Angabe von Gesellschaftsform

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob eine Firma (GmbH, GbR, Ltd etc) verpflichtet ist, das Kürzel der Gesellschaftsform im geschäftlichen Briefverkehr und bei geschalteter Werbung (Zeitung) anzugeben?

Danke im voraus

GmbH nach HGB auf allen Geschäftspapieren und auch Emails…für Ltd dürfte dasselbe wohl analog gelten.

Bei der GbR ist das egal…die Partner haften sowieso alle voll…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob eine Firma (GmbH, GbR, Ltd etc)
verpflichtet ist, das Kürzel der Gesellschaftsform im
geschäftlichen Briefverkehr und bei geschalteter Werbung
(Zeitung) anzugeben?

Danke im voraus

GmbH nach HGB auf allen Geschäftspapieren und auch
Emails…für Ltd dürfte dasselbe wohl analog gelten.

Jupp, hier aber nach § 35a GmbHG.
Gruß
Dea

Hallo,
seit dem 1 Januar2007 sind alle Firmen, welche im Handelsregister eingetragen sind, verpflichtet auch im E-Mailverkehr die Angaben über:
Firmenform
Registergericht
Handelsregisternummer
Außerdem Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer sowie Aufsichtsratsmitglieder
und Sitz der Gesellschaft angegeben werden.
Das selbe gilt natürlich für den Briefverkehr.
Bei Werbung kann ich leider nicht helfen.
Dies ist neues EU Recht und kann zu Abmahnungen von anderen führen.
Hoffe die Auskunft reicht.
Gruß Katie

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob eine Firma (GmbH, GbR, Ltd etc)
verpflichtet ist, das Kürzel der Gesellschaftsform im
geschäftlichen Briefverkehr und bei geschalteter Werbung
(Zeitung) anzugeben?

Danke im voraus