Rücksendung aus Widerspruch

Hallo!

Folgender angenommener Fall:

Person A kauf einen Artikel im Internet vom Händler B. Nach erhalt der Ware wideruft Käufer A fristgemäß den Kauf.

Frage:
a) In welchem Zeitraum muss Käufer A die Ware nun zurücksenden?
b) Gibt es für diese Rücksendefrist gesetzliche Regelungen?
c) Kann Verkäufer B aus verzögerter Rücksendung einen pauschalen Schadensersatz vom X % geltend machen?

Gruß
Falke

Hallo!

Folgender angenommener Fall:

Person A kauf einen Artikel im Internet vom Händler B. Nach
erhalt der Ware wideruft Käufer A fristgemäß den Kauf.

Frage:
a) In welchem Zeitraum muss Käufer A die Ware nun
zurücksenden?

Muß eigentlich genannt sein, soll 14 Tage sein, nach neuerster Rechtssprechung (noch nicht entgültig) 4 Wochen.

b) Gibt es für diese Rücksendefrist gesetzliche Regelungen?

Ja, Fernabsatzgesetz.

c) Kann Verkäufer B aus verzögerter Rücksendung einen
pauschalen Schadensersatz vom X % geltend machen?

Ich denke, er muß es dann nicht mehr annehmen. Schadenersatz ist meiner Meinung nach möglich, wenn sich der Wert der Ware verschlechtert hat.

Gruß
Falke

Person A kauf einen Artikel im Internet vom Händler B. Nach
erhalt der Ware wideruft Käufer A fristgemäß den Kauf.

Frage:
a) In welchem Zeitraum muss Käufer A die Ware nun
zurücksenden?

Muß eigentlich genannt sein, soll 14 Tage sein, nach neuerster
Rechtssprechung (noch nicht entgültig) 4 Wochen.

Oder beziehen sich diese Fristen auf die Erklärung des Widerrufs? Hmmmmm…

b) Gibt es für diese Rücksendefrist gesetzliche Regelungen?

Ja, Fernabsatzgesetz.

Was es natürlich seit 2002 nicht mehr gibt.

c) Kann Verkäufer B aus verzögerter Rücksendung einen
pauschalen Schadensersatz vom X % geltend machen?

Ich denke, er muß es dann nicht mehr annehmen. Schadenersatz
ist meiner Meinung nach möglich, wenn sich der Wert der Ware
verschlechtert hat.

Und so schließt dieser wertvolle Beitrag in diesem Expertenforum.

C.

Hi exc,

Person A kauf einen Artikel im Internet vom Händler B. Nach
erhalt der Ware wideruft Käufer A fristgemäß den Kauf.

Frage:
a) In welchem Zeitraum muss Käufer A die Ware nun
zurücksenden?

Die Ursprungsfrage richtet sich nicht nach der Frist, wann ein Widerspruch ausgesprochen werden muss, sondern wann in welchem Zeitraum die Ware nach erfolgtem Widerspruch zurückgesandt (bzw. in manchen Fällen ja auch vom Lieferanten abgeholt) werden muss.

b) Gibt es für diese Rücksendefrist gesetzliche Regelungen?

Ja, Fernabsatzgesetz.

Was es natürlich seit 2002 nicht mehr gibt.

Eben! Und ist im BGB diesbzüglich was zu finden?

c) Kann Verkäufer B aus verzögerter Rücksendung einen
pauschalen Schadensersatz vom X % geltend machen?

Ich denke, er muß es dann nicht mehr annehmen. Schadenersatz
ist meiner Meinung nach möglich, wenn sich der Wert der Ware
verschlechtert hat.

Und so schließt dieser wertvolle Beitrag in diesem
Expertenforum.

???

Gruß
Falke

Hallo!

b) Gibt es für diese Rücksendefrist gesetzliche Regelungen?

Ja, Fernabsatzgesetz.

Was es natürlich seit 2002 nicht mehr gibt.

Eben! Und ist im BGB diesbzüglich was zu finden?

§ 355 BGB

Grüße!

Hallo!

§ 355 BGB

Und wo konkret? Meinst du vielleicht…

§ 355 (1) „Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen“
„[…] Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.“

Wenn ja wird hier nur die Frist für einen Widerruf definiert. Oder? Wann muss aber die widerrufene Ware beim Händler sein? Der Widerruf ist ja gemäß § 355 (1) BGB auch erfolgt, wenn dieser in Textform erklärt wurde.

Gruß
Falke

Hallo,

Person A kauf einen Artikel im Internet vom Händler B. Nach
erhalt der Ware wideruft Käufer A fristgemäß den Kauf.

Frage:
a) In welchem Zeitraum muss Käufer A die Ware nun
zurücksenden?

