaft zur Kostenübernahme:
„ Selbst wenn man jedoch in der Umbuchung der Verbindlichkeiten der GmbH auf die KG eine Pflichtverletzung erkennen will, ist schon aufgrund der Einwilligung des einzigen Kommanditisten der KG – zum Zeitpunkt der Gründung und auch noch zum Bilanzstichtag – eine Untreuehandlung ausgeschlossen.“
>>>>>>>>>>>Kann man damit was anfangen???
Zitat Satzung:
„Jedem Kommanditisten stehen Auskunftsrechte und Einsichtsrechte im Umgange das $ 51 a Absatz 1 und 2 HGB zu. Mitwirkungsrechte der Kommanditisten gemäß § 164 HGB sind jedoch ausgeschlossen.“
???Frage:
Dann durfte der Gründungskommanditist doch gar nicht über die Frage der Kostenübernahme bestimmen. Oder???
………….Es gab einen Beirat:
Es ist davon auszugehen, dass der Beirat (wie alle anderen KG Beteiligten auch) nichts von den Umbuchungen wussten.
???Frage War der GF verpflichtet den Beirat zu fragen???
Zitat KG Satzung:
„Zu den nachfolgenden beschriebenen Handlungen und Geschäften bedarf der GF der Gesellschaft der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Beirats.
….
c) Genehmigung der durch die Geschäftsführung vorgelegten Jahresplanung.
d)Gewährung von Sicherheiten, insbesondere Übernahme von Bürgschaften, Schuldversprechen und ähnlichen Haftungen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs der Gesellschaft sowie unabhängig von der Zugehörigkeit zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr ab einer Belastung der Gesellschaft von über DM 50.000,00 Euro.
e)Abschluss von Pachtverträgen, Mietverträgen, Lizenzverträgen oder ähnlichen, ein Dauerschuldverhältnis begründenden Verträgen, sofern der einzelne Vertrag eine Dauer von mehr als drei Jahren hat oder die voraussichtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft aus diesem Vertrag während seiner Mindestlaufzeit den Betrag von insgesamt 50.000,00 Euro überschreiten.“
………….zum Steuerberater schreibt die Staatsanwaltschaft:
„Mangels einer strafbaren Haupttat des Beschuldigten erübrigen sich Erwägungen zu einer Beteiligung des Steuerberaters.“
„…soweit die Anzeigeerstatterin eine Beihilfe des Steuerberaters zum Betrug des Beschuldigten zum Nachteil der der angeworbenen Kommanditisten erkennen will, kannhier schon nicht nachvollzogen werden, zu welcher konkreten Täuschungshandlung der Steuerberater woduch Beihilfe geleistet haben soll…
Geschönte Bilanzen wurden jedenfalls nach hiesigen Erkenntnissen nicht vorgelegt. Dass die KG ihre Geschäftstätigkeit nicht völlig unbelastet von Altverbindlichkeiten beegann, wurd nicht verschleiert, sondern gerade in der Buchhaltung offengelegt.“
Dazu ist zu sagen:
1.) Die Bilanz der KG 31.12.2001 wurde über das Rumpfjahr 16.11.2001-31.12.2001 erstellt. Es wird nicht angegeben, dass Kosten der GmbH vor dem 16.11.2001 übernommen worden sind.
2.) Es gab im Jahr 2001 keine Buchhaltung der KG. Alles wurde auf die GmbH gebucht. Selbst die Staatsanwaltschaft vermutet, dass vor der Bilanzerstellung alle Konten auf die KG umgebucht worden sind.
3.) In der Bilanz der KG steht, der Gründungskommanditist hätte sein Haftungekapital von 20.000 „einbezahlt“. Das ist falsch, er hat seine Gehaltsforderungen gegenüber der gmbH „einbezahlt“ d.h. umgebucht.
4.) Der Zeitpunkt der Umbuchungen fand statt, als für denSteuerberater in der KG Buchhaltung ersichtlich war, dass schon ein weiterer Kommanditst 75.000 Euro in die KG einbezahlt hatte.
Da keine Zeugen befragt wurden, keine Gesellschafter, keine Angestellte etc. sehr schwierig. Gesellschafter die ich anrief, wollen nicht aussagen weil sie befreundet sind….
Der Hauptbeschuldigte hat einen super Anwalt, der sicherlich viele Zitate etc. gebracht hat um darzulegen, dass alles ganz in Ordnung ist.
Für mich – und meine Freunde – ist der betrügerische Plan erkennbar.
Was tun, dass ich die Verjährung stoppe???
Es kann nicht sein, dass der Steuerberater nicht mal vernommen wir.
Könnt Ihr mir bitte mit Gesetzestellen oder Urteilen helfen, die mir weiterhelfen. Für jeden kleinen Baustein bin ich dankbar!!!
Vielen Dank fürs lange durchhalten!
BiggiMaria