Pflichtteil

Hallo!

Hat man als Sohn Anspruch auf den Pflichtenteil, wenn die Mutter ihr eigenes Haus, welches die Kinder eigentlich erben sollten, an die Tochter bzw Schwiegersohn verkauft hat?

Viele Grüße

Auch hallo.

Hat man als Sohn Anspruch auf den Pflichtenteil, wenn die
Mutter ihr eigenes Haus, welches die Kinder eigentlich :erben
sollten, an die Tochter bzw Schwiegersohn verkauft hat?

Grundsätzlich kann man diesen Anspruch bei Erbwürdigkeit geltend machen.
Aber was dabei rauskommt, hängt von vielen Parametern ab:
-welche schriftliche Testamentsform liegt vor ?
-liegen zwischen dem Erbfall und dem Verkauf mehr als 10 Jahre ?
-lohnt sich das Antreten der Erbschaft überhaupt ?
-usw…
Ein FA für Erbrecht als Experte vor Ort kann hier sicher Genaueres sagen.

mfg M.L.

Hallo,
prinzipiell lebt die Mutter ja noch, also dürfte auch noch kein Anspruch auf das Erbe bestehen. Ich habe aber mal gehört, dass es möglich ist das Erbe vor dem Erbfall einzuklagen, wenn zu befürchten steht, dass es sinnlos verjubelt wird (ob dies wirklich so ist oder ob das ein Gerücht war dem ich aufgesessen bin, kann wohl nur ein Fachsanwalt für Erbrecht entscheiden).
Interessant wäre noch, ob der Kaufpreis dem Verkehrswert entsprach oder nicht. Wenn ja, dann erbt der Sohn ja eines Tages seinen Pflichtteil vom Geld, fals noch vorhanden. Ferner wäre interessant zu wissen, ob der Vater noch lebt und ob er falls er bereits verstorben ist, Miteigentümer des Hauses war. Für diesen Fall hätte der Sohn nämlich evtl. schon einen Teil des Hauses geerbt.

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Lebt die Mutter eigentlich noch? Wenn nicht, dann ist das oben gesagte wohl hinfällig und es muss anders beurteilt werden.

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Hallo,

Hat man als Sohn Anspruch auf den Pflichtenteil, wenn die
Mutter ihr eigenes Haus, welches die Kinder eigentlich erben
sollten, an die Tochter bzw Schwiegersohn verkauft hat?

Da geht einiges durcheinander. Einen Pflichtteilsanspruch hat man nicht auf irgendeinen Verkaufserlös, sondern kann man nur gegen das gesamte Erbe geltend machen, und zwar erst dann, wenn der Erblasser auch schon verschieden ist. D.h. schon daraus ergibt sich, dass zu Lebzeiten des Erblassers gar nichts zu machen ist.

Soweit der Verkaufserlös noch im Nachlass vorhanden ist, wird dieser dann eben auch im Pflichtteilsanspruch berücksichtigt, wenn dieser geltend gemacht wird. Geltend machen muss man diesen aber auch nur, wenn man nicht Erbe wird, bzw. der testamentarische Erbteil geringer als der gesetzliche Pflichtteil wäre.

Spannend wird die Sache nur dann, wenn das Haus tatsächlich nicht verkauft, sondern verschenkt worden wäre. Dann wäre unter der Voraussetzung der Geltendmachung eines Pflichtteils ggf. ein Ergänzungsanspruch dann durch die Beschenkten zu zahlen, wenn die Schenkung zum Todeszeitpunkt noch keine zehn Jahre zurückliegt, und der sich jetzt ergebende Erb- oder Pflichtteil gerade durch das Verschenken des Hauses gemindert worden wäre.

Zu den „Meinungen“ anderer Antworter möchte ich jetzt mal nichts sagen.

Gruß vom Wiz