Hallo,
wenn ein Bankkunde einen Ueberweisungsvordruck falsch ausfuellt (falsche Kontonummer des Empfaengers aber richtiger Name) und die Bank dann nicht kontrolliert ob die Empfaengerkontonummer und der Empfaengername uebereinstimmen - darf die Bank dann fuer die Rueckholung des falsch ueberwiesenen Betrages Gebuehren in Rechnung stellen (ueber 20 Euro)?
Ist die Bank verpflichtet zu ueberpruefen ob Empfangername und Empfaengerkontonummer uebereinstimmen?
Wie wuerde die Rechtslage in den Niederlanden aussehen?
Gruss und Dank
Desperado
Auch:Hallo,
wenn ein Bankkunde einen Ueberweisungsvordruck falsch
ausfuellt (falsche Kontonummer des Empfaengers aber richtiger
Name) und die Bank dann nicht kontrolliert
Ich bin der Ansicht, dass die Bank gar nicht kontrollieren kann, ob Empfängerdaten richtig sind (außer, der Empfänger wäre persönlich bekannt und auch Kunde bei derselben Bank)! Aber verpflichtet, zu kontrollieren, ist sie meiner Ansicht nach sowieso nicht.
darf die Bank dann fuer die Rueckholung des falsch
ueberwiesenen Betrages Geld nehmen?
Das ist aus meiner Sicht auch die falsche Frage. Denn ob die Bank das Geld „zürückholen“ darf, hängt doch wohl davon ab, ob sie eine Einzugsermächtigung des Kontoinhabers hat, der fälschlicherweise zu Geld gekommen ist.
Ansonsten wäre die Rücküberweisung ein möglicher Weg. Wenn das nicht klappt, müsste man sicher zivilrechtlich vorgehen.
LG, Karin
Hi
wenn ein Bankkunde einen Ueberweisungsvordruck falsch
ausfuellt (falsche Kontonummer des Empfaengers aber richtiger
Name) und die Bank dann nicht kontrolliert ob die
Empfaengerkontonummer und der Empfaengername uebereinstimmen -
Wie soll die Bank kontrollieren, ob die Empfängerdaten stimmen, wenn das Konto bei einer anderen Bank ist oder meinst Du die Bank des Empfängers?
darf die Bank dann fuer die Rueckholung des falsch
ueberwiesenen Betrages Gebuehren in Rechnung stellen (ueber 20
Euro)?
Hm, kann es sein, daß es sich um eine Zahlung ins Ausland gehandelt hat?
Wie wuerde die Rechtslage in den Niederlanden aussehen?
Grundsätzlich können Banken ihre Gebühren gestalten wie sie wollen. Eingeschränkt ist die Gebührenfreiheit eigentlich nur im grenzüberschreitenden EU-Zahlungsverkehr.
Gruß
Ediht
Hallo,
darf die Bank dann fuer die Rueckholung des falsch
ueberwiesenen Betrages Geld nehmen?
Das ist aus meiner Sicht auch die falsche Frage. Denn ob die
Bank das Geld „zürückholen“ darf, hängt doch wohl davon ab, ob
sie eine Einzugsermächtigung des Kontoinhabers hat, der
fälschlicherweise zu Geld gekommen ist.
ich würde mal einen Blick in die AGB Deines Kreditinstitutes werfen. Die Rückbuchung ist sehr wohl auch ohne Einzugsermächtigung möglich, nämlich über das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers.
Gruß,
Christian
ich würde mal einen Blick in die AGB Deines Kreditinstitutes
werfen. Die Rückbuchung ist sehr wohl auch ohne
Einzugsermächtigung möglich, nämlich über das Kreditinstitut
des Zahlungsempfängers.
Gruß,
Christian
Hallo, Christian,
die Frage ist doch, darf die Bank das, wenn sie einen Fehler gemacht hat oder darf sie es, wenn der Kunde einen Fehler gemacht hat? Die AGBs sind wie andere Paragraphen auch weit auslegbar. Wie sieht denn hier die Rechtsprechung die Lage? Du bist doch als Banker nahe am Geschehen!
LG, Karin
Hallo,
ich würde mal einen Blick in die AGB Deines Kreditinstitutes
werfen. Die Rückbuchung ist sehr wohl auch ohne
Einzugsermächtigung möglich, nämlich über das Kreditinstitut
des Zahlungsempfängers.
Gruß,
Christian
…und noch etwas: Wenn alle Beteiligten mit der Rückzahlung einverstanden sind, also auch das Kreditinstitut des fälschlichen Empfängers, damit aber auch der fälschliche Empfänger, der mit Sicherheit seine Zustimmung zur Rückzahlung geben muss, dann gibt es ja ohnehin kein Problem. Aber im Grunde entspricht das einer Einzugsermächtigung (oder Rückerstattungserlaubnis oder so)
LG, Karin
Hallo,
die Frage ist doch, darf die Bank das, wenn sie einen Fehler
gemacht hat oder darf sie es, wenn der Kunde einen Fehler
gemacht hat?
ich möchte nur meinen Vorschlag wiederholen, einfach mal einen Blick in die AGB zu werfen. Die sind nicht nur in dieser Hinsicht nicht uninteressant.
Gruß,
Christian