Ungerechtfertigte Bereicherung

Sachverhalt:
Ein landwirtschaftliches Unternehmen bewirtschaftet fremde Flächen ohne Pachtvertrag, da die Eigentümer nicht auffindbar sind.
Fragen:

  1. Hat der Eigentümer bei Kenntniserlangung einen Anspruch auf Pachtzahlung? Wenn ja ist dieser nach alten Recht innerhalb von vier Jahren verjährt?
  2. Hat der Eigentümer Ansprüche aufgrund der Regelungen zur ungerechtfertigten Bereicherung? Wie bemisst sich der Anspruch?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

Anspruch auf Pachtzahlung (-), da kein Vertrag. Die bloße
Inanspruchnahme von Grund&Boden bedingt keinen Vertrag, die
Lehre vom „Faktischen Vertrag“ ist längst überholt.

Insoweit bestehen lediglich gesetzliche Ansprüche und das
wäre hier in der Tat die Ungerechtfertigte Bereichung „in
sonstiger Weise“. Also Eingriff in den Zuweisungsgehalt eines
anderen. Hier die Fruchtziehung aus Boden von fremden
Dritten. Da die Früchte nicht in Natura herausgegeben werden
können (verkauft und verfüttert), kommt lediglich Wertersatz
in Frage. Dieser wird sich dann an einer durchschnittlichen
Pachtzahlung für solchen Grund&Boden orientieren.

Verjährung: 3 Jahre nach der Grundregel, ab Jahr der
Kenntnis, spätestens in 10 Jahren (§§ 195, 199 I, IV BGB).

Mfg vom

showbee