Hallo!
Angenommen, man bekommt ein Schreiben des Inhalts, dass das eigene Auto entsorgt worden ist.
Die Fakten:
Jemand, der seinen Wagen einige Zeit nicht benötigt, stellte ihn abgemeldet auf einen öffentlich zugänglichen überdachten Parkplatz. Dieser Platz wird seit vielen Jahren von den ansässigen Autobesitzern genutzt, da das zugehörige Gebäude leer steht. Es befanden sich keine Schilder o.ä. an diesem Parkplatz.
In regelmässigen Abständen(ca. alle 4-6 Wochen)fährt der Halter dort vorbei, um nach dem Rechten zu sehen.
Der Wagen hat beide Nummernschilder (entstempelt)sowie die Telefonnummer des Halters hinter der Windschutzscheibe.
Da der Parkplatz wie gesagt seit Jahren ständig frequentiert wird, scheint das sicher zu sein.
Irrtum. Der Halter bekommt einen Brief mit einer Rechnung über annähernd 600,- € für das Abschleppen und die Entsorgung seines Autos! Angeblich wurde er mehrere Male aufgefordert bzw. angeschrieben, er solle den Wagen entfernen.
Er hat jedoch kein einziges Schreiben erhalten!
Offensichtlich soll dort nun neu gebaut werden und der Wagen war bei den Bauarbeiten im Weg.
Das Abschleppen ist selbstverständlich (obwohl absolut unklar ist, warum man den Halter nicht erreicht haben will) aber - dürfen die den Wagen einfach verschrotten lassen?!
Meiner Ansicht nach hätten sie ihn nur woanders unterstellen dürfen.
Bei einem Anruf bei der veranlassende Firma wird sehr patzig mitgeteilt, der Wagen hätte schliesslich auf ihrem Grund gestanden und dass man eben niemanden erreicht hätte und man solle doch rechtliche Schritte einleiten, wenn einem das nicht passt. .!!!
Hört sich für mich an wie eine Flucht nach vorn, um den Halter einzuschüchtern.
Als der Herrn gefragt wurde, ob er nachweisen könne, dass er den Halter angeschrieben hat sagte er, ja, er habe noch eine Kopie des (!, aha, angeblich haben sie es mehrmals versucht) Schreibens.
Es war zwar ein altes Auto, hatte aber trotzdem noch einen Wert von ca. 1000,-€.
Der Wagen hatte zudem einen hohen ideellen Wert, weswegen er ja auch nicht sofort verkauft wurde.
Nun meine schlichte Frage - durften sie ihn ENTSORGEN?
Oder hätten sie ihn nicht erst woanders stellen müssen, natürlich auf Kosten des Halters?
Es wäre schön, wenn jemand mir hier weiterhelfen könnte.
Herzlicher Gruß, Katzz