Die Ursprungsfrage richtet sich nicht nach der Frist, wann ein
Widerspruch ausgesprochen werden muss, sondern wann in welchem
Zeitraum die Ware nach erfolgtem Widerspruch zurückgesandt
(bzw. in manchen Fällen ja auch vom Lieferanten abgeholt)
werden muss.

ja, eben, und die Antwort auf die Frage fehlte mir (u.a.) in dem Artikel, auf den ich antwortete.

b) Gibt es für diese Rücksendefrist gesetzliche Regelungen?

Ja, Fernabsatzgesetz.

Was es natürlich seit 2002 nicht mehr gibt.

Eben! Und ist im BGB diesbzüglich was zu finden?

Ja, sicher, aber die Expertin, auf deren Artikel ich antwortete, wußte offensichtlich noch nicht einmal, daß die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes im BGB aufgegangen sind. Der Rest ihres Artikels war qualitativ entsprechend.

Da sich hier in der letzten Zeit gehäuft solche Experten verbreiten, ist mir heute morgen einfach nur die Hutschnur übergelaufen oder meinetwegen auch die Kuhhaut gerissen.

Gruß,
Christian

Hi Christian!

Ich weiß - war auch keine Kritik an deine Antwort. Habe selber schon erkannt, dass der vorherige Kommentar „nicht ganz der aktuellen Zeit“ entspracht! :wink:

Gruß
Falke

b) Gibt es für diese Rücksendefrist gesetzliche Regelungen?

Ja, Fernabsatzgesetz.

Was es natürlich seit 2002 nicht mehr gibt.

Und es gibt noch Teile des Fernabsatzgesetzes, alles Wissenswerte findet sich hier (man lese die Homepage-Bezeichnung!)
http://www.fernabsatz-gesetz.de/

c) Kann Verkäufer B aus verzögerter Rücksendung einen
pauschalen Schadensersatz vom X % geltend machen?

Ich denke, er muß es dann nicht mehr annehmen. Schadenersatz
ist meiner Meinung nach möglich, wenn sich der Wert der Ware
verschlechtert hat.

Darüber kann man immer auch in den AGB´s der betreffenden Firma lesen.

Und so schließt dieser wertvolle Beitrag in diesem
Expertenforum. ??? Auch eine Meinung!

Hallo,

Was es natürlich seit 2002 nicht mehr gibt.

Und es gibt noch Teile des Fernabsatzgesetzes, alles
Wissenswerte findet sich hier (man lese die
Homepage-Bezeichnung!) http://www.fernabsatz-gesetz.de/

Wo genau?
Lies doch einfach mal auf der von Dir verlinkten Seite. Da steht:
‚Seit dem 01.01.2002 gelten neue Regelungen zum Fernabsatz, die sich jetzt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden.‘
Es gibt kein Fernabsatzgesetz mehr!
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo!

Das das Fernabsatzgesetz zur Deutschen Geschichte gehört, scheint wohl geklärt zu sein.

c) Kann Verkäufer B aus verzögerter Rücksendung einen
pauschalen Schadensersatz vom X % geltend machen?

Ich denke, er muß es dann nicht mehr annehmen. Schadenersatz
ist meiner Meinung nach möglich, wenn sich der Wert der Ware
verschlechtert hat.

Darüber kann man immer auch in den AGB´s der betreffenden
Firma lesen.

AGB müssen nicht immer richtig sein! Vielles was dort zu finden ist, ist so falsch, dass man es lieber nicht verbreiten sollte. Ein „pauschaler Schadensersatz“ gehört m.W. dazu, da ein Schaden expliziet nachgewiesen werden muss.

Gruß
Falke

Hallo!

§ 355 BGB

Und wo konkret? Meinst du vielleicht…

§ 355 (1) „Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen“
„[…] Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in
Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei
Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung.“

Wenn ja wird hier nur die Frist für einen Widerruf definiert.
Oder? Wann muss aber die widerrufene Ware beim Händler sein?
Der Widerruf ist ja gemäß § 355 (1) BGB auch erfolgt, wenn
dieser in Textform erklärt wurde.

Nach meiner Meinung bedarf es, wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat und die Ware selbst nicht sofort versendet hat, einer Rückgabeaufforderung durch den Verkäufer gem. § 295 BGB. Der Verbraucher gerät meiner Meinung nach nämlich in diesem Fall nicht automatisch in Verzug gem. § 286 Abs. 3 BGB i.V.m. § 357 BGB. Das heißt also, dass der Verbraucher erst durch den Händler hätte aufgefordert werden müssen, die Ware in einer bestimmten Frist zurück zu senden.
(Bin mir aber etwas unsicher, also doch vielleicht lieber einen Anwalt fragen.)

Grüße.

Widerruf im Fernabsatz

Wer trägt die „Hinsendekosten“
http://www.123recht.net/article.asp?a=13166