Haftungskapital / Kommanditeinlage /Kommanditist

Hallo,

nehmen wir:
es wurde eine KG gegründet.
Die GmbH war reine HaftungsGmbH.
Der einzige Kommaditist brachte sein Kommanditkapital von 75.TEuro in 3 Tranchen ein.

Bei der 1. Tranche in Höhe von 20 TEuro brachte er Forderungen an die GmbH ein. (die GmbH selbst hatte nur noch 1000 Euro, hätte also die 20.000 Euro nicht bezahlen können).

Für was ist das Hafungskapital dann gut?

Haften konnte die KG praktisch nur noch mit dem noch nicht einbezahlten Kapital des Kommanditisten (mit der 2+3.Tranche).

Ist das rechtliche erlaubt?

Grüße
BiggiMaria

Hallo,

Bei der 1. Tranche in Höhe von 20 TEuro brachte er Forderungen
an die GmbH ein. (die GmbH selbst hatte nur noch 1000 Euro,
hätte also die 20.000 Euro nicht bezahlen können).

warum hätte sie das auch tun sollen? Sie muß nur ihre eigene Einlage erbringen und die war ja - wie wir wissen - 0.

Für was ist das Hafungskapital dann gut?

Aspekt A (Kapitalbetrachtung): Bei einem Verlust ist zunächst das Eigenkapital weg und nicht direkt das Fremdkapital. Das erfreut die Gläubiger.
Aspekt B (Liquiditätsbetrachtung): Der Gesellschaft steht Liquidität zur Verfügung.

Haften konnte die KG praktisch nur noch mit dem noch nicht
einbezahlten Kapital des Kommanditisten (mit der 2+3.Tranche).

Eine Gesellschaft haftet mit dem Vermögen, nicht mit dem Kapital.

Ist das rechtliche erlaubt?

Ja, sicher.

Gruß,
Christian

Hallo,

Bei der 1. Tranche in Höhe von 20 TEuro brachte er Forderungen
an die GmbH ein. (die GmbH selbst hatte nur noch 1000 Euro,
hätte also die 20.000 Euro nicht bezahlen können).

warum hätte sie das auch tun sollen? Sie muß nur ihre eigene
Einlage erbringen und die war ja - wie wir wissen - 0.

Ich meinte den Haftungsfall. Die KG braucht das Haftungskapital, dass beinhaltet die Forderung von 20.000 Euro des GF-Kommanditisten an die GmbH, sie will die Forderung einlösen und kann nicht, weil die GmbH nichts hat.

(Während ich das schreibe fällt mir ein, dass dieser Fall eigentlich vor der Insolvenz der KG passiert ist).

gruß
Biggimaria

Hallo,

warum hätte sie das auch tun sollen? Sie muß nur ihre eigene
Einlage erbringen und die war ja - wie wir wissen - 0.

Ich meinte den Haftungsfall. Die KG braucht das
Haftungskapital, dass beinhaltet die Forderung von 20.000 Euro
des GF-Kommanditisten an die GmbH, sie will die Forderung
einlösen und kann nicht, weil die GmbH nichts hat.

ob eine Forderung werthaltig ist, hängt nicht nur vom Vermögen des Schuldners ab. Wurde die Einlage jedoch tatsächlich nicht ordnungsgemäß erbracht, haftet der Kommanditist bis zum Betrag der unterlassenen Einlage mit seinem privaten Vermögen.

Gruß,
Christian